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Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; originale Friedhofsmauer aus unterschiedlich gefärbten Backsteinen sowie das originale Metallportal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
originale Friedhofsmauer aus unterschiedlich gefärbten Backsteinen sowie das originale Metallportal) Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
originale Friedhofsmauer aus unterschiedlich gefärbten Backsteinen sowie das originale Metallportal)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 139/2008 Az.: 63-3758/Friedhof Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 12.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; originale Friedhofsmauer aus unterschiedlich gefärbten Backsteinen sowie das originale Metallportal Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.09.2008 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der originalen Friedhofsmauer sowie des originalen Metallportals gemäß hier vorliegendem Antrag der Rhein. Denkmalpflege in der Gemarkung Friesheim, Flur 17, Flurstück 82 in Erftstadt-Friesheim. Denkmalbeschreibung: Der in der 2. Hälfte des 19. Jh. angelegte Friedhof zum Strunkpfad weist noch die originale Friedhofsmauer mit originalem Portal auf. Die Friedhofsmauer ist mit unterschiedlich gefärbten Backsteinen errichtet. Des Weiteren wurde die Backsteinmauer mit Nischen und kleinen Vorsprüngen versehen. Begründung: Die Friedhofsanlage ist im städtischen Denkmälerverzeichnis auf Seite -202- aufgeführt. Die Rhein. Denkmalpflege, die nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz für die Inventarisierung - also Eintragung in die Denkmalliste - zuständig ist, beantragte mit Schreiben vom 27.10.1986 die Eintragung der zuvor genannten Friedhofsanlage. An der Erhaltung und Nutzung der Friedhofsanlage besteht ein öffentliches Interesse. Es ist für die Geschichte des Menschen bedeutend, erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen. (Bösche) Anlage Formblatt -2-