Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 177/2008
Az.: 513
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 03.04.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.04.2008
Anregung bzgl. Schaffung von Behindertenarbeitsplätzen zur beruflichen Integration
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.04.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorliegende Bürgerantrag zielt darauf, Erftstädter Betriebe für das zum 01.01.2008 ins Leben
gerufene Sonderprogramm des Landschaftsverbandes zur beruflichen Integration behinderter
Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sensibilisieren, die angebotenen
Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und ein vermehrtes Angebot von Behindertenarbeitsplätzen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Zweck der Integration zu schaffen.
Am 01.01.2008 startete das NRW-Sonderprogramm „aktion 5“, das von den beiden
Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL) mit je 15 Millionen Euro über
eine Laufzeit von fünf Jahren durchgeführt wird.
Das Programm zielt auf die Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im
Übergang aus ( Förder- ) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen
Einrichtungen in den Arbeitsmarkt sowie auf schwerbehinderte arbeitslose Menschen aus dem
angesprochenen Personenkreis.
Die Förderschwerpunkte von „aktion 5“ sind die Förderung
- der beruflichen Integration von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern im Übergang von
Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
- von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen, die eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben und
- von seelisch erkrankten Menschen bei der Rückkehr oder beim Ersteintritt in den Beruf nach
medizinischer Behandlung oder Rehabilitation.
Der Name „aktion 5“ verdeutlicht die fünf wichtigsten Ziele, Inhalte und Absichten des Programms:
1- Vorbereiten auf Berufstätigkeit
2. Ausprobieren unterschiedlicher Wege und Chancen
3. Ausbilden unter individuellen Bedingungen
4. Integrieren mit flexiblen Unterstützungsleistungen
5. Einstellen unter belastbaren Voraussetzungen.
Die Fördermöglichkeiten im einzelnen sind:
- Einstellungsprämien an Arbeitgeber in Höhe von 4.000 Euro für ein unbefristetes und in Höhe
von 2.000 Euro für ein auf mindestens zwölf Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis;
- Ausbildungsprämien an Arbeitgeber, bestehend aus einer Startprämie von 3.000 Euro und aus
einer Erfolgsprämie von 5.000 Euro, die nach Abschluss der Ausbildung bei Übernahme in ein
Arbeitsverhältnis gezahlt werden kann;
- ein pauschalierter Minderleistungsausgleich von bis zu 300 Euro monatlich und eine
pauschalierte Abgeltung des besonderen Betreuungsaufwands von bis zu 210 Euro monatlich für
Arbeitgeber zur Unterstützung des Wechsels von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten
für beh. Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt;
- ein Vorbereitungsbudget für schwerbehinderte Schulabgänger, um individuelle berufsrelevante
Qualifizierungen durchführen zu können;
- ein Integrationsbudget zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme Arbeit suchender
schwerbehinderter Menschen aus den Zielgruppen.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.04.2007 wurde in der
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage B 149/2007 bereits erwähnt, dass die Erftstädter Firma
Füngeling eine Anzahl von versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte
Menschen anbietet, die durch den LVR gefördert werden.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, weitere Erftstädter Firmen im Rahmen von
Öffentlichkeitsarbeit für die Bereitstellung von Behindertenarbeitsplätzen zu gewinnen.
Insofern kann dem Bürgerantrag folgend durch einen erneuten Presseaufruf auf das neue
Programm „ aktion 5 „ hingewiesen werden.
In Vertretung
(Erner)
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