Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 206/2006
Az.:
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 14.02.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.03.2006
Ausschuss für Stadtentwicklung
07.06.2006
Ausschuss für Stadtentwicklung
21.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Konzept "Historische Altstadt Lechenich", Ergänzungsantrag zur
Vorlage V 16/2006
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.02.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Konzept der Verwaltung war insgesamt schlüssig. Die Änderungen in der Vorlage ergaben
sich aus Wünschen der Bevölkerung und der politischen Parteien, wie z.B. in der
Informationsveranstaltung am 27. Okt. 2005 vorgetragen. Dabei wurden seitens der Verwaltung
nur solche Änderungswünsche akzeptiert und zum Beschluss vorgeschlagen, die das
Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt haben. Zu Ihren Anträgen im einzelnen:
Zu 1) Bis 2008 sollen bzw. können folgende Hauptbestandteile des Konzeptes realisiert werden:
• Umbau Bonner Straße zwischen Bonner Tor und Markt
• Parkplatz Haagenpfädchen, zumindest planungsrechtliche Vorbereitung
• Ausweisung der Tempo-30-Zonen sowie
• Erarbeitung einer Gestaltungs- bzw. Denkmalbereichs- oder Werbeanlagensatzung.
• Außerdem eine Optimierung der Verkehre auf der Umgehungsstraße B 265n.
Zu 2) Wie in der Vorlage erläutert, ist die Aufhebung der Busbucht eine Möglichkeit der Umsetzung
des Konzeptes. Das Konzept lässt sich in seinen Grundstrukturen aber auch mit anderen
Mitteln verwirklichen, die die gleichen vom Konzept geforderten Effekte bewirken. Mit den
Betreibern des ÖPNV soll erst nach einer politischen Entscheidung über dieses Element
verhandelt werden.
Zu 3) Bei diesem Punkt verhält es sich genau so wie bei Punkt zwei. Beide Varianten sind
verkehrstechnisch und von der Aufenthaltsqualität her zweckerfüllend. Die Verwaltung hat
bei beiden Varianten keine Bedenken.
Eine Ausweisung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Zeichen 325 / 326) muss jedoch strikt
abgelehnt werden. Zum einen ist es für die i.R. automatisch kuppelnden Busse des ÖPNV
über längere Strecken nicht möglich eine Geschwindigkeit von max 7 km/h einzuhalten, ohne
technischen Schaden zu nehmen, zum anderen sind die unvermeidbaren restierenden
Verkehre eindeutig zu hoch für die Ausweisung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“. Hier
sollte die Belastung nicht über 100 Fahrzeuge in der morgendlichen Spitzenstunde liegen.
Dieser Wert wird auch in Zukunft hier sicherlich überschritten werden. Des weiteren würde
dem Nutzer nur eine trügerische Sicherheit auf diesem Streckenabschnitt vermittelt. Hier
sind eindeutig definierte Querungsstellen die sinnvollere Variante.
Zu 4) Die Errichtung des Parkdecks Frenzenstrasse ist für das Funktionieren des Konzeptes nicht
erforderlich. Dies war jedoch politisch vorgetragener Wille in der Bürgerversammlung. Da
das Konzept, zumal bei nachrangiger Realisierung dieser Maßnahme, keinen Schaden
leiden würde, hat die Verwaltung keinen Anlass gesehen, den politischen Willen nicht zu
berücksichtigen.
Zu 5.) Eine weitere Reduzierung der Parkplätze auf dem Markplatz selbst ist für das Konzept nicht
schädlich.
Zu 6) Die Verwaltung hat Ihre Mitarbeiter bereits mehrfach auf die Problematik der
Parkplatzknappheit im Innenstadtbereich hingewiesen.. Ein nochmaliger Aufruf an
Mitarbeiter und Geschäftleute sowie deren Bedienstete dürfte aber keine Probleme machen.
Den in ihrer Begründung gemachten Vorhaltungen gegenüber der Verwaltung muss allerdings klar
widersprochen werden. Die Verwaltung scheut keineswegs die Beibehaltung eines klaren Kurses
des Urpsrungskonzeptes. Sie hat sich nur auf Änderungen eingelassen, die als Austausch der
Mittel genau diesen Kurs nicht gefährden. Es entspricht nicht gängigem Verwaltungshandeln, zu
glauben, die einzige in Betracht kommende Lösung vorgetragen zu haben, wenn auch andere
Mittel zu dem gleichen fachlich gewünschten Ergebnis führen. Eine wie auch immer geartete
Aushöhlung des Konzeptes ist durch die vorgeschlagenen Abänderungen nicht zu erkennen und
wäre von der Fachverwaltung auch den politischen Gremien nicht zum Beschluss vorgelegt
worden.
(Bösche)
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