Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
404 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
Eigenbetrieb
Straßen
der Stadt Erftstadt
Risiko-Handbuch
gemäß § 10 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO NRW 2004)
Erstellung: 30.10.2006
Fortschreibungsstand: 31.05.2006
-2-
-2-
Inhaltsverzeichnis
I.
Allgemeine Aussagen zum Risikohandbuch
1.
2.
3.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.3.1.
6.3.1.a.
6.3.1.b.
6.3.2.
6.3.2.a.
6.3.2.b.
6.3.3.
6.3.3.a,
6.3.3.b.
6.3.3.c
6.3.3.d
6.3.3.c.
6.4.
6.4.1.
6.4.2.
6.4.3.
6.4.4.
6.5.
Einleitung
Zweck des Risikohandbuches
Vision und Ziele des Risikomanagementsystems
Bestandteile des Risikomanagementsystems
Internes Kontrollsystem
Controlling
Frühwarnsystem
Risikopolitische Grundsätze
Risikovermeidung
Risikoreduzierung
Risikotransfer
Risikoakzeptanz
Grundsätze der Risikoerkennung und Risikoanalyse
sowie der Risikokommunikation
Bereiche der Risikoerkennung im Eigenbetrieb
Allgemeine Risikoerkennung
Besondere Risiken des Eigenbetriebes Straßen
§ 10 Abs. 3 EigVO NRW - Eigenkapitalausstattung
Eigenkapitalanalyse zu den Bilanzstichtagen
Liquiditätsanalysen zu den Bilanzstichtagen
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW - Ergebnisse und Rücklagen
Analyse der Jahresergebnisse
Analyse der jeweiligen Eigenkapitalverzinsung
§ 10 Abs. 6 EigVO NRW - Verlustausgleich
Betriebszweig Straßen
Betriebszweig Gartenbau
Betriebszweig Friedhöfe
Betriebszweig Straßenreinigung
Eigenbetrieb Straßen (Gesamt)
Risikoanalyse
Schadensklassen
Eintrittwahrscheinlichkeiten
Risikobedeutung
Risikointervalle
Berichterstattung und risikoverantwortliche Personen
-3-
5
6
7
8
8
9
9
10
12
12
13
13
14
14
14
15
16
16
16
18
19
19
20
21
21
21
21
21
22
22
23
23
23
24
25
-3-
II.
Risikoinventar
7.
7.1.
7.2.
7.3.
7.4.
7.4.1.
7.5.
7.6.
7.6.1.a.
7.6.1.b.
7.6.1.c.
7.6.2.a.
7.6.2.b.
7.6.1.c.
7.6.3.a.
7.6.3.b.
7.6.3.c.
7.6.4.a.
7.6.4.b.
7.6.4.c.
8.
III.
Risikoinventar des Eigenbetriebes Straßen
Risikobereiche und Risikoübersichten
Beobachtung besonderer Risiken des Eigenbetriebes
Kernrisiko „Liquidität“
Standardisierte Mittelfluss-Rechnungen des IDW
Verrechnungskonten
Individuelle Mittelflussrechnungen des Eigenbetriebes
Analyse und Kommentierung der Mittelflussrechnungen
Rahmenbedingungen im BZ Straßen
Analyse und Kommentierung BZ Straßen
Fazit BZ Straßen
Rahmenbedingungen im BZ Gartenbau
Analyse und Kommentierung BZ Gartenbau
Fazit BZ Gartenbau
Rahmenbedingungen im BZ Friedhöfe
Analyse und Kommentierung BZ Friedhöfe
Fazit BZ Friedhöfe
Rahmenbedingungen im BZ Straßenreinigung
Analyse und Kommentierung BZ Straßenreinigung
Fazit BZ Straßenreinigung
Anmerkung (zum Änderungsdienst) + Verteiler
Anlagen
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
Liquidität, Eigenkapital, Eigenkapitalquoten und Eigenkapitalverzinsung im Zeitablauf:
Rumpfgeschäftsjahr 01.07.1999 – 31.12.1999
Geschäftsjahr 01.01.2000 – 31.12.2000
Geschäftsjahr 01.01.2001 – 31.12.2001
Geschäftsjahr 01.01.2002 – 31.12.2002
Geschäftsjahr 01.01.2003 – 31.12.2003
Geschäftsjahr 01.01.2004 – 31.12.2004
Geschäftsjahr 01.01.2005 – 31.12.2005
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
Grafische Darstellungen von Kennzahlen im Zeitablauf
Liquidität
Eigenkapitalquoten I - (unbereinigt)
Eigenkapitalquoten II - (bereinigt um Jahresergebnis in %)
Eigenkapitalverzinsung (in %)
3.
Mittelfluss-Rechnungen im Zeitablauf
3.x.1.
3.x.2.
3.x.3.
BZ Bodenbevorratung und -entwicklung
BZ Hochbau und Gebäudewirtschaft
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (Gesamtbetrachtung)
3.1.
3.2.
Mittelfluss-Rechnungen 1999
Mittelfluss-Rechnungen 2000
-4-
26
26
27
28
28
28
28
30
30
30
30
31
31
32
32
32
33
33
34
34
35
-43.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
Mittelfluss-Rechnungen 2001
Mittelfluss-Rechnungen 2002
Mittelfluss-Rechnungen 2003
Mittelfluss-Rechnungen 2004
Mittelfluss-Rechnungen 2005
4.
4.1.
4.2.
4.3.
Zusammenfassende Übersicht der Mittelfluss-Rechnungen
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
Risikobereich „UMWELTRISIKEN“
Risikoübersicht erkannter Umweltrisiken
Risikoanalyseblätter 1 - n
Matrix: Risikozuordnung
Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit
6.
Risikobereich „BETRIEBSRISIKEN“
Risikoübersicht erkannter Betriebsrisiken
Risikoanalyseblätter 1 – n
Matrix: Risikozuordnung
Matrix: Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit
7.
Risikobereich „GESCHÄFTSRISIKEN (INTERN)“
Risikoübersicht erkannter interner Geschäftsrisiken
Risikoanalyseblätter 1 – n
Matrix: Risikozuordnung
Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeiten
8.
Risikobereich „GESCHÄFTSRISIKEN (EXTERN)“
Risikoübersicht erkannter externer Geschäftsrisiken
Risikoanalyseblätter 1 – n
Matrix: Risikozuordnung
Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit
9.
Risikobereich „SONSTIGE RISIKEN“
Risikoübersicht erkannter sonstigen Risiken
Risikoanalyseblätter 1 – n
Matrix: Risikozuordnung
Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit
10.
Risikostatistik (Veränderungen im Zeitablauf)
-5-
-5-
I.
Allgemeine Aussagen zum Risikohandbuch
1.
Einleitung
Am 1. Mai 1998 ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber
fordert darin ein dokumentiertes Überwachungssystem, welches
zumindest aus einem angemessenen Risikomanagement, einem
Früherkennungssystem und einer wirksamen internen Revision
besteht. Somit sollen Schwächen und Fehlsteuerungen im deutschen
Unternehmenskontrollsystem mit dem Ziel korrigiert werden, Risiken
frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft
gefährden.
Die Verpflichtung des KonTraG bezog sich dabei erstmals explizit auf die
Implementierung eines Risikomanagementsystems für Aktiengesellschaften gemäß § 91 Absatz 2 AktG.
Mit der Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 wurde in § 10 die Verpflichtung aufgenommen, für die dauernde technische und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu sorgen. Hierzu ist u. a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung
gehören insbesondere:
-
die Risikoidentifikation,
-
die Risikobewertung,
-
Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der
Risikokommunikation,
-
die Risikoüberwachung und -fortschreibung
sowie
-
die Risikodokumentation.
Bereits vor der o.g. Änderung der EigVO NRW war die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für Eigenbetriebe und
eigenbetriebsähnliche Einrichtungen obligatorisch. Zum Prüfungsgegenstand „Ordnungsmäßigkeit der Unternehmens- bzw. Betriebsleitung“ gehörten somit bereits in der Vergangenheit auch Maßnahmen
zur Risikofrüherkennung und Risikoabwehr.
-6-
-6-
2.
Zweck des Risikohandbuches
Um den dargestellten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, dient
dieses Risikohandbuch zur systematischen Auseinandersetzung mit Risiken,
die den Fortbestand des Eigenbetriebs gefährden. Ziel ist es, dem Nutzer
ein adäquates Handlungsschema darzustellen, welches ihn in die Lage
versetzt, die notwendigen Schritte und Maßnahmen bezüglich der formalen
gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.
