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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebes Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 784/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 13.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.12.2006 Rechnungsprüfungsausschuss 12.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebes Straßen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.11.2006 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2005 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von EUR 591.230,56 wird auf neue Rechung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2005 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von EUR 59.265,86 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2006 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 612.888,97 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe, für das Geschäftsjahr 2005 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von EUR 418.527,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Werksausschuss vom Rat festzustellen. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bachem, Fervers, Janssen und Mehrhoff, Hohenzollernring 57-63, 50672 Köln. Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR 1.681.912,58 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater Vorlage. (Bösche) -2-