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Beschlussvorlage (Verrechnung der Verlustvorträge Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 785/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 13.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Verrechnung der Verlustvorträge Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.11.2006 Beschlussentwurf: Der Verrechnung der Verlustvorträge aus den Jahren 1999 und 2000 mit der allgemeinen Rücklage wird zugestimmt. Begründung: Gemäß § 10 (6) EigVO sind nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgte Verlustvorträge durch die Verrechnung mit der Rücklage auszugleichen , wenn dies die Eigenkapitalausstattung zuläßt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln de Gemeinde auszugleichen. Die Auszugleichenden Verlustvorträge setzen sich wie folgt zusammen: 1999 2000 2001 BZ Straßen -178.952,16 -37.970,53 -216.922,69 BZ Friedhof -26.989,61 -69.428,40 71.371,40 -25.046,61 Beim BZ Gartenbau ist die Verrechnung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, beim BZ Straßenreinigung waren die Jahresergebnisse für diesen Zeitraum positiv. (Bösche) -2-