Das Risikohandbuch stellt somit den Rahmen organisatorischer Maßnahmen und Regelungen dar, die zur Risikoerkennung, -quantifizierung,
-kommunikation, -steuerung und –kontrolle zu beachten sind. Gleichzeitig
erfüllt das Risikohandbuch die Anforderung bezüglich der Rechenschafts-,
Sicherungs-, und Prüfbarkeitsfunktion. Hierbei wird der Rechenschaftsfunktion durch die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen zur Pflege
des Risikomanagementsystems und durch die im Handbuch festgelegten
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten erreicht.
Im Ergebnis verfolgt des Risikohandbuch folgende Zwecke:
- Dokumentation des gesamten Risikomanagementprozesses,
insbesondere
-- Erfassung, Analyse und Bewertung von Risiken;
-- Organisation und Koordination des Risikomanagementprozesses;
-- Berichterstattung über Risiken, deren Kennzahlen sowie
Veränderungen dieser Kennzahlen im Zeitablauf
sowie
-- Aufzeigen von Handlungsmaßnahmen;
- Handlungsanleitung der Mitarbeiter;
- Nachweis der Betriebsleitung über die Einhaltung der gesetzlichen
Pflichten
Das Risikohandbuch soll auch aufzeigen, wie die notwendigen
Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet
werden, wobei bestandsgefährdende Risiken an die Betriebsleitung
kommuniziert werden müssen.
Jede Änderung bezüglich des Risikomanagementsystems wird in Zukunft in
das Handbuch aufgenommen. Veränderungen können sich z. B. ergeben
aus Anpassungen
- des Risikoinventars,
-7-
-7- der Risikopolitik und/oder der Risikobewertungen
sowie
- der Aufbau- und/oder Ablauforganisation.
3.
Vision und Ziele des Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem, das für einen Eigenbetrieb einer Stadt
eingerichtet wird, ist mit Sicherheit nicht mit dem System einer börsennotierten Aktiengesellschaft vergleichbar, da die Zwecksetzung eines am
freien Markt agierenden Unternehmens völlig unterschiedlich ist zu den zum
Teil gesetzlich festgelegten Aufgaben einer Kommune. Deshalb sind die
jeweiligen Ziele eines Risikomanagementsystems – jeweils basierend auf
der zugrunde liegenden Unternehmenseinheit – individuell anzupassen.
Ergänzend ist festzustellen, dass ein den Jahresabschlüssen nach Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechend normiertes Risikomanagementsystem zur
Zeit (noch) nicht existiert.
Unter dem Risikomanagement wird die Gesamtheit aller organisatorischen
Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit
den Risiken unternehmerischer Betätigung bezeichnet. Diese Regelungen
und Maßnahmen zielen grundsätzlich auf
Risikobewältigung (z. B. Verminderung oder gar Ausschaltung eines
Risikos durch Abschluss von Versicherungen),
Risikotransfer auf Dritte (z. B. durch entsprechende Vertragsgestaltung)
sowie
Risikoakzeptanz (d. h. durch Inkaufnahme eines Risikos).
Die wesentlichen Aufgaben bzw. Ziele des Risikomanagements sind:
Sicherung des künftigen Erfolgs des Eigenbetriebs durch nachhaltige
Kostenreduzierungen,
Reduzierung der Schwankungsbreiten von Gewinn und Cashflow,
Sicherung von nicht-wirtschaftlichen Zielen des Eigenbetriebs
sowie
Optimierung der Risiko-Kosten.
Nach Inkrafttreten des KonTraG wurden teilweise rein formal ausgerichtete
Risikomanagementsysteme von einigen Unternehmen eingeführt, die in der
Regel das alleinige Ziel hatten, die Geschäftsleitung im Falle einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis, ein Risikomanagementsystem etabliert
zu haben, aus der persönlichen Haftung heraushalten zu können.
Für die Zukunft muss sich auch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs verstärkt darauf einstellen, dass nach einem tatsächlichen Eintritt eines
bestandsgefährdenden Risikos immer auch hinterfragt wird, ob dieses Risiko
im Rahmen des Risikomanagementsystems identifiziert und adäquat bewertet
wurde.
-8-
-8-
4.
Bestandteile des Risikomanagementsystems
Ein Risikomanagementsystem soll dazu dienen, sämtliche Geschäftsvorfälle
systematisch auf Chancen und Risiken zu untersuchen, damit daraus resultierende Erkenntnisse den anstehenden unternehmerischen Entscheidungen
zugrunde gelegt werden. Nachteilige Risikozustände sollen so rechtzeitig
erkannt und kommuniziert werden, dass Maßnahmen getroffen werden
können, damit diese potentiellen und latenten Risiken nicht eintreten.
Für ein funktionierendes Risikomanagementsystem bedeutet dies, dass
folgende Teilbereiche vorhanden sein müssen:
- internes Kontrollsystem (internes Überwachungssystem),
- Controlling (to control => planen, messen, steuern)
sowie
- Frühwarnsystem.
4.1.
Internes Kontrollsystem (internes Überwachungssystem)
Aufgabe des internen Überwachungssystems ist (unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitsprinzips) die Zuverlässigkeit der betrieblichen Prozesse,
Daten sowie die Sicherung vor Vermögensverlusten zu gewährleisten;
darunter ist somit die Gesamtheit aller organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und systemintegrierten Kontrollmechanismen zu verstehen.
Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen gehören z.B.:
- Funktionstrennung (z. B. Rechnungskontrolle durch Rechnungsprüfungsamt bzw. Trennung Rechnungsfreigabe und Zahlungsabwicklung),
- Vier-Augen-Prinzip,
- Stellenbeschreibungen,
- Unterschriftsregelungen,
- Zugriffsberechtigungen auf (elektronische) Daten usw.
Zu den systemintegrierten Kontrollmechanismen gehören z.B.:
- Abstimmungen innerhalb bestimmter Anwendungen,
- Plausibilitätsprüfungen usw.
Zu den systemintegrierten Kontrollmechanismen gehört auch die „Interne
Revision“, die für die prozess-unabhängige Überwachung und Prüfung aller
Bereiche verantwortlich ist. Gegenstand der Prüfungstätigkeit durch die
interne Revision können u. a. auch folgende Aspekte sein:
- vollständige Erfassung aller Risikofelder des Unternehmens,
- Angemessenheit der eingerichteten Maßnahmen zur Risikoerfassung
und Risikokommunikation,
- kontinuierliche Anwendung der Maßnahmen,
-9-
-9- Einhaltung der integrierten Kontrollen usw.
4.2.
Controlling
Das Controlling trägt durch die Koordination von Planung (Wirtschaftsplan,
Finanz- und Budgetplan, Investitionsplanung und Liquiditätssteuerung)
Berichterstattung, Informationsversorgung, Kontrolle und Steuerung sowie
Soll-/Ist-Vergleiche verbunden mit Analyse und der Auswertung von
Kennzahlen wesentlich zur Risikofrüherkennung und –steuerung bei.
4.3.
Frühwarnsystem
Das Frühwarnsystem ist ein spezielles Informationssystem, welches eine
Früherkennung von Risiken und Risikopotentialen mittels Frühwarnindikatoren erlaubt. Letzteres ist ein Ergebnis einer Analyse von UrsacheWirkungsbeziehungen (Korrelationen) innerhalb eines Kennzahlenssystems.
Es handelt sich somit um Messgrößen, durch welche sich Risiken sowie
deren Veränderung im Zeitablauf frühzeitig abbilden lassen, Daraus
resultierend können Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig ergriffen
werden.
-10-
- 10 -
5.
Risikopolitische Grundsätze
Grundlage eines effizienten Risikomanagements ist die Definition und
Erfassung aller bestandsgefährdenden Risiken eines Eigenbetriebs und die
Beschäftigung mit der Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken.
Risiken sind die aus der Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierenden,
durch „zufällige“ Störungen verursachten Möglichkeiten, von geplanten
Zielwerten abzuweichen. Risiken können daher auch als „Streuung“ um
einen Erwartungs- oder Zielwert betrachtet werden.
Jede unternehmerische Betätigung ist aufgrund der Unsicherheit künftiger
Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Das Institut der
Wirtschaftsprüfer (IdW) definiert deshalb „Risiko“ allgemein als „die
Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen“.
