Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,9 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 165/2008
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 17.03.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
01.04.2008
Bemerkungen
Einspruch der CDU-Fraktion gegen die Niederschrift der Sitzung des Rates vom
18.12.2007
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.03.2008
Beschlussentwurf:
Die Änderung bzw. Korrektur des beanstandeten Tagesordnungspunktes bedarf eines neuen
Beschlusses des Rates.
Begründung:
Die CDU-Fraktion wendet sich gegen die Protokollierung zu TOP 5.3 der Sitzung des Rates vom
18.12.2007.
Die nachträgliche Änderung der Niederschrift ist nicht zulässig. Eine vom Schriftführer und
Bürgermeister unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i. S. der §§ 415, 417 und
418 Zivilprozessordnung.
Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig
wiedergibt, so kann dies nur durch einen neuen Beschluss, der ebenfalls zu protokollieren ist,
festgestellt werden.
(Bösche)