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Antrag (Antrag bzgl. Konzept "Historische Altstadt Lechenich", Ergänzungsantrag zur Vorlage V 16/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Konzept "Historische Altstadt Lechenich", Ergänzungsantrag zur Vorlage V 16/2006) Antrag (Antrag bzgl. Konzept "Historische Altstadt Lechenich", Ergänzungsantrag zur Vorlage V 16/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 206/2006 Az.: Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 14.02.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.03.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 07.06.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 21.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Konzept "Historische Altstadt Lechenich", Ergänzungsantrag zur Vorlage V 16/2006 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.02.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Das Konzept der Verwaltung war insgesamt schlüssig. Die Änderungen in der Vorlage ergaben sich aus Wünschen der Bevölkerung und der politischen Parteien, wie z.B. in der Informationsveranstaltung am 27. Okt. 2005 vorgetragen. Dabei wurden seitens der Verwaltung nur solche Änderungswünsche akzeptiert und zum Beschluss vorgeschlagen, die das Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt haben. Zu Ihren Anträgen im einzelnen: Zu 1) Bis 2008 sollen bzw. können folgende Hauptbestandteile des Konzeptes realisiert werden: • Umbau Bonner Straße zwischen Bonner Tor und Markt • Parkplatz Haagenpfädchen, zumindest planungsrechtliche Vorbereitung • Ausweisung der Tempo-30-Zonen sowie • Erarbeitung einer Gestaltungs- bzw. Denkmalbereichs- oder Werbeanlagensatzung. • Außerdem eine Optimierung der Verkehre auf der Umgehungsstraße B 265n. Zu 2) Wie in der Vorlage erläutert, ist die Aufhebung der Busbucht eine Möglichkeit der Umsetzung des Konzeptes. Das Konzept lässt sich in seinen Grundstrukturen aber auch mit anderen Mitteln verwirklichen, die die gleichen vom Konzept geforderten Effekte bewirken. Mit den Betreibern des ÖPNV soll erst nach einer politischen Entscheidung über dieses Element verhandelt werden. Zu 3) Bei diesem Punkt verhält es sich genau so wie bei Punkt zwei. Beide Varianten sind verkehrstechnisch und von der Aufenthaltsqualität her zweckerfüllend. Die Verwaltung hat bei beiden Varianten keine Bedenken. Eine Ausweisung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Zeichen 325 / 326) muss jedoch strikt abgelehnt werden. Zum einen ist es für die i.R. automatisch kuppelnden Busse des ÖPNV über längere Strecken nicht möglich eine Geschwindigkeit von max 7 km/h einzuhalten, ohne technischen Schaden zu nehmen, zum anderen sind die unvermeidbaren restierenden Verkehre eindeutig zu hoch für die Ausweisung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“. Hier sollte die Belastung nicht über 100 Fahrzeuge in der morgendlichen Spitzenstunde liegen. Dieser Wert wird auch in Zukunft hier sicherlich überschritten werden. Des weiteren würde dem Nutzer nur eine trügerische Sicherheit auf diesem Streckenabschnitt vermittelt. Hier sind eindeutig definierte Querungsstellen die sinnvollere Variante. Zu 4) Die Errichtung des Parkdecks Frenzenstrasse ist für das Funktionieren des Konzeptes nicht erforderlich. Dies war jedoch politisch vorgetragener Wille in der Bürgerversammlung. Da das Konzept, zumal bei nachrangiger Realisierung dieser Maßnahme, keinen Schaden leiden würde, hat die Verwaltung keinen Anlass gesehen, den politischen Willen nicht zu berücksichtigen. Zu 5.) Eine weitere Reduzierung der Parkplätze auf dem Markplatz selbst ist für das Konzept nicht schädlich. Zu 6) Die Verwaltung hat Ihre Mitarbeiter bereits mehrfach auf die Problematik der Parkplatzknappheit im Innenstadtbereich hingewiesen.. Ein nochmaliger Aufruf an Mitarbeiter und Geschäftleute sowie deren Bedienstete dürfte aber keine Probleme machen. Den in ihrer Begründung gemachten Vorhaltungen gegenüber der Verwaltung muss allerdings klar widersprochen werden. Die Verwaltung scheut keineswegs die Beibehaltung eines klaren Kurses des Urpsrungskonzeptes. Sie hat sich nur auf Änderungen eingelassen, die als Austausch der Mittel genau diesen Kurs nicht gefährden. Es entspricht nicht gängigem Verwaltungshandeln, zu glauben, die einzige in Betracht kommende Lösung vorgetragen zu haben, wenn auch andere Mittel zu dem gleichen fachlich gewünschten Ergebnis führen. Eine wie auch immer geartete Aushöhlung des Konzeptes ist durch die vorgeschlagenen Abänderungen nicht zu erkennen und wäre von der Fachverwaltung auch den politischen Gremien nicht zum Beschluss vorgelegt worden. (Bösche) -2-