Unternehmensbezogene Risiken können sich beispielsweise wie folgt
darstellen:
Zur Eingrenzung der Fälle, die einer näheren Betrachtung zu unterziehen
sind, werden im Folgenden unter Risiken alle Ereignisse und/oder
Handlungen verstanden, die den Fortbestand des Betriebs gefährden, bzw.
die Erreichung der Betriebsziele wesentlich beeinflussen. Hierbei ist es
unerheblich, ob es sich um Risiken handelt, die direkt beeinflusst werden
können (sogenannte interne Risiken) oder um solche, die außerhalb des
Handlungsspielraums des Betriebs liegen und nicht direkt beeinflussbar sind
(sogenannte externe Risiken).
In welchen Fällen von einer Bestandsgefährdung oder wesentlichen
Beeinflussung der Betriebsziele ausgegangen werden kann, wird im
einzelnen von der Betriebsleitung entschieden.
-11-
- 11 -
Allerdings kann das Risikomanagement die Risiken weder vermindern
noch völlig eliminieren, sondern ausschließlich Hilfestellung im Hinblick auf einem kontrollierten Umgang mit den Risiken geben. Dazu ist
es notwendig, eine betriebspezifische Risikopolitik festzulegen.
Die Risikopolitik ist ein Teil der Unternehmensstrategie, die sich mit
Risiken und der Risikoneigung der Betriebsleitung befasst. Diese Risikopolitik fixiert aber auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau von
Risikomanagementsystemen und deren jeweilige Risikobewältigung.
Im Rahmen der Definition der Risikopolitik müssen dabei insbesondere
folgende Parameter festgelegt werden:
- Ein Entscheidungsmaßstab (Erfolgskriterium), das ein Abwägen von
Risiko und Rendite ermöglicht,
- Obergrenzen (Limits) für den Risikoumfang des Betriebes,
- Umfang des Eigenkapitalbedarfs sowie Liquiditätsreserven,
- Definition der aus Sicht des Unternehmens unvermeidlichen Risiken
(die sogenannten Kernrisiken) sowie der tendenziell zu transferierenden bzw. zu vermeidenden Risiken.
Die Risikopolitik bietet somit den Rahmen für die Optimierung der jeweiligen
Risikopositionen und damit für die zu initiierende Risikobewältigungsmaßnahme(n).
Ziel einer jeden Risikobewältigungsstrategie ist nicht die Minimierung
des Unternehmensrisikos, sondern eine Optimierung des ErtragsRisiko-Profils.
Risikobewältigungsmaßnahmen dienen der Optimierung aller Risikopositionen des Unternehmens. Dabei sind unterschiedliche Strategien zum
Umgang mit Risiken (Risikobewältigungsmaßnahmen) möglich:
- Risikovermeidung,
- Risikoreduzierung durch
-- ursachenorientierte Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit
oder
-- wirkungsorientierte Minderung der Schadenshöhe (z. B. durch
Substitution fixer durch variable Kosten);
- Überwälzen von Risiken (z. B. über Versicherungsverträge);
- Risikoakzeptanz, d. h. das Risiko selbst tragen (z. B. in Form von
Eigenkapital und Liquiditätsreserven).
Den Zusammenhang des gesamten Risikomanagementprozesses zeigt die
nachfolgende Abbildung:
-12-
- 12 -
5.1.
Risikovermeidung
Die Risikovermeidung könnte beispielsweise durch den Ausstieg aus
einem riskanten Projekt oder Geschäftsfeld erreicht werden. Da diese Art
der Risikovermeidung den Nachteil hat, dass damit auch jegliche
Ertragsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, wird meistens eine
Risikoreduzierung angestrebt.
5.2.
Risikoreduzierung
Risikoreduzierung wird durch eine ursachenorientierte Minderung der
Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder eine wirkungsorientierte Minderung der
Schadenshöhe erreicht. Bezogen auf den Eigenbetrieb Straßen
könnte eine ursachenorientierte Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit
z.B. eine verstärkte Wartung von technischen Anlagen und Straßen sein,
während die wirkungsorientierte Minderung beispielhaft mittels einer
Reduzierung des Anteils fixer Kosten (sogenanntes „Outsourcing“, d. h.
Ersatz von eigenen Mitarbeitern durch externe Firmen) realisiert werden
könnte, um die Folgewirkungen eines unerwarteten Umsatzrückgangs zu
reduzieren.
-13-
- 13 -
5.3.
Risikotransfer
Das Überwälzen von Risiken (Risikotransfer) kann durch geeignete Versicherungverträge oder auch durch Instrumente des Finanzmarktes (z. B.
Absicherung von Zins- und Währungsschwankungen mittels Zinsderivaten
bzw. Währungssicherungsvereinbarungen) erfolgen. Letztendlich sollten
auch die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit Kunden und Lieferanten
für die Risikobewältigung nicht unterschätzt werden.
5.4.
Risikoakzeptanz
Allerdings lassen sich nicht alle Risiken sinnvoll eliminieren. Ein Teil der
Risiken muss deshalb selbst getragen werden, was speziell für die
Kernrisiken eines Betriebes gilt; diese Risiken stehen - untrennbar - in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau und der Nutzung der
betrieblichen Erfolgspotentiale.
Anmerkungen zum Risikopotential und zur Risikotragfähigkeit
- Das Risikopotential eines Unternehmens/Eigenbetriebes, das sich aus
Eigenkapital und Liquiditätsreserven zusammensetzt, sollte dem vorhandenen, selbst zu tragenden Risikoumfang entsprechen.
- Die Risikotragfähigkeit richtet sich somit nach den tatsächlichen Verhältnissen im Eigenbetrieb Straßen bzw. der einzelnen Betriebszweige.
Anmerkung zur Risikobetrachtung des Eigenbetriebes
Straße der Stadt Erftstadt bzw. der einzelnen Betriebszweige
Die wesentlichen Risiken der Betriebszweige im Eigenbetriebes Straßen
werden in den Untersuchungen in Bezug auf den Gesamtbetrieb dargestellt.
Im Rahmen von geschäftsartbedingten Besonderheiten (in den einzelnen
Betriebszweigen mit möglichen Folgewirkungen aus einem Risiko auf diesen
bestimmten Betriebszweig) werden gesonderte Risikotragfähigkeiten in
Bezug auf diesen speziellen Betriebszweig festgelegt.
-14-
- 14 -
Grundsätze für Risikoerkennung und Risikoanalyse sowie
Risikokommunikation
Das operative Risikomanagement beinhaltet den Prozess der
systematischen und laufenden Risiko-Analyse im Rahmen der
Geschäftsabläufe. Ziel der Risiko-Identifikation ist die frühzeitige
Erkennung von „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden
Entwicklungen”, das heißt, die möglichst vollständige Erfassung aller
Risikoquellen, Schadensursachen und Störpotentiale.
Für einen effizienten Risikomanagement-Prozess kommt es auch darauf
an, dass ein Risikomanagement als kontinuierlicher Prozess - im Sinne
eines Regelkreises - in die Unternehmensprozesse integriert wird. Dabei
ist die Informationsbeschaffung die schwierigste Phase im gesamten
Risikomanagement-Prozess und eine Schlüsselfunktion des Risikomanagements, da dieser Prozessschritt die Informationsbasis für die
nachgelagerten Phasen liefert; erforderlich ist eine systematische
und prozessorientierte Vorgehensweise.
Für diesen Zweck liefert die Risikoidentifikation eine strukturierte
Erfassung der wesentlichen Risiken bzw. der Risikobereiche. Dazu
wurde eine Risikoinventur durchgeführt, bei der die Risiken erkannt und
katalogisiert werden. Die Identifikation kann dabei - je nach Unternehmenstyp – aus verschiedenen Perspektiven erfolgen; beispielsweise
auf den Ebenen der
- Risiko-Arten (d. h. leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche
und andere externe Risiken etc.),
- Prozesse (Projekte, Kern- und Unterstützungsprozesse etc.),
- Geschäftsfelder (Dienstleistungen, IT Services, Produktion etc.),
- Applikationen (Anwendungen)
sowie
- IT-Infrastruktur (Betriebssysteme, Standardsoftware, Netzwerk etc.).
Wichtig ist, dass sämtliche Prozesse, Funktionsbereiche und Hierarchiestufen (einschließlich des Unternehmensumfeldes) dahingehend untersucht werden, ob aus ihnen Risiken resultieren können, welche wesentliche Unternehmensziele oder den Fortbestand des Eigenbetriebes
Straßen gefährden.
6.1.
