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Beschlussvorlage (Abwasser: Abfuhr von Klärschlamm und Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Erftstadt Submission: 27.11.2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
06.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Abwasser: Abfuhr von Klärschlamm und Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Erftstadt 
Submission: 27.11.2006) Beschlussvorlage (Abwasser: Abfuhr von Klärschlamm und Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Erftstadt 
Submission: 27.11.2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 798/2006 Az.: 81 25-06 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 06.12.2006 Bemerkungen Abwasser: Abfuhr von Klärschlamm und Abwässern aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Erftstadt Submission: 27.11.2006 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen in ausreichender Höhe im Wirtschaftsplan Abwasser 2007 zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.11.2006 Beschlussentwurf: Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 24.11.2006 erhält die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG, Kempen bei einem Angebotspreis vom 14.259,77 € den Auftrag für die Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwässern aus abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Erftstadt. Begründung: Im Jahr 2004 wurde der letzte Auftrag für die Klärschlammentsorgung für die Dauer von 5 Jahren (2004 – 2008) ausgesprochen. Die beauftragte Firma meldete jedoch im März 2006 Insolvenz an, so dass eine vorzeitige Ausschreibung der Leistungen erforderlich war. Die Abfuhr von Klärschlamm wurde öffentlich ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung war die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einverständnis jeweils um ein Jahr, um maximal 4 Jahre zu verlängern. Drei Firmen forderten die Ausschreibungsunterlagen an; nur eine Firma gab ein Angebot ab. Die sachliche und rechnerische Prüfung hatte folgendes Ergebnis: Fa. Schönmackers Umweltdienste 14.259,77 € Der ursprüngliche Auftrag -der in Insolvenz gegangenen Entsorgungsfirma- hatte einen Angebotsendpreis von 19.372,00 Euro. Dieser beinhaltete jedoch veränderte Massenvordersätze sowie Positionsbeschreibungen. Daher ist ein direkter Vergleich zwischen dem neuen und dem alten Jahresvertrag nicht möglich. Insgesamt erhöhen sich nach dem neuen Vertrag die Preise für die Abfuhr der Kleinkläranlagen um ca. 2,00 Euro je abgefahrenen cbm. Für den Regelfall einer Abfuhr- einmal jährlich – bedeutet dies eine Steigerung von rd. 10,00 Euro pro Jahr. Die Abrechnung der Abfuhrkosten erfolgt über Rechnungsstellung an den Kunden durch die Stadtwerke. Insofern steht den Ausgaben zur Klärgrubenentsorgung eine etwa gleichhohe Einnahme gegenüber und der Angebotsendpreis bildet nur den Rahmen für die Einzelpreise des Gesamtleistungsverzeichnisses. Die Firma Schönmackers Umweltdienste aus Kempen ist einziger und demnach wirtschaftlichster Anbieter. Das Unternehmen ist den Stadtwerken als zuverlässig bekannt. Es bestehen daher von Seiten der Betriebsleitung keine Bedenken, der Firma Schönmackers Umweltdienste den Auftrag zu erteilen. (Bösche) -2-