Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 206/2008
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 18.04.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
27.05.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Ganztagsbetreuung in einem der Erftstädter Schulzentren
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits im Zusammenhang mit der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ wurde für die Theodor-HeussHauptschule zum Schuljahr 2008/2009 - beginnend mit der Klasse 5 - die Umwandlung zur
Ganztagshauptschule genehmigt.
Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung
des Ganztags ist für 2009 ein umfangreiches Landesprogramm zum Ausbau des
Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I
beschlossen worden. Nähere Ausführungsbestimmungen liegen derzeit noch nicht vor.
Die hier bekannten Rahmenbedingungen dieses Landesprogramms stellen sich wie folgt dar:
1. Einrichtung von zusätzlichen Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die personellen Voraussetzungen für den Einstieg in
ein
flächendeckendes,
bedarfsgerechtes
Angebot
an
Ganztagsrealschulen
und
Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h. pro Jahr in jedem
der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu gebundenen
Ganztagsschulen ausgebaut. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend aufwachsen. Dabei
wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen bleibt.
2. Einführung einer pädagogischen Übermittagsbetreuung für alle Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I („Geld oder Stelle“)
Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, wird ab 1. Februar 2009,
also zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009, ein Programm zur pädagogischen
Übermittagsbetreuung – „Geld oder Stelle“ – eingerichtet. Die Schulen wählen, ob sie Geld oder
entsprechende Lehrstellenanteile für die pädagogische Übermittagsbetreuung vorziehen.
Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle
Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende
Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots
eingesetzt werden. Damit ersetzt das Programm „Geld oder Stelle“ das bisherige
verwaltungsaufwändige „Dreizehn-Plus“ Programm in der Sekundarstufe I. Eine finanzielle
Schlechterstellung von Schulen gegenüber dem bisherigen Programm wird ausgeschlossen.
Für die pädagogische Übermittagsbetreuung gilt eine an der Gesamtschülerzahl des
Sekundarbereichs I orientierte gestaffelte Förderung:
- unter 300 Schülerinnen und Schüler:
- 300 - 500 Schülerinnen und Schüler:
- 501 - 700 Schülerinnen und Schüler:
- über 700 Schülerinnen und Schüler:
15.000,- € oder 0,3 Stelle
20.000,- € oder 0,4 Stelle
25.000,- € oder 0,5 Stelle
30.000,- € oder 0,6 Stelle
Schulen, bei denen der Ganztag (gem. Punkt 1) beginnend mit der fünften Klasse aufwächst,
bekommen für die Übermittagsbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre
übrigen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig.
An Schulen, die über eine Übermittagsbetreuung hinaus keine Ganztagsangebote haben, soll
Nachmittagsunterricht in den Klassen 5 und 6 nur an einem, in den Klassen 7 und 8 an höchstens
zwei Nachmittagen erteilt werden. Zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht soll in einer
angemessenen Mittagspause eine Mahlzeit eingenommen werden können und Raum für
Entspannung gegeben werden.
3. Investitionsprogramm („1.000-Schulen-Programm“)
Für die Jahre 2009 und 2010 wird zur Umsetzung der Ganztagsinitiative und der pädagogischen
Übermittagsbetreuung ein zusätzliches Investitionsprogramm aus Landesmitteln zum Ausbau von
Mensen und Aufenthaltsräumen aufgelegt. Das Geld dieses „1.000-Schulen-Programms“ steht
insbesondere für Gymnasien und Realschulen, aber auch für Haupt- und Förderschulen zur
Verfügung. Dabei gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 100.000,- € je Schule, wenn der
Schulträger in gleicher Höhe kofinanziert. Die Kofinanzierung kann auch aus der erhöhten Schulund Bildungspauschale bestritten werden.
Auf Initiative des 1. Beigeordneten fand am 8. Mai 2008 ein erstes Sondierungsgespräch mit allen
Schulleitungen der in Frage kommenden weiterführenden Schulen zur anstehenden Problematik
statt. Da die umfangreiche Thematik
wegen der noch nicht vorliegenden
Ausführungsbestimmungen und des mangelnden zeitlichen Vorlaufs zur Entscheidungsfindung
noch nicht abschließend in den Schulen erörtert werden konnte, kann das Stimmungsbild lediglich
Tendenzen widerspiegeln.
Die Schulleitung der Realschule Lechenich hat sich prinzipiell für eine Umwandlung zur
Ganztagsschule ausgesprochen. Die Schulleitungen der anderen weiterführenden Schulen
beabsichtigen zunächst die Einführung einer pädagogischen Übermittagsbetreuung mit
entsprechenden Fördermitteln. Vor diesem Hintergrund sehen die betroffenen Schulen für die
Umsetzung des Ganztags bzw. der pädagogischen Übermittagsbetreuung die dringende
Notwendigkeit zur Errichtung von Mensen und Aufenthaltsräumen. In diesem Zusammenhang
wurde auch der bereits existierende Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Mensa für das
Schulzentrum Lechenich thematisiert. Das Ville-Gymnasium hat sich angesichts der veränderten
schulischen Rahmenbedingungen bereits durch Beschluss der Schulkonferenz vom 16.04.2008 für
die zeitnahe Einrichtung einer Mensa ausgesprochen.
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Förderanträge, die aus dem Ausbau des Ganztagsbetriebs bzw. einer pädagogischen
Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I resultieren, können erst nach Vorliegen der
entsprechenden Richtlinien gestellt werden.
In Vertretung
(Erner)
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