Bereiche der Risikoerkennung im Eigenbetrieb Straßen
Die Risikoerkennung im Eigenbetrieb Straßen setzt sich zusammen aus
der „allgemeinen Risikoerkennung“ sowie der
„Erkennung besonderer Risiken des Eigenbetriebes“.
-15-
- 15 -
6.2.
Allgemeine Risikoerkennung
Um die Vollständigkeit im Rahmen der Erfassung von Risiken zu
gewährleisten, wurde die Identifikation der Risiken für den Eigenbetrieb
unter Heranziehung von standardisierten Checklisten (aus dem HaufeVerlag – Haufe-Index 1318xxx - Stand 2005 mit nachfolgenden
Gliederungsmerkmalen) systematisch durchgeführt:
1.
Geschäftsleitung, Überwachungsorgane, Organisation
und wirtschaftliche Verhältnisse
2.
Corporate Governance (Unternehmenskultur)
3.
Unternehmensstruktur und Aufbauorganisation
4.
Betriebsorganisation und Geschäftsprozesse
5.
Betriebliche Infrastruktur
6.
Forschung, Entwicklung, Innovation
7.
Beschaffung
8.
Vertrieb
9.
Gesetze, Vorschriften, Normen
10.
Personal
11.
Finanzen, Vermögen
12.
Risikofinanzierung, Versicherungen
Die Identifizierung der Risiken wurde zunächst in Bezug auf den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgenommen. Soweit spezielle
Risiken zu einer Bestandsgefährdung eines Unterbetriebs führen,
erfolgte auch eine Analyse der Auswirkungen in Bezug auf den/die
Unterbetrieb(e). Die standardisierten Checklisten zur Risikoerfassung
wurden dabei den Gegebenheiten des Eigenbetriebs entsprechend
angepasst. Zusätzlich wurde eine gesonderte Identifizierung der
möglichen Umweltrisiken wie folgt vorgenommen und - soweit sich
Hinweise ergaben - auf eine weitere Analysenotwendigkeit geprüft:
a) Risiken höherer Gewalt
- Erdbeben,
- Hochwasser
- Sturm,
- Feuer,
- Leitungswasser.
b) Demografische Entwicklung
- Einwohner der Stadt,
- Schülerzahlen,
- Geburtenrate.
-16-
- 16 -
c) Politische und ökonomische Rahmenbedingungen
- Politische Einflussnahme,
- Beschäftigung in Abhängigkeit von der Haushaltslage,
- Abführung an den städtischen Haushalt.
Die Kriterien des Insolvenzrechtes sind auf den (unselbständigen)
Eigenbetrieb nicht bzw. nicht vollständig übertragbar; eine Insolvenz
von Kommunen oder kommunalen Eigenbetrieben ist gem. § 12 Abs. 1
Nr. 2 InsO i. V. m. § 78 III S. 2 VwVG nicht möglich. Trotzdem müssen
drohende Risiken aus der Veränderung der Vermögens- und Finanzlage jedoch - unter besonderer Beachtung der Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 - hinterfragt und einer gesonderten Betrachtung
unterzogen werden.
6.3.
Besondere Risikoerkennung des Eigenbetriebes Straßen
6.3.1.
§ 10 (3) EigVO NRW 2004 - „Eigenkapitalausstattung“:
„Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebs und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen, sollen Rücklagen gebildet werden. Eigenkapital und
Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander
stehen“
Im folgenden Abschnitt wird deshalb die wesentlichen Kenngrößen des
§ 10 (3) EigVO NRW einer näheren Betrachtung unterzogen:
a) Eigenkapital und Eigenkapitalquoten im Zeitablauf sowie Analyse
der wichtigsten Einflussgrößen.
Ergänzend erfolgt in Abschnitt
b.) zusätzlich eine Analyse der vorhandenen liquiden Mittel zu den
Bilanzstichtagen.
6.3.1.a. Eigenkapitalanalyse zu den Bilanzstichtagen
Die jeweils bereinigte Eigenkapitalquote (%) des Eigenbetriebes Straßen
(= Kapital zum Bilanzstichtag korrigiert um das Jahresergebnis stellt sich zu
den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar;
-17-
- 17 Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff
(Eigenkapitalquote zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen:
EK-Quote (%)
BZ-Straßen
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
40,70%
40,87%
40,20%
36,95%
35,17%
33,21%
30,89%
BZ-Garten
74,02%
75,50%
62,98%
62,53%
62,50%
61,45%
60,74%
BZ-Friedhöfe
BZ-Str.-Rein.
EB-Gesamt
2,01%
1,56%
7,89%
8,94%
8,31%
6,29%
1,66%
66,23%
41,53%
56,41%
120,54%
331,16%
-3,24%
-7,68%
41,23%
41,20%
39,11%
37,18%
35,68%
33,60%
30,79%
a.1.) Betriebszweig Straßen
Die im Zeitablauf sinkende Eigenkapitalquote resultiert aus Verlusten seit
Gründung des Eigenbetriebes. Dies lässt sich auf die der Kostensituation nicht angepassten städtischen Zuweisungen (in den Bilanzberichten ausführlich erläuterten) sowie der dauerhaften Kürzung dieser
Zuweisungen ab 2002ff mit Wirkung auch auf Folgejahre.
a.2.) Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe UA Gartenbau
Die im Zeitablauf sinkende Eigenkapitalquote resultiert aus Verlusten seit
Gründung des Eigenbetriebes. Dies lässt sich auf die der Kostensituation nicht angepassten städtischen Zuweisungen (in den Bilanzberichten ausführlich erläuterten) sowie der dauerhaften Kürzung dieser
Zuweisungen ab 2002ff mit Wirkung auch auf Folgejahre.
a.3.) Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe UA Friedhöfe
Hauptursache für das sinkende Eigenkapital bzw. die daraus
resultierende sinkende Eigenkapitalquote ist die anhaltende Verlustsituation im Betriebszweig. Dies ist darauf zurückzuführen das die
Liegezeit bezogenen Gebühreneinnahmen des jeweiligen Wirtschaftsjahres eine Verbindlichkeit an die Zukunft darstellen und somit nicht im
Jahr der Vereinnahmung in das betriebswirtschaftliche Ergebnis
einfließen sondern auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre)
verteilt werden. Dieser Passivposten ist seit Gründung um TEUR 1.000
auf TEUR 6.001 angewachsen und verschlechtert zunehmend die EKQuote. Die zu geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit
haben heute einen erheblichen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche
Jahresergebnis.
a.4.) Betriebszweig Straßenreinigung
Der Betriebszweig weist seit dem Geschäftsjahr 2003 ein negatives
Eigenkapital aus. Dies ist auf die verspätete Gebührenanhebung bei
gleichzeitig steigenden Kosten zurückzuführen. Die 8. Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung (erste Vorlage vom 6.11.03) wurde
erst am 20.12.05 beschlossen (wirksam ab 01.01.06)
-18-
- 18 a.5.) Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung)
Die Eigenkapitalausstattung entspricht der EigVO; bestandgefährdende
Veränderungen sind in absehbarer Zukunft zu erwarten.
Sollwert laut Stellungsnahme Kommunalfachausschuss des IDW (KFA
1/1976 i. d. F. von 1992) in Anlehnung an die Eigenbetriebsrechte einiger
Bundesländer zwischen 25% und 40%; hierzu wird auf die Präsentation
BFJM am 16.03.2005 in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt
verwiesen; (vgl. Protokoll).
6.3.1.b. Liquiditätsanalysen zu den Bilanzstichtagen
Im Rahmen der Liquiditätsbetrachtung werden „liquide Mittel“ wie folgt
definiert:
- Kassenbestände,
- Bankguthaben /-verbindlichkeiten sowie Mittel im Transitbereich, u. a.
(Überträge Handkassen auf Bankkonto, Überträge zwischen Bankkonten
und unterwegsbefindliche Zahlungen),
- Tagesgeldanlagen im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt
- wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der Betriebszweige.
Die Liquidität (TEUR) des Eigenbetriebes Straßen stellt sich zu den
Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar;
Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff
(Liquiditätsübersichten zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen:
Liquidität
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
BZ-Straßen
TEUR
1.803
331
-80
1.076
2.447
3.694
4.439
BZ-Garten
TEUR
308
-47
-187
97
110
86
-686
BZ-Friedhöfe
TEUR
BZ-Str.-Rein.
