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Bürgerantrag (Anregung von Herrn Lischinsky, Willy Brandt Str. 181, Erftstadt Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in der Willy Brandt-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Herrn Lischinsky, Willy Brandt Str. 181, Erftstadt
Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in der Willy Brandt-Straße) Bürgerantrag (Anregung von Herrn Lischinsky, Willy Brandt Str. 181, Erftstadt
Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in der Willy Brandt-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 22/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 04.04.2006 Anregung von Herrn Lischinsky, Willy Brandt Str. 181, Erftstadt Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation in der Willy Brandt-Straße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1): Der Straßenabschnitt Willy-Brandt-Straße zwischen den Haus-Nrn. 118-124 bzw. 179-191 liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches. Grundsätzlich darf hier nur in den dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Um das verbotswidrige Parken gegenüber Haus Nr. 118 grundsätzlich zu unterbinden, kann dem Antragsteller angeboten werden, in Absprache mit dem Eigenbetrieb Straßen und nach Abschluss eines Gestattungsvertrages einen eigenen Blumenkübel aufzustellen. Für den nachträglichen Einbau eines Pflanzbeetes stehen dem Eigenbetrieb Straßen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan 2006 sind diesbezüglich auch keine Einplanungen vorgesehen. Zu 2): Gegen eine Verschiebung der Blumenkübel vor dem Haus Nr. 179 und Haus Nr. 181 in einem Maße von 0,5 m bis 1,00 m in Richtung der Straßenmitte bestehen gleichfalls keine Bedenken. Das genaue Maß sollte jedoch vor Ort mit dem Antragsteller festgelegt werden. Aufgrund der von einigen Anwohnern beschriebenen Parkplatznot in dem Wohngebiet WillyBrandt-Straße sollte gleichfalls geprüft werden, inwieweit anstelle der vorhandenen Pflanzkübel eine Ausweisung von 2-3 Parkplätzen möglich ist. Bei dieser Variante muss aufgrund der eingeengten verbleibenden Fahrbahnbreite von ca. 4,50-5,00 m in Kauf genommen werden, dass die Autofahrer beim Ein- oder Ausparken auf den gegenüber liegenden Senkrechtparkplätzen ggf. erheblich mehr rangieren müssen. Zu 3) und 4): Die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes (Verkehrszeichen 283 StVO) in dem Stichweg der Willy-Brandt-Straße, Haus Nrn. 118-124 bzw. 179-191, sollte nur dann zur Anwendung kommen, wenn nach mehrmaligen Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch mein Ordnungsamt eine Verringerung des verbotswidrigen Parkens nicht erreicht werden kann. Aufgrund der Personalstruktur in meinem Ordnungsamt können nur stichprobenartige Kontrollen des ruhenden Verkehrs und auch nur innerhalb der Dienstzeit durchgeführt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Begehung spätabends, nachts oder am Wochenende durchführbar. (Bösche) -2-