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Beschlussvorlage (Jugendkulturhalle Architektenwettbewerb)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Jugendkulturhalle
Architektenwettbewerb)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 184/2008 Az.: 82.1/4 Amt: - 82 BeschlAusf.: -821 Datum: 04.04.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 23.04.2008 Jugendkulturhalle Architektenwettbewerb Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwertschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.04.2008 Beschlussentwurf: Mit der Durchführung des Architektenwettbewerb Jugendkulturhalle sollte jetzt begonnen werden. Begründung: Hinsichtlich der Planung einer Jugendkulturhalle in Erftsadt-Liblar, haben die städischen Gremien mit Vorlage V 434/2007 beschlossen, einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Seitens der Landesregierung liegt eine - unverbindliche - Zusage vor, dass der Bau der Jugendkulturhalle mit Mitteln des Landes bezuschusst wird. Sofern nicht 2008 mit dem Bau der Halle begonnen wird, steigt das Risiko, dass die für Erftsadt „reservierten“ Mittel auf ein anderes Projekt übertragen werden. Der Rat der Stadt hat den für den Bau der Halle erforderlichen Bebauungsplan in seiner Sitzung am 01.04.2008 als Satzung beschlossen.Es ist zu erwarten, dass seitens der Anwohner ein Normenkontrollverfahren eingeleitet wird. Trotz des Risikos, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt werden könnte, sollte jetzt mit dem Architektenwettbewerb begonnen werden, um den Zuschuss nicht zu gefährden. (Bösche)