TEUR
EB-Gesamt
TEUR
66
119
239
206
94
-64
-89
24
-110
92
76
6
-107
-295
2.201
293
64
1.455
2.657
3.609
3.369
Gemäß der vorstehenden Tabelle sind zu den Bilanzstichtagen liquide
Mittel für den Gesamtbetrieb Straßen jeweils in ausreichendem Maße
vorhanden.
Anzumerken ist, dass zum Ende der Wirtschaftsjahre 2002 bis 2005 (tendenziell Mitte Dezember) Darlehensaufnahmen in der Größenordnung
von ca. TEUR 2.500 erfolgten, um die Liquidität der kommenden Monate zu
sichern.
Ergänzend wird festgestellt, dass der Eigenbetrieb über einen KontokorrentRahmenkredit i.H.v. TEUR 1.200 verfügen kann; dieser Kreditrahmen wurde
-19-
- 19 im Betrachtungszeitraum 1999 bis 2005 nur sporadisch unterjährig zu Überbrückungszwecken kurzfristig in Anspruch genommen und zeitnah durch
„reguläre“ Darlehensaufnahmen substituiert.
6.3.2.
§ 10 (5) EigVO NRW 2004 – „Ergebnisse und Rücklagen“:
„Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs soll so hoch sein, dass neben
angemessenen Rücklagen nach Absatz 3 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird“
6.3.2.a. Analyse der Jahresergebnisse
Die Jahresergebnisse der Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung,
Gartenbau und Friedhöfe sowie die konsolidierten Ergebnisse des Eigenbetriebes Straßen insgesamt stellen sich zu den Bilanzstichtagen nach dem
30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar;
Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff
(Ergebnisübersichten zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen:
Ergebnisse
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
Gesamt
BZ-Straßen
TEUR
BZ-Garten
TEUR
BZ-Friedhöfe
TEUR
BZ-Str.-Rein.
TEUR
EB-Gesamt
TEUR
-443
-38
-140
-144
-306
-362
-591
-152
-387
11
-172
-158
-364
-613
-27
-69
71
-48
-141
-311
-419
7
5
33
-44
-62
-17
-59
-615
-489
-25
-408
-667
-1.054
-1.682
-2.024
-1.835
-944
-137
-4.940
Die Ertragslage des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt im
Zeitablauf ist somit insgesamt als unbefriedigend zu bezeichnen. Die
Betriebszweige Straßen und Gartenbau sind allerdings Aufgrund Ihrer Aufgabenstellung und der Tatsache das hier keine eigenen Erträge erwirtschaft
werden können völlig auf Mittelzuwendungen der Stadt angewiesen. Wenn
die Mittel nicht ausreichen, schreiben diese Betriebszweige Verluste.
-20-
- 20 6.3.2.b. Analyse der jeweiligen Eigenkapitalverzinsung
Die Eigenkapitalverzinsung (%) des Eigenbetriebes Straßen stellt sich zu
den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar;
Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff
(Eigenkapitalverzinsung zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen:
EK-Verzinsung BZ-Straßen
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
31.12.2009
Mittelwert *
BZ-Garten
BZ-Friedhöfe
BZ-Str.-Rein.
EB-Gesamt
-3,65%
-0,32%
-1,21%
-1,25%
-2,69%
-3,27%
-5,52%
-2,62%
-6,85%
0,23%
-3,64%
-3,45%
-8,23%
-15,09%
-21,70%
-71,29%
13,24%
-7,88%
-25,05%
-73,88%
-380,12%
12,81%
7,40%
48,27%
-42,75%
-106,57%
-438,91%
-285,54%
-3,39%
-2,79%
-0,15%
-2,40%
-4,03%
-6,62%
-11,32%
-2,56%
-5,66%
-80,95%
-115,04%
-4,39%
* arithmetischer Mittelwert über 7 Perioden
Gemäß der vorstehenden Aufstellungen wird keine marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreicht; diese Verzinsung wird jedoch
in Kommunen bzw. kommunalen (unselbständigen) Egenbetrieben
gemäß Präsentation BFJM am 16.03.2005 im Rat der Stadt Erftstadt
i. d. R. nicht erreicht (vgl. Protokoll).
Durch die betriebsbedingte anhaltende Verlustsituation (dies wird noch an
anderer Stelle erläutert) kommt es zu keiner Verzinsung des Eigenkapitals.:
-21-
- 21 6.3.3. § 10 (6) EigVO NRW 2004 – Verlustausgleich“:
“Ein etwaiger Jahresverlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln
der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen,
wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des
Eigenbetriebs nicht gefährdet wird. Eine Verbesserung der Ertragslage ist anzustreben. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter
Verlustvortrag soll durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies
nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
auszugleichen.“
6.3.3.a. Betriebszweig „Straßen“
Im Betriebszweig „Straßen“ betragen die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 minus TEUR 2.024; ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt scheidet somit aus heutiger
Sicht – vor dem Hintergrund der ausreichenden Kapitalausstattung - auf
absehbare Zeit aus.
6.3.3.b. Betriebszweig „Gartenbau“
Im Betriebszweig „Gartenbau“ betragen die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 minus TEUR 1.835; ein Ausgleich
durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt scheidet somit aus heutiger Sicht –
vor dem Hintergrund der hohen Kapitalausstattung - auf absehbare Zeit aus.
6.3.3.c. Betriebszweig „Friedhöfe“
Im Betriebszweig „Friedhöfe“ führten die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 in Höhe von minus TEUR 944 im
Geschäftsjahr 2005 zu negativem Eigenkapital. Vor dem Hintergrund der
Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes scheidet ein Ausgleich durch
Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt zur Zeit aus.
Siehe auch Punkt 6.3.3.e.
6.3.3.d. Betriebszweig „Straßenreinigung“
Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ führten die kumulierten Verluste im
Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 in Höhe von
minus TEUR 137 seit dem Geschäftsjahr 2003 zu negativem Eigenkapital.
Vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes scheidet
ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt zur Zeit aus.
Siehe auch Punkt 6.3.3.e.
-22-
- 22 6.3.3.e. Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung)
Vor einem Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt ist der gesamte Eigenbetrieb Straßen als wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Im Rahmen dieser
Analyse hat der Eigenbetrieb im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis
31.12.2005 einen Gesamtverlust i. H. v. TEUR 4.940 erwirtschaftet. Bei
einer Eigenkapitalquote von 30,8 % scheidet somit ein Verlustausgleich
durch die Stadt zur Zeit aus.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die EK Quote seit
Gründung um mehr als 10 Prozentpunkte gesunken ist. Sollte sich diese
Tendenz fortsetzen wird langfristig ein Verlustausgleich zu erwarten sein.
6.4.
Risikoanalyse
Nachdem die Risiken durch die o.g. Vorgehensweise systematisch identifiziert werden konnten, erfolgte im nächsten Schritt eine Risikoanalyse.
Danach wurden die identifizierten Risikobereiche und Einflussfaktoren mit
ihren wechselseitigen Abhängigkeiten und Interdependenzen aufgezeigt.
Um die Folgewirkungen aus den identifizierten Risiken quantifizieren zu
können ist es notwendig, einen Bewertungsmaßstab zu entwickeln, mit dem
die Auswirkungen einzelner Risiken sowie der Gesamtheit aller Risiken auf
den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft deutlich gemacht werden können.
Dieser Risikobewertung kommt eine zentrale Bedeutung im Risikomanagementprozess zu.
Nach der näheren Betrachtung der Auswirkungen der Risiken auf das Zielsystem des Eigenbetriebs wird ein Risikoinventar bzw. ein Risikoportfolio
erstellt, mit dem die Risikolage des Eigenbetriebs bzw. einzelner Betriebszweige beurteilt wird. Die Quantifizierung erfolgt, der Praxis folgend, anhand
der Faktoren „Schadenshöhe“ und
„Eintrittswahrscheinlichkeit“. Da
nicht in allen Fällen die Bestimmung von exakten, objektiven Werten
möglich ist, müssen in vereinzelten Fällen geeignete subjektive Werte
geschätzt werden. Das gilt sowohl für die maximale Schadenshöhe als auch
für die Eintrittswahrscheinlichkeit.
-23-
- 23 -
6.4.1.
Schadensklassen
Für den Eigenbetrieb Straßen wurden folgende Schadensklassen in
Abhängigkeit von der Schadenshöhe zugrunde gelegt:
von
6.4.2.
Schadenshöhe
Klasse
€
1
2
3
4
5
0
10.001
50.001
100.001
250.001
6
über 500.001
bis
€
Einstufung
-
10.000
50.000
100.000
250.000
500.000
vernachlässigbar
gering
mittel
hoch
sehr hoch
-
...
bestandsgefährdend
Eintrittwahrscheinlichkeiten
Für die Eintrittswahrscheinlichkeit wurden folgende Gruppen festgelegt:
6.4.3.
