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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I.  Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I.  Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 
I.  Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 796/2006 Az.: 61.21-20/155 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.11.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2006 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen. Begründung: Zu I. u. II. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 07.06.2006 (A 425/2006) die Verwaltung beauftragt, für die Realisierung des vom Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V. in der historischen Gymnicher Mühle geplanten Naturparkzentrums den Umfang der erforderlichen Bauleitplanung mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und die ersten Verfahrensschrit- te der notwendigen Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass zur Realisierung des geplanten Vorhabens sowohl der Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern als auch ein Bebauungsplan (BP) aufzustellen ist. Mit dem Bebauungsplan soll die geplante Nutzung konkretisiert und eine bauliche Erweiterung (Vermeidung eines Siedlungsneuansatz) sowie eine gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen werden. Das Verfahren zur Änderung des wirksamen FNP der Stadt Erftstadt (4. Änderung) wird im Parallelverfahren durchgeführt. Nach dem Bebauungsplanvorentwurf sind nur Nutzungen zulässig, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Nutzung des Naturparkzentrums stehen. Dies sind u.a. folgende Nutzungen: o o o o o o o o o o o o o o die Wiederinbetriebnahme des historischen Mühlenzimmers (mit Museumscharakter) der Betrieb einer historischen Bäckerei (mit Demonstration / Erlebnisbäckerei) der Betrieb einer Gastronomie mit Küchenbereich bzw. –zelle, einschließlich Personalräume und sanitärer Anlagen ein Dokumentationszentrum Büro- und Verwaltungsräume für den Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e. V. eine Informations-, Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche mit Bezug zur Mühle, Wasser, Natur und erneuerbare Energie Verkauf von im Naturparkzentrum produzierter Ware eine Fahrradstation ein Informationspunkt /-zentrum für Radfahrer und Wanderer ein Beherbergungsangebot für Wanderer und Radfahrer die Errichtung eines Aufstellungsraumes für die Heizungsanlage ein öffentliches WC ein Getränkelager Wohnungen Auf dem die historische Mühle umgebenden Grünlandkomplex sind unter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes Nutzungen vorgesehen, die der Darstellung und dem Erleben der einzelnen Informationsschwerpunkte (Wasser und Gewässer sowie Natur und Landwirtschaft) dienen. Konkret ist hier im Osten des Plangebietes die Errichtung eines Wasser- und Naturerlebniszentrums, in dem das Thema Wasser (Gewässerdynamik, Hydraulik, Gewässerökologie usw.) insbesondere Kindern und Jugendlichen ganzheitlich erfahrbar gemacht werden soll. Innerhalb des festgesetzten Naturerlebnisraumes südlich der Gymnicher Mühle soll der trockengefallene Teich wiederhergestellt werden und auf der Freifläche ein großflächiger naturnaher Kräuter- und Heilpflanzengarten entstehen. Im BP - Vorentwurf ist das Naturparkzentrum als „Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung: Naturparkzentrum“ und der Grünkomplex als Grünfläche, Zweckbestimmung: Naturerlebnisraum festgesetzt. Die Realisierung der Planung bedarf neben der Aufstellung des BP auch der Änderung des FNP und des Landschaftsplanes (LP), der fast flächendeckend für den Planbereich „Landschaftsschutzgebiet“ und „Geschützter Landschaftsbestandteil“ festsetzt. Die Planinhalte der FNP-, BPund Landschaftsplan-Änderungen sind aufeinander abgestimmt. Das Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes ist bereits eingeleitet. Die Planänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 58 ha. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (07.08.2006 bis 08.09.23006) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, (einwöchige Offenlage vom 06.11.2006 bis einschließlich 13.11.2006) wurden zusammen mit der FNP – Änderung durchgeführt. -2- Die während der Beteiligung der „Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden -soweit erforderlich- in den Planvorentwurf eingearbeitet. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen, sodass der nunmehr von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf als BebauungsplanÄnderungsentwurf beschlossen und offengelegt werden kann. (Bösche) Anlagen - Anlageplan - Bebauungsplan mit Begründung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -3-