Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 796/2006
Az.: 61.21-20/155
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.11.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 155, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Behörden und Öffentlickeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2006
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung und § 86 der Bauordnung für das Land NRW
(BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der
Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 155, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen.
Begründung:
Zu I. u. II.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 07.06.2006 (A
425/2006) die Verwaltung beauftragt, für die Realisierung des vom Mühlenverband Rhein-Erft-Rur
e.V. in der historischen Gymnicher Mühle geplanten Naturparkzentrums den Umfang der erforderlichen Bauleitplanung mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und die ersten Verfahrensschrit-
te der notwendigen Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass zur Realisierung des geplanten
Vorhabens sowohl der Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern als auch ein Bebauungsplan (BP)
aufzustellen ist.
Mit dem Bebauungsplan soll die geplante Nutzung konkretisiert und eine bauliche Erweiterung
(Vermeidung eines Siedlungsneuansatz) sowie eine gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen werden.
Das Verfahren zur Änderung des wirksamen FNP der Stadt Erftstadt (4. Änderung) wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Nach dem Bebauungsplanvorentwurf sind nur Nutzungen zulässig, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Nutzung des Naturparkzentrums stehen. Dies sind u.a. folgende
Nutzungen:
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die Wiederinbetriebnahme des historischen Mühlenzimmers (mit Museumscharakter)
der Betrieb einer historischen Bäckerei (mit Demonstration / Erlebnisbäckerei)
der Betrieb einer Gastronomie mit Küchenbereich bzw. –zelle, einschließlich Personalräume und sanitärer Anlagen
ein Dokumentationszentrum
Büro- und Verwaltungsräume für den Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e. V.
eine Informations-, Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche mit Bezug zur Mühle, Wasser, Natur und erneuerbare Energie
Verkauf von im Naturparkzentrum produzierter Ware
eine Fahrradstation
ein Informationspunkt /-zentrum für Radfahrer und Wanderer
ein Beherbergungsangebot für Wanderer und Radfahrer
die Errichtung eines Aufstellungsraumes für die Heizungsanlage
ein öffentliches WC
ein Getränkelager
Wohnungen
Auf dem die historische Mühle umgebenden Grünlandkomplex sind unter Berücksichtigung der
Belange des Landschaftsschutzes Nutzungen vorgesehen, die der Darstellung und dem Erleben
der einzelnen Informationsschwerpunkte (Wasser und Gewässer sowie Natur und Landwirtschaft)
dienen. Konkret ist hier im Osten des Plangebietes die Errichtung eines Wasser- und Naturerlebniszentrums, in dem das Thema Wasser (Gewässerdynamik, Hydraulik, Gewässerökologie usw.)
insbesondere Kindern und Jugendlichen ganzheitlich erfahrbar gemacht werden soll. Innerhalb
des festgesetzten Naturerlebnisraumes südlich der Gymnicher Mühle soll der trockengefallene
Teich wiederhergestellt werden und auf der Freifläche ein großflächiger naturnaher Kräuter- und
Heilpflanzengarten entstehen.
Im BP - Vorentwurf ist das Naturparkzentrum als „Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung:
Naturparkzentrum“ und der Grünkomplex als Grünfläche, Zweckbestimmung: Naturerlebnisraum
festgesetzt.
Die Realisierung der Planung bedarf neben der Aufstellung des BP auch der Änderung des FNP
und des Landschaftsplanes (LP), der fast flächendeckend für den Planbereich „Landschaftsschutzgebiet“ und „Geschützter Landschaftsbestandteil“ festsetzt. Die Planinhalte der FNP-, BPund Landschaftsplan-Änderungen sind aufeinander abgestimmt. Das Verfahren zur Änderung des
Landschaftsplanes ist bereits eingeleitet.
Die Planänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 58 ha.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
(07.08.2006 bis 08.09.23006) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, (einwöchige Offenlage vom 06.11.2006 bis einschließlich 13.11.2006) wurden zusammen mit der FNP – Änderung
durchgeführt.
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Die während der Beteiligung der „Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden -soweit erforderlich- in den Planvorentwurf eingearbeitet.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen,
sodass der nunmehr von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf als BebauungsplanÄnderungsentwurf beschlossen und offengelegt werden kann.
(Bösche)
Anlagen
- Anlageplan
- Bebauungsplan mit Begründung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner
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