Gruppe
Eintrittswahrscheinlichkeit
Einstufung
1
seltener als 30 Jahre
unvorstellbar
2
zwischen 30 und 6 Jahren
niedrig
3
zwischen 5 und 3 Jahren
mittel
4
zwischen 2 Jahren und 1 Jahr
häufig
5
einmal im Jahr
sehr häufig
6
einmal im Monat
wahrscheinlich
Risikobedeutung
Die Risikobedeutung wird durch die Verknüpfung von Schadenshöhe und
Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich. Die geringste Bedeutung ergibt sich bei
einer vernachlässigbaren Schadenshöhe (1) bei gleichzeitig unvorstellbarer
Eintrittswahrscheinlichkeit (1), da sich hier eine Kennziffer von 1 * 1 = 1
ergibt.
-24-
- 24 Eine bestandsgefährdende Schadenshöhe (6) gepaart mit einer hohen
Eintrittshäufigkeit (6) führt zu einer sehr hohen Risikobedeutung von 6 * 6 =
36, die sicher auch sofortiges Handeln der Betriebsleitung notwendig
macht.
Die Wechselwirkung kann in nachfolgender Grafik aufgezeigt werden:
Schadenshöhe
existentiell
klein
Eintrittswahrscheinlichkeit
6.4.4.
Risikointervalle
Entsprechend der Bedeutung wurden folgende Risikointervalle festgelegt:
Risikobedeutung
Risikoeinstufung
Maßnahmen
1–4
vernachlässigbar
Keine Maßnahmen innerhalb des
Risikomanagements erforderlich
5–8
klein
Im Rahmen des internen Kontrollsystems sind
Maßnahmen zur Risikovermeidung zu ergreifen
9 – 12
mittel
Die Maßnahmen werden durch den
verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf.
angepasst
13 –16
groß
Die Maßnahmen werden durch den
verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf.
angepasst. Die Risikoindikatoren sind zu
beobachten.
17 - 24
bestandsgefährdend
Die Maßnahmen werden durch den
verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf.
angepasst. Die Risikoindikatoren sind laufend zu
beobachten.
größer 24
existenziell
Die Maßnahmen werden durch den
verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf.
angepasst. Die Risikoindikatoren sind laufend zu
beobachten.
-25-
- 25 -
6.5.
Berichterstattung „Risikomanagement“
Die Risikoberichterstattung mittels Risikohandbuch (Aktualisierung i. d. R.
1 x jährlich) und turnusmäßigem Berichtswesen (tertialweise) erfolgt im
erforderlichen Maße. Sie wird bei Bedarf (d. h. Änderung der zu beobachtenden Risiken bzw. bei Aufnahme zusätzlicher „neuer“ Risiken) ggf.
kurzfristig angepasst.
Die Risikoberichterstattung wird derart in das innerbetriebliche Berichtswesen integriert, dass im Rahmen der üblichen Tertitalsberichterstattung
ein zusätzlicher Punkt zur Risikoberichterstattung aufgenommen wird:
a) Soweit keine Veränderungen der Risikoeinschätzung gegeben sind,
erfolgt der sinngemäße Hinweis, dass keine Veränderungen zu
verzeichnen sind, ggf. ergänzt durch vergleichende statistische
Risiko-Messzahlen (Risiko-Statistik).
b) Falls im Risikoerkennungsprozess zusätzliche neue „kleinere“ Risiken
erkannt werden, so sind diese Risiken mittels Risikohandbuch zu
dokumentieren. Die entscheidende Frage ist jedoch immer, ob dieses
Risiko erst jetzt (neu) aufgetreten ist, oder aber bereits vor einem Jahr
mit gleicher Schadenshöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit bestanden hat.
Falls dies der Fall sein sollte, so erfolgt der sinngemäße Kommentar,
dass zusätzliche Risiken erkannt wurden, ohne das sich die
Gesamtrisikosituation der Kernrisiken wesentlich verändert hat; die
Risikostatistik ist entsprechend anzupassen.
c) Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage ist die Betriebsleitung über den/die Risikobeauftragte(n) unverzüglich durch die
Abteilungsleitungen zu informieren (Ad hoc Berichterstattung).
Im Risikohandbuch und im Berichtswesen ist - neben der
Darstellung der wesentlichen Veränderung der Risikosituation –
auch eine Stellungnahme (Bewertung) der Betriebsleitung
vornehmen; die Risikostatistik ist unverzüglich der neuen
Situation anzupassen.
6.6.
„Risikoverantwortliche“ Personen (Risikobeauftragte)
Risikobeauftragte sind:
a) für den Bereich Straßenneubau
Herr von Wirth
b) für den Bereich Straßenunterhaltung, Gewässer, Straßenreinigung und
Winterdienst.
Herr Schumacher (stellvertretender Betriebsleiter)
-26-
- 26 -
c) für den Bereich Gartenbau und Friedhöfe
Frau Kahlenberg
d) für den Bereich „Rechnungswesen/Controlling“
sowie in Personalunion
„Koordinator für Dokumentation und Weiterentwicklung
des Risikohandbuchs“: Herr Bartsch
Über diese Berichterstattung hinaus, steht es dem Rat der Stadt frei
Sonderberichterstattungen zur Entwicklung der Erkenntnisse im
Zusammenhang mit bedeutenden Risiken zu verlangen.
II.
Risikoinventar
7.
Das Risikoinventar des Eigenbetriebs Straßen
7.1.1.a. Risikobereiche und Risikoübersichten
Alle identifizierten Risiken, die nicht der Einstufung „vernachlässigbar“
zuzuordnen waren, wurden in einem Risikoinventar erfasst. Das
Inventar dieser bedeutenden Risiken wurde als Anlage in das
Risikohandbuch aufgenommen.
Das Risikohandbuch unterscheidet dabei folgende Risikobereiche:
- Umweltrisiken
- Betriebsrisiken
- interne Geschäftsrisiken
- externe Geschäftsrisiken
sowie
- sonstige Risiken
(vgl. Anlage 5),
(vgl. Anlage 6),
(vgl. Anlage 7),
(vgl. Anlage 8),
(vgl. Anlage 9).
Die jeweiligen Aufstellungen pro Risikobereich ( die sogenannten
Risikoübersichten) enthalten dabei im Einzelnen folgende Angaben:
- Risikobereich,
- Beschreibung des Risikos,
- Eingrenzung eines Detailrisikos,
- Auswirkungen des Risikoeintritts,
- Risikobeauftragter,
- Risikoerkennung (Risikoindikatoren),
- zur Risikobewältigung bereits installierte Maßnahmen,
- zur Risikobewältigung ggf. neu zu installierende Maßnahmen,
- Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts,
-27-
- 27 - wahrscheinliche Schadenshöhe,
- Risikobewertung (Wertzahl),
- Verweis auf die innerbetriebliche Berichterstattung
sowie
- Verweis auf die jeweils folgenden Risikoanalyseblätter.
Außerdem ist als Anlage 10 eine Risikostatistik hinterlegt, in der
Änderungen der Risikomesszahlen im Zeitablauf dokumentiert werden.
Soweit Risiken aus zeitlichen, organisatorischen, technischen oder
sonstigen Gründen nicht abschließend erfasst oder bewertet werden
konnten, so wird dies in der folgenden Stufe der Einführung des
Risikofrüherkennungssystems geschehen, welche bis zur Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 2006 abgeschlossen sein soll.
7.2.
Beobachtung besonderer Risiken des Eigenbetriebes
Durch die Besonderheit der Einbindung des Eigenbetriebs in die Haushaltsstruktur der Stadt Erftstadt wurden nachfolgende „besonderen Risiken“
festgestellt, die entsprechend auch einer besonderen Beobachtung
unterliegen müssen:
a) Minderung der Ertragskraft durch zu niedrige Betriebskostenzuschüsse die zudem gekürzt wurden;
b) aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendige Reduzierung der
Neukreditaufnahme;
c) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte durch
die Stadt Erftstadt über Zuschüsse zum Kapitaldienst;
d) Einflüsse auf die Ertragslage unmittelbar resultierend aus der
Haushaltslage der Stadt Erftstadt und/oder Einflüsse der Politik.
