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Dringlichkeitsentscheidung (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2008 zum 01.04.2008 -Eigenbetrieb Immobilien- )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
23.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2008 zum 01.04.2008
-Eigenbetrieb Immobilien- )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 170/2008 Amt: 20 Az.: 20 50-10 Datum: 19.03.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 23.04.2008 Bemerkungen TOP Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme in 2008 zum 01.04.2008 -Eigenbetrieb Immobilien- Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 169/2008 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, damit die Kreditverhandlungen am 31.3.2008 durchgeführt werden können. Leider wurde die zeitgerechte Erstellung der Beschlussvorlage übersehen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 170/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 19.03.2008 (Bösche) Bürgermeister (Dr. Hille) Stadtverordneter