Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 138/2008
Az.: 66 10-06
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.03.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
Antrag bzgl. Bildung einer lokalen "Erftstädter" Verkehrs-Sicherheitskommission
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen müssen entsprechende Mittel aus der Straßenunterhaltung
genommen werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.03.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Unfallbekämpfung wurden für die örtlichen und überörtlichen Straßen Unfallkommissionen
gebildet, die aus Mitgliedern der Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden bestehen. In
regelmäßigen Sitzungen (die mind. 1 mal im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfinden) werden
Erfolgskontrollen durchgeführt. Zur Zeit bestehen in Erftstadt 4 Unfallhäufungspunkte. Für die
Behebung dieser wurden schon entsprechende Maßnahmen geplant bzw. durchgeführt.
Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung und damit für die Arbeit der Unfallkommission ist die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die
Unfallauswertung und die Verfahrensabläufe zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) im
Straßennetz richten sich nach diesem Erlass.
Für die Bearbeitung aller anderen verkehrskritischen Punkte im Straßenraum des Stadtgebietes ist
der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr zuständig. Hier sollte, wie bisher auch schon,
über geeignete Maßnahmen beraten und Lösungen gefunden werden. Eine zusätzliche Erörterung
in einem Arbeitskreis würde das Verfahren unnötig verlängern und überwiegend zu keinem
anderen Ergebnis führen. Daher kann ich die beantragte Einrichtung einer VerkehrsSicherheitskommission nicht befürworten.
(Bösche)