Das Risikoinventar zeigt zunächst die besonderen Risiken des Eigenbetriebes Straßen. Da die Betriebszweige zum Teil sehr unterschiedliche
Risiken aufweisen, wurden die einzelnen Betriebszweige auf die sie jeweils
betreffenden Risiken untersucht.
Das als Anlage beigefügte Risikoinventar bezieht sich somit im Wesentlichen auf den Eigenbetrieb.
Soweit notwendig erfolgt eine zusätzliche Beurteilung des Risikos in
Bezug auf die Betriebszweige.
-28-
- 28 7.3.
Kernrisiko „Liquidität“
Zusammenfassend muss an dieser Stelle als eines der Kernrisiken
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft die Ausstattung mit
Liquidität angesehen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde – in Absprache mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften WQ – Quitmann-Wollgarten (Herrn Wirtschaftsprüfer W.
Wollgarten in der Funktion als Berater im Rahmen der Einführung des Risikomanagements) und BFJM (Herrn Wirtschaftsprüfer T. Meeussen in der
Funktion des leitenden Jahresabschlussprüfers 2005) eine auf die besonderen Belange der(s) Eigenbetriebe(s) und deren Betriebszweige individuell
„zugeschnittene“ Mittelflussrechnung - abweichend vom Standard des
Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) - implementiert.
7.4.
Standardisierte Mittelfluss-Rechnungen des IDW
7.4.1.
Verrechnungskonten der Betriebszweigen
Die Verrechnungskonten der Betriebszweige werden per Definition des
Eigenbetriebes Straßen als Unterkonten der Bankkonten betrachtet;
daraus ergeben sich entsprechend wechselseitige „Bankguthaben bzw. verbindlichkeiten“ zu den Bilanzstichtagen.
Per Saldo (zwischen den Betriebszweigen) muss diese Vorgehensweise im
Eigenbetrieb - unter Berücksichtigung von unterwegs befindlichen Zahlungen,
Ausleihungen an den Cash-Pool der Stadt Erftstadt sowie der BarkassenBestände – zu einem korrekten Ausweis der tatsächlich vorhandenen (nicht
verfügbaren) liquiden Mitteln führen. Eine Doppelerfassung von liquiden
Mitteln in dem Betriebszweig, welcher die Bankkonten des Eigenbetriebes
unterhält, ist ausgeschlossen.
Die verfügbaren liquiden Mittel des Eigenbetriebes sind in Abschnitt
6.3.1.b. bereits ausführlich beschrieben.
7.5.
Individuelle Mittelflussrechnungen des Eigenbetriebes
Die angepassten Mittelflussrechnungen der vier Betriebszweige und daraus
resultierend – die additiv zusammengefassten Mittelflussrechnungen des
Eigenbetriebes Straßen wurden unter den nachfolgend beschriebenen
Rahmenbedingungen erstellt. Anzumerken ist, dass alle Wertangaben in
Summen- und Saldenbilanzen enthalten sind oder aus den Bilanzberichten
des jeweiligen Wirtschaftsjahres standardisiert abgeleitet wurden:
Bestände der liquiden Mittel am Anfang und am Ende der Periode;
- Mittelzufluss und –abfluss aus Investitionen betrachtet die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Investitionen
- Nachbewertungen von Grundstücken sind wertneutral im Bereich
„Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit“ dargestellt;
-29-
- 29 -
- Investitionszuschüsse bzw. die Bildung von Sonderposten
reduzieren das Investitionsvolumen des Betriebszweigs / Eigenbetriebes und damit auch das finanzierungsfähige Investitionsvolumen;
- Erhaltene Anzahlungen beziehen sich auf bereits vereinnahmte Ablösebeträge für noch nicht fertiggestellte Baumaßnahmen und reduzieren
ebenfalls das finanzierungsfähige Investitionsvolumen (die Liquidität steht
jetzt zur Verfügung – die Ausgaben entstehen u.U. erst in mehreren
Jahren. Dies führt zu einer Verschiebung der Kreditaufnahme).
- Mittelzu-/-abfluss aus externer Finanzierungstätigkeit zeigt ausschließlich den Bereich der Darlehensentwicklungen (Darlehensaufnahmen und Tilgungsleistungen);
- Mittelzu-/-abfluss aus interner Finanzierungstätigkeit berücksichtigt
ausschließlich die saldierte Veränderung der Verrechnungskonten in
den Betriebszweigen; Additiv ist diese Veränderung in der Betrachtung des Eigenbetriebes jeweils „Null“, da aus den Verrechnungskonten keine tatsächliche Liquidität geschöpft werden kann.
Aufgrund dieser Festlegungen sind 5 (der 6 auszuweisenden) Wertgrößen in den Mittelflussrechnungen bekannt. Somit kann retrograd
- auf Basis der bekannten Rechenregeln zwecks Ermittlung des CashFlow“ - dann letztlich die Restgröße „Mittelzufluss/-abfluss aus
laufender Geschäftstätigkeit“ ermittelt werden.
Einzelheiten zu den ausführlichen Mittelflussrechnungen der Geschäftsjahre 1999ff sind den Anlagen 3.1.1.ff nach folgendem Schema zu entnehmen:
-
3.x.1.
3.x.2.
3.x.3.
3.x.4.
3.x.5.
Mittelflussrechnung BZ Straßen;
Mittelflussrechnung BZ Gartenbau;
Mittelflussrechnung BZ Friedhöfe;
Mittelflussrechnung BZ Straßenreinigung;
Mittelflussrechnung Eigenbetrieb Straßen.
Daneben sind als Anlage 4.1.ff die ausführlichen Mittelflussrechnungen der
Jahre 1999 bis 2005 vergleichend in einer Gegenüberstellung dargestellt:
-
4.1.1.
4.1.2.
4.1.3.
4.1.4.
4.1.5.
Mittelflussrechnung BZ Straßen;
Mittelflussrechnung BZ Gartenbau;
Mittelflussrechnung BZ Friedhöfe;
Mittelflussrechnung BZ Straßenreinigung;
Mittelflussrechnung Eigenbetrieb Straßen.
Die aus den Anlagen 4.1.1 bis 4.1.3 entstandene Verdichtung von
Mittelflussrechnungen auf der Ebene der Summenzeilen (vgl. Anlage
4.2.) kann ebenfalls für die weitere Analyse und Kommentierung der
Ergebnisse herangezogen werden
-30-
- 30 7.6.
Analyse und Kommentierung der Mittelflussrechnungs-Kennzahlen
7.6.1.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Straßen
Eine langfristige geschäftliche Aktivität des Betriebszweigs ist nur dann
gewährleistet, wenn bei Neubauprojekten eine genügende Anzahl an
Ablöseverträgen vor Baubeginn abgeschlossen werden kann, um die
Finanzierung zu sichern. Baumaßnahmen ohne Bürgerbeteiligung
können ausschließlich durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden,
hier muss sichergestellt werden, dass dem Eigenbetrieb genügend Liquidität
zur Verfügung steht um den daraus resultierenden Kapitaldienst (Zins und
Tilgung) leisten können.
7.6.1.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen „Straßen“
- Der Mittelfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchgehend
positiv.
Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist
insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber
ein wichtiger Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit,
laufende Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen.
- Die Netto-Investitionen für Grundstückskäufe und Straßenneubau
belaufen sich auf TEUR 3.901.
- Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 6.303; die höhere
Darlehensaufnahme im Bezug auf die Netto-Investitionen um TEUR 2.402
ist in die Position „Liquidität am Ende der Periode“ geflossen und dient zur
Liquiditätssicherung der ersten Monate des nächsten Wirtschaftsjahres.
- Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden:
-- der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
-- weiteren Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen
keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten
Restriktionen fremder Banken gegenüber.
7.6.1.c. Fazit
Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist im Wesentlichen davon
abhängig, dass die Aufwendungen für die Investitionstätigkeit gedeckt
werden.
Im Bereich der Straßenunterhaltung und -beleuchtung, der Gewässerunterhaltung, der Oberflächenentwässerung usw. ist der Betriebszweig völlig auf
die Zuführung von Mitteln durch die Stadt Erftstadt angewiesen. Stagnierende oder sinkende Zuweisungen durch die Stadt können mittelfristig nur
-31-
- 31 mittels höherer Neukreditaufnahmen und – daraus resultierend weiter
sinkenden Ergebnissen mit entsprechenden Liquiditätsmäßigen Auswirkungen oder durch Leistungseinschränkungen refinanziert werden.
