Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt                               Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 397/2006 Az.: 65.4 BP 140 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 09.05.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 30.05.2006 Bemerkungen Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2006 Beschlussentwurf: Ausgehend von der anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche betragen die Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutzwasser je qm 3,044890 € und der für Oberflächenwasser je qm 6,816716 €. Laut Bebauungsplan Nr. 140 ist eine zwei- und dreigeschossige Bebauung zulässig. Unter Berücksichtigung von Art (Gewerbe) und Maß (Geschossigkeit) der zulässigen Nutzung ergeben sich im Abrechnungsgebiet je qm Grundstücksfläche folgende Baukostenzuschüsse Kanal: für Schmutzwasser für Oberflächenwasser zweigeschossige Bebauung 4,719580 € 10,565910 € dreigeschossige Bebauung 5,328558 € 11,929253 € Begründung: Die Stadtwerke / Stadt haben mit der öffentlichen Erschließung begonnen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft beabsichtigt, die zur gewerblichen Bebauung anstehenden Grundstücke im Bebauungsolangebiet Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt) zu veräußern. Der Verkauf soll inklusive der Baukostenzuschüsse erfolgen. Aus Rechtsgründen sind die im Verkaufspreis enthaltenen Baukostenzuschüsse Kanal explizit auszuweisen und zu benennen. Dafür ist gemäß § 6 der „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der Stadtwerke Erftstadt“ der Baukostenzuschuss Kanal festzulegen. (Bösche)