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Antrag (Antrag bzgl. Ganztagsbetreuung in einem der Erftstädter Schulzentren )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 206/2008 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 18.04.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 27.05.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Ganztagsbetreuung in einem der Erftstädter Schulzentren Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Bereits im Zusammenhang mit der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ wurde für die Theodor-HeussHauptschule zum Schuljahr 2008/2009 - beginnend mit der Klasse 5 - die Umwandlung zur Ganztagshauptschule genehmigt. Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags ist für 2009 ein umfangreiches Landesprogramm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I beschlossen worden. Nähere Ausführungsbestimmungen liegen derzeit noch nicht vor. Die hier bekannten Rahmenbedingungen dieses Landesprogramms stellen sich wie folgt dar: 1. Einrichtung von zusätzlichen Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 werden die personellen Voraussetzungen für den Einstieg in ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien geschaffen. Zunächst werden jährlich 108 Schulen, d. h. pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut. Der Ganztag wird jeweils mit Klasse 5 beginnend aufwachsen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Nähe bestehen bleibt. 2. Einführung einer pädagogischen Übermittagsbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I („Geld oder Stelle“) Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, wird ab 1. Februar 2009, also zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009, ein Programm zur pädagogischen Übermittagsbetreuung – „Geld oder Stelle“ – eingerichtet. Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechende Lehrstellenanteile für die pädagogische Übermittagsbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots eingesetzt werden. Damit ersetzt das Programm „Geld oder Stelle“ das bisherige verwaltungsaufwändige „Dreizehn-Plus“ Programm in der Sekundarstufe I. Eine finanzielle Schlechterstellung von Schulen gegenüber dem bisherigen Programm wird ausgeschlossen. Für die pädagogische Übermittagsbetreuung gilt eine an der Gesamtschülerzahl des Sekundarbereichs I orientierte gestaffelte Förderung: - unter 300 Schülerinnen und Schüler: - 300 - 500 Schülerinnen und Schüler: - 501 - 700 Schülerinnen und Schüler: - über 700 Schülerinnen und Schüler: 15.000,- € oder 0,3 Stelle 20.000,- € oder 0,4 Stelle 25.000,- € oder 0,5 Stelle 30.000,- € oder 0,6 Stelle Schulen, bei denen der Ganztag (gem. Punkt 1) beginnend mit der fünften Klasse aufwächst, bekommen für die Übermittagsbetreuung bzw. die genannten ergänzenden Angebote für ihre übrigen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Mittel oder Stellen anteilig. An Schulen, die über eine Übermittagsbetreuung hinaus keine Ganztagsangebote haben, soll Nachmittagsunterricht in den Klassen 5 und 6 nur an einem, in den Klassen 7 und 8 an höchstens zwei Nachmittagen erteilt werden. Zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht soll in einer angemessenen Mittagspause eine Mahlzeit eingenommen werden können und Raum für Entspannung gegeben werden. 3. Investitionsprogramm („1.000-Schulen-Programm“) Für die Jahre 2009 und 2010 wird zur Umsetzung der Ganztagsinitiative und der pädagogischen Übermittagsbetreuung ein zusätzliches Investitionsprogramm aus Landesmitteln zum Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen aufgelegt. Das Geld dieses „1.000-Schulen-Programms“ steht insbesondere für Gymnasien und Realschulen, aber auch für Haupt- und Förderschulen zur Verfügung. Dabei gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 100.000,- € je Schule, wenn der Schulträger in gleicher Höhe kofinanziert. Die Kofinanzierung kann auch aus der erhöhten Schulund Bildungspauschale bestritten werden. Auf Initiative des 1. Beigeordneten fand am 8. Mai 2008 ein erstes Sondierungsgespräch mit allen Schulleitungen der in Frage kommenden weiterführenden Schulen zur anstehenden Problematik statt. Da die umfangreiche Thematik wegen der noch nicht vorliegenden Ausführungsbestimmungen und des mangelnden zeitlichen Vorlaufs zur Entscheidungsfindung noch nicht abschließend in den Schulen erörtert werden konnte, kann das Stimmungsbild lediglich Tendenzen widerspiegeln. Die Schulleitung der Realschule Lechenich hat sich prinzipiell für eine Umwandlung zur Ganztagsschule ausgesprochen. Die Schulleitungen der anderen weiterführenden Schulen beabsichtigen zunächst die Einführung einer pädagogischen Übermittagsbetreuung mit entsprechenden Fördermitteln. Vor diesem Hintergrund sehen die betroffenen Schulen für die Umsetzung des Ganztags bzw. der pädagogischen Übermittagsbetreuung die dringende Notwendigkeit zur Errichtung von Mensen und Aufenthaltsräumen. In diesem Zusammenhang wurde auch der bereits existierende Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Mensa für das Schulzentrum Lechenich thematisiert. Das Ville-Gymnasium hat sich angesichts der veränderten schulischen Rahmenbedingungen bereits durch Beschluss der Schulkonferenz vom 16.04.2008 für die zeitnahe Einrichtung einer Mensa ausgesprochen. -2- Förderanträge, die aus dem Ausbau des Ganztagsbetriebs bzw. einer pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I resultieren, können erst nach Vorliegen der entsprechenden Richtlinien gestellt werden. In Vertretung (Erner) -3-