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Antrag (Antrag bzgl. Überprüfung der Gefährdungssituation für oder durch landwirtschaftliche Fahrzeuge bei der Einfahrt auf die B265 an der Kiesgrube in Erp.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Überprüfung der Gefährdungssituation für oder durch landwirtschaftliche Fahrzeuge bei der Einfahrt auf die B265 an der Kiesgrube in Erp.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 748/2006 Az.: 6629-4010 Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 03.11.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 23.01.2007 Antrag bzgl. Überprüfung der Gefährdungssituation für oder durch landwirtschaftliche Fahrzeuge bei der Einfahrt auf die B265 an der Kiesgrube in Erp. Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.11.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW habe ich die Verkehrssituation auf der B 265n am Ortseingang von Erp in Höhe des Wirtschaftsweges östlich vor dem Gelände der Kiesgrube Rhiem geprüft. Die Sichtverhältnisse sind in diesem Bereich trotz der leichten Straßenkurve auf der B 265 ausreichend. Um das Sichtdreieck zu verbessern, hat der Landesbetrieb im Einmündungsbereich einen Baum aufgeastet. Im Frühjahr, wenn die Belaubung der angrenzenden Vegetation wieder vorhanden ist, werde ich hier zusätzlich eine Sichtkontrolle durchführen und ggfl. einen weiteren Rückschnitt veranlassen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h in Fahrtrichtung Lechenich wird kurz hinter dem Einmündungsbereich zur Luxemburger Straße aufgehoben. Für eine Verlängerung dieser vorgeschriebenen Geschwindigkeit bis östlich der Einmündung des o.g. Wirtschaftsweges ist das Einvernehmen des Straßenbaulastträgers erforderlich. Ich beabsichtige daher in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde und dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises bei einem gemeinsamen Ortstermin den Baulastträger von der Notwendigkeit der v.g. geringfügigen Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu überzeugen Selbstverständlich werde ich gleichfalls auch im kommenden Jahr die Gefährdung durch ein- und ausbiegende landwirtschaftliche Fahrzeuge aufmerksam beobachten und ggf. weitergehende Maßnahmen einleiten. (Bösche)