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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Behindertenarbeitsplätzen zur beruflichen Integration)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 177/2008 Az.: 513 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 03.04.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 22.04.2008 Anregung bzgl. Schaffung von Behindertenarbeitsplätzen zur beruflichen Integration Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.04.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der vorliegende Bürgerantrag zielt darauf, Erftstädter Betriebe für das zum 01.01.2008 ins Leben gerufene Sonderprogramm des Landschaftsverbandes zur beruflichen Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sensibilisieren, die angebotenen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und ein vermehrtes Angebot von Behindertenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Zweck der Integration zu schaffen. Am 01.01.2008 startete das NRW-Sonderprogramm „aktion 5“, das von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL) mit je 15 Millionen Euro über eine Laufzeit von fünf Jahren durchgeführt wird. Das Programm zielt auf die Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus ( Förder- ) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen in den Arbeitsmarkt sowie auf schwerbehinderte arbeitslose Menschen aus dem angesprochenen Personenkreis. Die Förderschwerpunkte von „aktion 5“ sind die Förderung - der beruflichen Integration von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern im Übergang von Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt, - von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben und - von seelisch erkrankten Menschen bei der Rückkehr oder beim Ersteintritt in den Beruf nach medizinischer Behandlung oder Rehabilitation. Der Name „aktion 5“ verdeutlicht die fünf wichtigsten Ziele, Inhalte und Absichten des Programms: 1- Vorbereiten auf Berufstätigkeit 2. Ausprobieren unterschiedlicher Wege und Chancen 3. Ausbilden unter individuellen Bedingungen 4. Integrieren mit flexiblen Unterstützungsleistungen 5. Einstellen unter belastbaren Voraussetzungen. Die Fördermöglichkeiten im einzelnen sind: - Einstellungsprämien an Arbeitgeber in Höhe von 4.000 Euro für ein unbefristetes und in Höhe von 2.000 Euro für ein auf mindestens zwölf Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis; - Ausbildungsprämien an Arbeitgeber, bestehend aus einer Startprämie von 3.000 Euro und aus einer Erfolgsprämie von 5.000 Euro, die nach Abschluss der Ausbildung bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis gezahlt werden kann; - ein pauschalierter Minderleistungsausgleich von bis zu 300 Euro monatlich und eine pauschalierte Abgeltung des besonderen Betreuungsaufwands von bis zu 210 Euro monatlich für Arbeitgeber zur Unterstützung des Wechsels von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für beh. Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt; - ein Vorbereitungsbudget für schwerbehinderte Schulabgänger, um individuelle berufsrelevante Qualifizierungen durchführen zu können; - ein Integrationsbudget zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme Arbeit suchender schwerbehinderter Menschen aus den Zielgruppen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.04.2007 wurde in der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage B 149/2007 bereits erwähnt, dass die Erftstädter Firma Füngeling eine Anzahl von versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen anbietet, die durch den LVR gefördert werden. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, weitere Erftstädter Firmen im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit für die Bereitstellung von Behindertenarbeitsplätzen zu gewinnen. Insofern kann dem Bürgerantrag folgend durch einen erneuten Presseaufruf auf das neue Programm „ aktion 5 „ hingewiesen werden. In Vertretung (Erner) -2-