Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 397/2006
Az.: 65.4 BP 140
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 09.05.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
30.05.2006
Bemerkungen
Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Abwasser
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.05.2006
Beschlussentwurf:
Ausgehend von der anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche betragen die Baukostenzuschüsse
Kanal für Schmutzwasser je qm 3,044890 € und der für Oberflächenwasser je qm 6,816716 €.
Laut Bebauungsplan Nr. 140 ist eine zwei- und dreigeschossige Bebauung zulässig. Unter
Berücksichtigung von Art (Gewerbe) und Maß (Geschossigkeit) der zulässigen Nutzung ergeben
sich im Abrechnungsgebiet je qm Grundstücksfläche folgende Baukostenzuschüsse Kanal:
für Schmutzwasser
für Oberflächenwasser
zweigeschossige Bebauung
4,719580 €
10,565910 €
dreigeschossige Bebauung
5,328558 €
11,929253 €
Begründung:
Die Stadtwerke / Stadt haben mit der öffentlichen Erschließung begonnen.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft beabsichtigt, die zur gewerblichen Bebauung anstehenden
Grundstücke im Bebauungsolangebiet Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt) zu veräußern.
Der Verkauf soll inklusive der Baukostenzuschüsse erfolgen. Aus Rechtsgründen sind die im
Verkaufspreis enthaltenen Baukostenzuschüsse Kanal explizit auszuweisen und zu benennen.
Dafür ist gemäß § 6 der „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der
Stadtwerke Erftstadt“ der Baukostenzuschuss Kanal festzulegen.
(Bösche)