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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung der Mietfestsetzungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für die Stadt Erftstadt und die Eigenbetriebe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 151/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 11.03.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 03.06.2008 Antrag bzgl. Darstellung der Mietfestsetzungen durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für die Stadt Erftstadt und die Eigenbetriebe Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.03.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Gründung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft und der Neuordnung der Gebäudewirtschaft hat die Stadt Erftstadt eine Vorreiterrolle in Nordrhein-Westfalen übernommen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft konnte 1999 nur im Rahmen eines Modellversuchs, der der Zustimmung des zuständigen Landtagsausschusses bedurfte, gebildet werden. Insgesamt waren 6 Gemeinden an diesem Versuch beteiligt. Zwischen diesen Modellkommunen fand ein umfangreicher Erfahrungsaustausch statt. In den vergangenen Jahren haben sich viele Gemeinden mit der Neuordnung der Gebäudewirtschaft befasst. Das Volksheimstättenwerk (vhw) und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) haben diesen Prozess intensiv begleitet. Seitens des vhw werden zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema angeboten. Die KGSt hat in mehreren umfangreichen Veröffentlichungen Empfehlungen für die Organisation der kommunalen Gebäudewirtschaft ausgesprochen. Die städtischen Gremien haben sich ebenfalls intensiv mit dem Thema befasst. Dazu sei u.a. auf die zahlreichen Vorlagen und Beschlüsse im Zusammenhang mit der Gründung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft verwiesen. In einem zweitägigen, in Schloss gracht durchgeführten und extern moderierten Workshop wurden, unter Beteiligung der Politik, der Verwaltung und der Nutzer der städtischen Gebäude, die Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Gebäudewirtschaft und den anderen Ämtern der Stadtverwaltung sowie den sonstigen Nutzern der städtischen Gebäude festgelegt. Aufgrund dieser Vorarbeiten erfolgte durch Beschluss der städtischen Gremiendie Festlegung, dass in Erftstadt nach dem sog. „Mieter-Vermieter-Modell“ verfahren werden soll und dass die Zahlungen an den Eigenbetrieb auf der Grundlage der „Kostenmiete“ bemessen werden sollen. Nach den o.a. umfangreichen Vorarbeiten erfolgte die Ermittlung der Kosten durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Folgende Faktoren wurden bei der Ermittlung der Mieten berücksichtigt: - Verzinsung, - Abschreibung, - Kosten der Bauunterhaltung, - Personal- und Verwaltungskosten des Eigenbetriebes, einschließlich der anteiligen Kosten für andere Ämter wie Personal- und Rechnungsprüfungsamt, - Kosten der Gebäudereinigung, - Personalkosten Hausmeister - Betriebskosten, sofern diese vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft getragen werden (insbesondere bei Verwaltungsgebäuden). Für die bei der Gründung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft am 1.7.1999 bereits bestehen Gebäude wurden die Kostenmieten unter Berücksichtigung der Daten aus der Eröffnungsbilanz ermittelt. Im Rahmen der Haushaltssicherung durfte die Mietfestsetzung nicht zu erhöhten Belastungen für den städtischen Haushalt führen. Die Differenz zwischen diesen sog. Altbaumieten und den bisherigen Zahlungen aus dem städtischen Haushalt führt der Eigenbetrieb als Eigenkapitalverzinsung wieder an den Haushalt ab. Die Umstellung von Pauschalzahlungen an den Eigenbetrieb auf Kostenmieten war für den städtischen Haushalt aufkommensneutral. Haushaltstechnisch haben die Altbaumieten lediglich die Bedeutung, dass bei der Kostenrechnung für die verschiedenen Produkte auch die Kosten der Gebäudenutzung erfasst werden können. Ohne Berücksichtigung dieser Kosten würde eine Kostenrechnung zu völlig verfälschten Ergebnissen führen. Im Zuge der Aufstellung des 2. Haushaltssicherungskonzeptes wurden die Abführungen des Eigenbetriebes an den städtischen Haushalt noch erhöht. Die Altbaumieten betragen gem. Wirtschaftsplan 2008 9.224.760,- €, die Eigenkapitalverzinsung beläuft sich auf 3.543.219,- €. Bevor der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, nach „Bestellung durch die Stadt“ ein Neubauvorhaben umsetzt, wird nach den o.a. Grundsätzen die sich voraussichtlich ergebende Kostenmiete ermittelt. Vor der Entscheidung darüber, ob ein neues Gebäude errichtet werden soll, erhalten die städtischen Gremien somit alle Angaben über die sich aus der Entscheidung für das Vorhaben ergebenden Folgekosten. (Bösche) -2-