Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 785/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 13.11.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Verrechnung der Verlustvorträge Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.11.2006
Beschlussentwurf:
Der Verrechnung der Verlustvorträge aus den Jahren 1999 und 2000 mit der allgemeinen
Rücklage wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 10 (6) EigVO sind nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgte Verlustvorträge durch die
Verrechnung mit der Rücklage auszugleichen , wenn dies die Eigenkapitalausstattung zuläßt; ist
dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln de Gemeinde auszugleichen.
Die Auszugleichenden Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen:
1999
2000
2001
BZ Straßen
-178.952,16
-37.970,53
-216.922,69
BZ Friedhof
-26.989,61
-69.428,40
71.371,40
-25.046,61
Beim BZ Gartenbau ist die Verrechnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, beim BZ
Straßenreinigung waren die Jahresergebnisse für diesen Zeitraum positiv.
(Bösche)
-2-