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Antrag (Antrag bzgl. Bildung einer lokalen "Erftstädter" Verkehrs-Sicherheitskommission)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Bildung einer lokalen "Erftstädter" Verkehrs-Sicherheitskommission)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 138/2008 Az.: 66 10-06 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.03.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 Antrag bzgl. Bildung einer lokalen "Erftstädter" Verkehrs-Sicherheitskommission Finanzielle Auswirkungen: Zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen müssen entsprechende Mittel aus der Straßenunterhaltung genommen werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.03.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Zur Unfallbekämpfung wurden für die örtlichen und überörtlichen Straßen Unfallkommissionen gebildet, die aus Mitgliedern der Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden bestehen. In regelmäßigen Sitzungen (die mind. 1 mal im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfinden) werden Erfolgskontrollen durchgeführt. Zur Zeit bestehen in Erftstadt 4 Unfallhäufungspunkte. Für die Behebung dieser wurden schon entsprechende Maßnahmen geplant bzw. durchgeführt. Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung und damit für die Arbeit der Unfallkommission ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Unfallauswertung und die Verfahrensabläufe zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) im Straßennetz richten sich nach diesem Erlass. Für die Bearbeitung aller anderen verkehrskritischen Punkte im Straßenraum des Stadtgebietes ist der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr zuständig. Hier sollte, wie bisher auch schon, über geeignete Maßnahmen beraten und Lösungen gefunden werden. Eine zusätzliche Erörterung in einem Arbeitskreis würde das Verfahren unnötig verlängern und überwiegend zu keinem anderen Ergebnis führen. Daher kann ich die beantragte Einrichtung einer VerkehrsSicherheitskommission nicht befürworten. (Bösche)