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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
I.  Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, 
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
I.  Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, 
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
I.  Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, 
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 795/2006 Az.: 61.20-20 / 4. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.11.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2006 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen. Begründung: Zu I. u. II. Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 07.06.2006 (A 425/2006) die Verwaltung beauftragt, für die Realisierung des vom Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V. in der historischen Gymnicher Mühle geplanten Naturparkzentrums den Umfang der erforderlichen Bauleitplanung mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und ggf. die ersten Verfah- rensschritte der notwendigen Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass für das Projekt eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Der wirksame FNP der Stadt Erftstadt stellt für den überwiegenden Teil des Planbereiches bisher „Fläche für die Landwirtschaft“ dar, überlagert mit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ sowie Landschaftsschutzgebiet und die Lärmschutzzone C (Militärflughafen Nörvenich). Zur Konkretisierung der geplanten Nutzung, und um eine bauliche Erweiterung (Vermeidung eines Siedlungsneuansatz) sowie eine gewerbliche Nutzungen auszuschließen, ist zudem die Aufstellung eines Bebauungsplanes (BP) erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP Nr. 155) wird im Parallelverfahren durchgeführt. Die für die FNP-Änderung notwendige landesplanerische Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 32 Landesplanungsgesetzt) wurde von der Bezirksplanungsbehörde in Aussicht gestellt. Nach dem Vorentwurf der FNP - Änderung sind in dem Naturparkzentrum nur Nutzungen zulässig, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Nutzung des Naturparkzentrums stehen. Dies sind u.a. folgende Nutzungen: o o o o o o o o o o o o o o die Wiederinbetriebnahme des historischen Mühlenzimmers (mit Museumscharakter) der Betrieb einer historischen Bäckerei (mit Demonstration / Erlebnisbäckerei) der Betrieb einer Gastronomie mit Küchenbereich bzw. –zelle, einschließlich Personalräume und sanitärer Anlagen ein Dokumentationszentrum Büro- und Verwaltungsräume für den Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e. V. eine Informations-, Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche mit Bezug zur Mühle, Wasser, Natur und erneuerbare Energie Verkauf von im Naturparkzentrum produzierter Ware eine Fahrradstation ein Informationspunkt /-zentrum für Radfahrer und Wanderer ein Beherbergungsangebot für Wanderer und Radfahrer die Errichtung eines Aufstellungsraumes für die Heizungsanlage ein öffentliches WC ein Getränkelager Wohnungen Auf dem die historische Mühle umgebenen Grünlandkomplex sind unter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes Nutzungen vorgesehen, die der Darstellung und dem Erleben der einzelnen Informationsschwerpunkte (Wasser und Gewässer sowie Natur und Landwirtschaft) dienen. Konkret ist hier im Osten des Plangebietes die Errichtung eines Wasser- und Naturerlebniszentrums in dem das Thema Wasser (Gewässerdynamik, Hydraulik, Gewässerökologie usw.) insbesondere Kindern und jugendlichen ganzheitlich erfahrbar gemacht werden soll. Innerhalb des festgesetzten Naturerlebnisraumes südlich der Gymnicher Mühle soll der trockengefallene Teich wiederhergestellt werden und auf der Freifläche ein großflächiger naturnaher Kräuter- und Heilpflanzengarten entstehen. In der FNP-Änderung ist das Naturparkzentrum als „Sonderbaufläche, Zweckbindung: Sondergebiet für ein Naturparkzentrum“ und der Grünkomplex als „Sonstige Grünfläche, Zweckbindung: Naturerlebnisraum dargestellt. Die Realisierung des Vorhabens bedarf neben der Änderung des FNP und der Aufstellung eines BP auch der Änderung des Landschaftsplanes (LP), der fast flächendeckend für den Planbereich „Landschaftsschutzgebiet“ und „Geschützter Landschaftsbestandteil“ festsetzt. Die Planinhalte der FNP-, BP- und LP - Änderungen sind aufeinander abgestimmt. Das Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes ist bereits eingeleitet. Die Planänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 58 ha. -2- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (07.08.2006 bis 08.09.23006) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, (einwöchige Offenlage vom 06.11.2006 bis einschließlich 13.11.2006) wurde zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 155 durchgeführt. Die während der Beteiligung der „Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange“ vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden, soweit erforderlich, in den Planvorentwurf eingearbeitet. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen, sodass der nunmehr von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf als FlächennutzungsplanÄnderungsentwurf beschlossen und offengelegt werden kann. (Bösche) Anlagen - Anlageplan - Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -3-