Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Albert Granrath
Richardstr. 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt Frau Bollenbeck
Bonner Str. 9-11
0 22 35 / 409-879
Ihre Anfrage vom 16.04.2008
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 205/2008
19.06.2008
Anfrage bzgl. Sach- und Personenversicherung der Mandatsträger des Rates
und seiner Gremien der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Granrath!
Für die Träger kommunaler Mandate (Ratsmitglieder, stellv. Bürgermeister, Ortsbürgermeister und
sachkundige Bürger/innen) besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse
NRW in Düsseldorf. Die Versicherung tritt zum Beispiel bei Unfällen auf dem Weg zu einer
Ausschuss-Sitzung des Rates sowie bei einem Unfall anlässlich eines Ortstermins ein und
begleicht anstelle der Krankenversicherung die ärztlichen Leistungen.
Dieser
Unfallversicherungsschutz ist durch eine weitere freiwillige Unfallversicherung bei der
Versicherung des Gemeindeversicherungsverbandes Köln (GVV) erweitert. Durch diesen
erweiterten Versicherungsschutz werden beispielsweise Leistungen im Falle von Invalidität oder
Tod der versicherten Person erbracht.
Für den genannten Personenkreis besteht darüber hinaus ein Haftpflichtversicherungsschutz bei
der GVV Versicherung, Köln. Versichert sind hier allgemeine Sachschäden sowie KFZ-Schäden,
z.Bsp.
• Schäden an Kleidungsstücken, die während der Tätigkeit eines kommunalen
Mandatsträgers entstanden sind;
• Schäden an Gegenständen, die üblicherweise während der Tätigkeit mitgeführt werden
(Brillen)
• Schäden an Kraftfahrzeugen, die anlässlich einer Teilnahme an Sitzungen, zu denen
offiziell eingeladen wurde, eingesetzt werden.
Momentan ist die Ersatzleistung laut aktuellem Vertragsstand auf eine Höchstentschädigung von
333 € beschränkt.
Zudem ist der Ausgleich berechtigter Forderungen Dritter auf Grund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (Sach-,
Personen- und Vermögensschäden) versichert. Darunter fällt die Regulierung oder die Abwehr von
Ansprüchen, die aus Entscheidungen kommunaler Mandatsträger resultieren könnten.
Weitere Risiken (z.Bsp. der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei verschuldeten Unfällen) sind
momentan nicht versichert.
Der GVV Köln wurde von mir jedoch zur Frage der Möglichkeiten der Erweiterung des
Versicherungsschutzes angeschrieben. Sobald mir hierzu die Antwort vorliegt, werde ich Sie
informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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