Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 789/2006
Az.: 61. 21-00 / Erg BiLa
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.11.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), E. - Bliesheim, Lange Heide
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.11.2006
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung der
Ergänzungssatzung Erftstadt – Bliesheim, Lange Heide vorgebrachten Anregungen und Hinweise
wird wie folgt entschieden:
I. 1
Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI 22, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur
Kenntnis genommen und bei Umsetzung der Planung entsprechend beachtet.
I.2
Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
Der Hinweis bezüglich der Versickerung von Niederschlagswasser über belebte Bodenschichten
trifft für das Plangebiet nicht zu, da eine Versickerung auf dem Grundstück bzw. im Plangebiet
nicht vorgesehen ist. Das anfallende Niederschlagswasser wird entsprechend dem
Entwässerungsentwurf der Stadt Erftstadt in den Mischwasserkanal eingeleitet.
Der Anregung hinsichtlich der Aufnahme eines Hinweises auf versickerungsfördernde Maßnahme
ist mit der Festsetzung bezüglich der „Bodenbefestigung“ und den „Allgemeinen Empfehlungen“,
das Brauchwasser zur Grünanlagenbewässerung zu nutzen, hinreichend Rechnung getragen.
Dem Hinweis, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen an Gewässern im Stadtgebiet
zu legen, kann hier nicht gefolgt werden, da derzeit keine Ökokontoflächen entlang von
Gewässern zur Verfügung stehen. Es sind jedoch entsprechende Ökokontoflächen entlang des
Rotbachs in Planung.
I.3
Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren
Der Anregung des Bergamtes Düren, einen Hinweis aufzunehmen, dass das Plangebiet im
Bereich braunkohlenbergbaubedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt, ist nicht
erforderlich. Der natürliche Grundwasserspiegel liegt im Bereich des Plangebietes bei ca. 85 m
und die Geländeoberfläche bei ca. 131 m über NN. Der Flurabstand zum natürlichen
Grundwasserspiegel beträgt somit 46 m, sodass eine Beeinträchtigung für die geplante Nutzung
bzw. Bebauung nicht zu erwarten ist.
Das Plangebiet ist von der in der Nähe liegenden bewegungsaktiven, geologischen Störzone, dem
sogenannten Swist-Sprung, in dessen Einwirkungsbereich es zu unterschiedlichen
Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann, nicht betroffen. Die RWE Power AG wurde
beteiligt und hat diesbezüglich keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
I.4
Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen, Postfach 120161, 53874
Euskirchen
Die Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, Hansastraße 2, 47799 Krefeld wurden am Verfahren
beteiligt (siehe auch I.5).
Der Hinweis, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den durch
den Verkehr auf der Bundesautobahn A 553 erzeugten Lärm erforderlich sind, ist bereits durch
einen entsprechenden Hinweis, dass bei extremer Wetterlage eine Verkehrslärmbelastung nicht
auszuschließen ist, im Plan entsprochen.
I.5
Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, Postfach 101352, 47713 Krefeld
Bezüglich der Verkehrslärmbelastung siehe I.4
Der Anregung, dem Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, die Lage notwendiger
Ausgleichmaßnahmen außerhalb des Plangebietes im späteren Verfahren mitzuteilen, wird
entsprochen.
I. 6
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat -61.2-, 50124 Bergheim
Bei der im Plan festgesetzten Ortsrandeingünung handelt es sich nicht um eine abschließende
Eingrünung, da der Flächennutzungsplan im nordöstlichen Anschluss weitere Wohnbauflächen
darstellt. Wie im Ökologischen Fachbeitrag erläutert, dient die festgesetzte Ortsrandeingünung
nicht als Ausgleichsfläche. Der bilanzierte Ausgleichsbedarf für die Eingriffe in Natur und
Landschaft wurde vollständig externen Ökokontoflächen zugeordnet. An der Festsetzung einer 3
m breiten Eingrünung, die Ortsrandeingrünung auf Zeit ist aber nicht als Ausgleichsfläche dient,
wird aus städtebaulicher Sicht festgehalten.
Der Anregung, in der Ergänzungssatzung die Lage in der Wasserschutzzone III B entsprechend zu
kennzeichnen bzw. zu übernehmen, ist bereits durch einen Hinweis im Satzungsentwurf
entsprochen. Da es sich um einen Entwurf einer Wasserschutzzone (Entwurf der
Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Dirmerzheim) handelt und somit nicht um
eine Festsetzung nach einem abgeschlossenen Verfahren, wird auf eine „Nachrichtlich
Übernahme“ gem. § 9 Abs. 6 BauGB verzichtet.
Dem Hinweis, dass aufgrund der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III B der Einbau von
Recyclingbaustoffen zu genehmigen ist, ist bereits durch einen Hinweis im Satzungsentwurf
Rechnung getragen.
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II.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644)
in der zuletzt gültigen Fassung wird die Ergänzungssatzung Erftstadt - Bliesheim, Lange Heide
einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 26.09.2006 die Aufstellung der Ergänzungssatzung
(Abrundungssatzung) Erftstadt - Bliesheim, Lange Heide beschlossen. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 09.05.2006 bis 06.06.2006. Die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
11.10.2006 bis einschließlich 10.11.2006 statt.
Die Ergänzungssatzung Erftstadt - Bliesheim, Lange Heide kann nunmehr einschließlich der
Begründung als Satzung beschlossen werden.
(Bösche)
Anlagen
• Anlageplan
• Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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