Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 22/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
04.04.2006
Anregung von Herrn Lischinsky, Willy Brandt Str. 181, Erftstadt
Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in der Willy Brandt-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1):
Der Straßenabschnitt Willy-Brandt-Straße zwischen den Haus-Nrn. 118-124 bzw. 179-191 liegt
innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Grundsätzlich darf hier nur in den dafür
gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Um das verbotswidrige Parken gegenüber Haus Nr.
118 grundsätzlich zu unterbinden, kann dem Antragsteller angeboten werden, in Absprache mit
dem Eigenbetrieb Straßen und nach Abschluss eines Gestattungsvertrages einen eigenen
Blumenkübel aufzustellen. Für den nachträglichen Einbau eines Pflanzbeetes stehen dem
Eigenbetrieb Straßen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan 2006 sind
diesbezüglich auch keine Einplanungen vorgesehen.
Zu 2):
Gegen eine Verschiebung der Blumenkübel vor dem Haus Nr. 179 und Haus Nr. 181 in einem
Maße von 0,5 m bis 1,00 m in Richtung der Straßenmitte bestehen gleichfalls keine Bedenken.
Das genaue Maß sollte jedoch vor Ort mit dem Antragsteller festgelegt werden.
Aufgrund der von einigen Anwohnern beschriebenen Parkplatznot in dem Wohngebiet WillyBrandt-Straße sollte gleichfalls geprüft werden, inwieweit anstelle der vorhandenen Pflanzkübel
eine
Ausweisung
von
2-3
Parkplätzen
möglich
ist.
Bei
dieser
Variante muss aufgrund der eingeengten verbleibenden Fahrbahnbreite von ca. 4,50-5,00 m in
Kauf genommen werden, dass die Autofahrer beim Ein- oder Ausparken auf den gegenüber
liegenden Senkrechtparkplätzen ggf. erheblich mehr rangieren müssen.
Zu 3) und 4):
Die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes (Verkehrszeichen 283 StVO) in dem Stichweg der
Willy-Brandt-Straße, Haus Nrn. 118-124 bzw. 179-191, sollte nur dann zur Anwendung kommen,
wenn nach mehrmaligen Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch mein Ordnungsamt eine
Verringerung des verbotswidrigen Parkens nicht erreicht werden kann.
Aufgrund der Personalstruktur in meinem Ordnungsamt können nur stichprobenartige Kontrollen
des ruhenden Verkehrs und auch nur innerhalb der Dienstzeit durchgeführt werden. Nur in
besonderen Ausnahmefällen ist eine Begehung spätabends, nachts oder am Wochenende
durchführbar.
(Bösche)
-2-