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Anfrage (Anfrage bzgl. Sach- und Personenversicherung der Mandatsträger des Rates und seiner Gremien der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Albert Granrath Richardstr. 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungsamt Frau Bollenbeck Bonner Str. 9-11 0 22 35 / 409-879 Ihre Anfrage vom 16.04.2008 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 205/2008 19.06.2008 Anfrage bzgl. Sach- und Personenversicherung der Mandatsträger des Rates und seiner Gremien der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Granrath! Für die Träger kommunaler Mandate (Ratsmitglieder, stellv. Bürgermeister, Ortsbürgermeister und sachkundige Bürger/innen) besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW in Düsseldorf. Die Versicherung tritt zum Beispiel bei Unfällen auf dem Weg zu einer Ausschuss-Sitzung des Rates sowie bei einem Unfall anlässlich eines Ortstermins ein und begleicht anstelle der Krankenversicherung die ärztlichen Leistungen. Dieser Unfallversicherungsschutz ist durch eine weitere freiwillige Unfallversicherung bei der Versicherung des Gemeindeversicherungsverbandes Köln (GVV) erweitert. Durch diesen erweiterten Versicherungsschutz werden beispielsweise Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod der versicherten Person erbracht. Für den genannten Personenkreis besteht darüber hinaus ein Haftpflichtversicherungsschutz bei der GVV Versicherung, Köln. Versichert sind hier allgemeine Sachschäden sowie KFZ-Schäden, z.Bsp. • Schäden an Kleidungsstücken, die während der Tätigkeit eines kommunalen Mandatsträgers entstanden sind; • Schäden an Gegenständen, die üblicherweise während der Tätigkeit mitgeführt werden (Brillen) • Schäden an Kraftfahrzeugen, die anlässlich einer Teilnahme an Sitzungen, zu denen offiziell eingeladen wurde, eingesetzt werden. Momentan ist die Ersatzleistung laut aktuellem Vertragsstand auf eine Höchstentschädigung von 333 € beschränkt. Zudem ist der Ausgleich berechtigter Forderungen Dritter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) versichert. Darunter fällt die Regulierung oder die Abwehr von Ansprüchen, die aus Entscheidungen kommunaler Mandatsträger resultieren könnten. Weitere Risiken (z.Bsp. der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei verschuldeten Unfällen) sind momentan nicht versichert. Der GVV Köln wurde von mir jedoch zur Frage der Möglichkeiten der Erweiterung des Versicherungsschutzes angeschrieben. Sobald mir hierzu die Antwort vorliegt, werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-