7.6.2.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Gartenbau
Die Ertragskraft des Betriebszweigs hängt ausschließlich von der Zuführung
entsprechender Mittel durch die Stadt ab. Seit dem Bestehen des Betriebszweigs erfolgten jedoch mehrere pauschale Kürzungen der Zahlungen durch
die Stadt Erftstadt .
Wie bereits die Entwicklung der Ergebnisse 1999 bis 2005 zeigt, ist die
Erwirtschaftung von Überschüssen und somit eine Verzinsung des Eigenkapitals aufgrund der zu tätigenden Maßnahmen im Unterhaltungsbereich
nicht möglich.
Geht man davon aus, dass die Bereitstellung von Mitteln für den Betriebszweig wegen der Haushaltslage der Stadt nicht verbessert werden kann, ggf.
sogar weitere Einschränkungen drohen, so entstehen im Betriebszweig über
einen Zeitraum von mindestens ca. 5 bis 8 Jahren dauerhaft Verluste.
7.6.2.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen
Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum
01.07.1999 bis 31.12.2005 ca. minus TEUR 1.835.
Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchhend positiv.
Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger
Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und
Tilgungsleistungen zu erbringen.
Die Netto-Investitionen in Spiel-, Sport- und Grünanlagen belaufen sich
auf TEUR 1.841.
Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 564, Somit wurden
effektiv zum Stichtag 31.12.2005 nur etwa 30,6 % aller Investitionen fremdfinanziert;
Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen
abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden:
der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
-32-
- 32 weiteren Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine
gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen
fremder Banken gegenüber.
7.6.2.c. Fazit
Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von Zuschüssen der Stadt Erftstadt abhängig. Sinkende oder stagnierende
Zuschüsse der Stadt können längerfristig (über einen Zeitraum von 5 bis 8
Jahren) nur mittels höherer Neukreditaufnahmen und – daraus resultierend
weiter sinkenden Ergebnissen mit entsprechenden liquiditätsmäßigen Auswirkungen – durch Kosteneinsparungen bzw. Leistungseinschränkungen
refinanziert werden.
Allerdings bergen die o. b. Kostenreduzierungen die Gefahr in sich, dass
notwendige Investitionen und Pflegemaßnahmen verschoben bzw. gestrichen
werden, was zu einem Qualitätsverlust im Aufgabenbereich des Betriebszweiges führen würde bzw. zu höheren Instandhaltungskosten in den Folgejahren.
7.6.3.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Friedhöfe
Der Betriebszweig Friedhöfe ist eine „gebührenrechnende Einrichtung“ und
erzielt seine Einnahmen durch Gebühren für Bestattungen und die Liegezeit
bezogenen Gebühren für das Nutzungsrecht der Gräber. Diese decken das
Entgeld für das Liegerecht sowie die zukünftigen damit verbundenen Kosten,
insbesondere die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe, der Abschreibungen sowie der Verzinsung der Darlehen. Diese Gebühren werden passiviert
und auf die Laufzeit verteilt. Die Liegezeiten belaufen sich (abhängig von
den geologischen Gegebenheiten auf den einzelnen Friedhöfen) auf einen
Zeitraum von 10 bis 35 Jahren.
7.6.3.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen
Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum
01.07.1999 bis 31.12.2005 ca. minus TEUR 944.
Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchhend positiv, mit Ausnahme der Jahre 2004 und 2005. Die Ursache für
den Mittelabfluss liegt einerseits am Aufbau des Forderungsbestandes,
andererseits zum Teil an Ausgaben für Sonderaktionen wie Denkmalpflege
und Grababräumungen in größerem Umfang.
Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger
Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und
Tilgungsleistungen zu erbringen.
Die Netto-Investitionen Friedhofsbereich belaufen sich auf TEUR 413.
Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt minus TEUR 1.511, Somit
wurden alle Investitionen und die Darlehensrückzahlung aus Eigenmitteln
bzw. interner Finanzierung gedeckt.
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Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen
abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden:
der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
einer Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine
gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen
fremder Banken gegenüber.
7.6.3.c. Fazit
Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von einer
zeitnahen Gebührenkalkulation, die der jeweiligen kosten- und nachfrage
Situation Rechnung trägt, abhängig.
Das betriebswirtschaftliche Ergebnis wird auch in Zukunft negativ bleiben
obwohl auf der Einnahmeseite genügend Liquidität geschöpft wird. Dies liegt
daran, dass die Liegezeitbezogenen Gebühreneinnahmen in den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden und pro rata temporis
liegezeitbezogen aufgelöst werden. Die zu geringen Gebühren aus der
Vergangenheit (vor ca. 20 Jahren und länger) haben heute einen erheblich
negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe.
Allgemein ist festzustellen dass es eine Veränderung in der Bestattungskultur gibt. So ist ein ganz deutlicher Trend zur Urnenbestattung erkennbar,
aber auch alternative Bestattungsformen (Friedwald, Streufelder, Urnen
Kolumbarien u.a.), die seit Bestehen des neuen Bestattungsgesetzes NRW
möglich sind, stellen zunehmend eine Konkurrenz zu kommunalen Friedhöfen dar. Weiterhin ist man mit unattraktiven Trauerhallen auf Dauer nicht
konkurrenzfähig zu privaten Anbietern. Eine Abwanderung von Bestattungsfällen auf andere Friedhöfe oder zu alternativen Bestattungsformen würde
auf unseren 15 städt. Friedhöfen zu Überkapazitäten führen, was zwangsläufig Verluste auslöst bzw. deutliche Gebührenanhebungen notwendig
macht.
7.6.4.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Straßenreinigung
Der Betriebszweig Straßenreinigung ist eine „gebührenrechnende Einrichtung“ und erzielt seine Einnahmen durch Gebühren für Straßenreinigung und
Winterdienst. Ein Zuschuss der Stadt Erftstadt wird in geringer Höhe (ca.
TEUR 18) für Sonderreinigungen (Karneval, Gymnicher Ritt) gezahlt.
Im März 2004 ist der Betriebszweig um die Sparte Reinigungsdienst erweitert
worden (zunächst probeweise bis Feb. 2007).
Die Aufgaben des Reinigungsdienstes erstrecken sich auf die Reinigung von
Plätze, Parkplätzen, Parkstreifen, Verkehrsinseln, Verkehrsberuhigungselementen, Wartehallen und Glascontainerplätzen sowie die sog. Revier-34-
- 34 pflege in bestimmten Grünanlagen; mit dem Ziel einen besseren Reinigungszustand im Stadtgebiet zu erreichen.
7.6.4.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen
Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum
01.07.1999 bis 31.12.2005 beträgt ca. minus TEUR 137.
Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist ab dem
Geschäftsjahr 2002 negativ. Die Ursache für den Mittelabfluss liegt in der
anhaltenden Verlustsituation des Betriebszweigs. Eine Gebührenanhebung
zum 01.01.2006 ist beschlossen und soll dem entgegenwirken.
Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger
Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und
Tilgungsleistungen zu erbringen.
Die Netto-Investitionen im Betriebszweig belaufen sich auf TEUR 42.
Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 0., Somit wurden alle
Investitionen aus Eigenmitteln bzw. interner Finanzierung gedeckt.
Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen
abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden
der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine
finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
einer Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine
gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen
fremder Banken gegenüber
7.6.4.c. Fazit
Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von einer
zeitnahen Gebührenkalkulation, die der jeweiligen Kostensituation Rechnung
trägt, abhängig.
Um der Verlustsituation entgegenzuwirken erscheint es sinnvoll in Zukunft die
Straßenreinigungsgebührensatzung jährlich anzupassen. Dies setzt natürlich
voraus, dass die Entscheidungsgremien dies mittragen.
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- 35 8.
Anmerkung
Das Risikohandbuch ist modular aufgebaut; entsprechend werden bei
Bedarf nur bestimmte Seiten dem Änderungsdienst unterworfen.
Die betreffenden Austausch-/Ergänzungsseiten werden dem im
Verteiler aufgeführten Personenkreis unaufgefordert mindestens einmal
jährlich übermittelt.
Betriebsleiter
Böcking
Risikobeauftragte:
Von Wirth
Schumacher
Kahlenberg
Bartsch
Anlagen:
Verteiler:
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
FDP-Faktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1. Betriebsleiter – Herr Bürgermeister Bösche
Betriebsleiter – Herr Böcking
Herr von Wirth
Herr Schumacher
Frau Kahlenberg
REWE/Controlling - Herr Bartsch
RPA der Stadt Erftstadt
WPG)
Berater
GPA, Herne
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