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Beschlussvorlage (1. Anlage zur Beschlussvorlage 808/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
404 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

-1- Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Risiko-Handbuch gemäß § 10 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) Erstellung: 30.10.2006 Fortschreibungsstand: 31.05.2006 -2- -2- Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Aussagen zum Risikohandbuch 1. 2. 3. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.3.1. 6.3.1.a. 6.3.1.b. 6.3.2. 6.3.2.a. 6.3.2.b. 6.3.3. 6.3.3.a, 6.3.3.b. 6.3.3.c 6.3.3.d 6.3.3.c. 6.4. 6.4.1. 6.4.2. 6.4.3. 6.4.4. 6.5. Einleitung Zweck des Risikohandbuches Vision und Ziele des Risikomanagementsystems Bestandteile des Risikomanagementsystems Internes Kontrollsystem Controlling Frühwarnsystem Risikopolitische Grundsätze Risikovermeidung Risikoreduzierung Risikotransfer Risikoakzeptanz Grundsätze der Risikoerkennung und Risikoanalyse sowie der Risikokommunikation Bereiche der Risikoerkennung im Eigenbetrieb Allgemeine Risikoerkennung Besondere Risiken des Eigenbetriebes Straßen § 10 Abs. 3 EigVO NRW - Eigenkapitalausstattung Eigenkapitalanalyse zu den Bilanzstichtagen Liquiditätsanalysen zu den Bilanzstichtagen § 10 Abs. 5 EigVO NRW - Ergebnisse und Rücklagen Analyse der Jahresergebnisse Analyse der jeweiligen Eigenkapitalverzinsung § 10 Abs. 6 EigVO NRW - Verlustausgleich Betriebszweig Straßen Betriebszweig Gartenbau Betriebszweig Friedhöfe Betriebszweig Straßenreinigung Eigenbetrieb Straßen (Gesamt) Risikoanalyse Schadensklassen Eintrittwahrscheinlichkeiten Risikobedeutung Risikointervalle Berichterstattung und risikoverantwortliche Personen -3- 5 6 7 8 8 9 9 10 12 12 13 13 14 14 14 15 16 16 16 18 19 19 20 21 21 21 21 21 22 22 23 23 23 24 25 -3- II. Risikoinventar 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.4.1. 7.5. 7.6. 7.6.1.a. 7.6.1.b. 7.6.1.c. 7.6.2.a. 7.6.2.b. 7.6.1.c. 7.6.3.a. 7.6.3.b. 7.6.3.c. 7.6.4.a. 7.6.4.b. 7.6.4.c. 8. III. Risikoinventar des Eigenbetriebes Straßen Risikobereiche und Risikoübersichten Beobachtung besonderer Risiken des Eigenbetriebes Kernrisiko „Liquidität“ Standardisierte Mittelfluss-Rechnungen des IDW Verrechnungskonten Individuelle Mittelflussrechnungen des Eigenbetriebes Analyse und Kommentierung der Mittelflussrechnungen Rahmenbedingungen im BZ Straßen Analyse und Kommentierung BZ Straßen Fazit BZ Straßen Rahmenbedingungen im BZ Gartenbau Analyse und Kommentierung BZ Gartenbau Fazit BZ Gartenbau Rahmenbedingungen im BZ Friedhöfe Analyse und Kommentierung BZ Friedhöfe Fazit BZ Friedhöfe Rahmenbedingungen im BZ Straßenreinigung Analyse und Kommentierung BZ Straßenreinigung Fazit BZ Straßenreinigung Anmerkung (zum Änderungsdienst) + Verteiler Anlagen 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. Liquidität, Eigenkapital, Eigenkapitalquoten und Eigenkapitalverzinsung im Zeitablauf: Rumpfgeschäftsjahr 01.07.1999 – 31.12.1999 Geschäftsjahr 01.01.2000 – 31.12.2000 Geschäftsjahr 01.01.2001 – 31.12.2001 Geschäftsjahr 01.01.2002 – 31.12.2002 Geschäftsjahr 01.01.2003 – 31.12.2003 Geschäftsjahr 01.01.2004 – 31.12.2004 Geschäftsjahr 01.01.2005 – 31.12.2005 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. Grafische Darstellungen von Kennzahlen im Zeitablauf Liquidität Eigenkapitalquoten I - (unbereinigt) Eigenkapitalquoten II - (bereinigt um Jahresergebnis in %) Eigenkapitalverzinsung (in %) 3. Mittelfluss-Rechnungen im Zeitablauf 3.x.1. 3.x.2. 3.x.3. BZ Bodenbevorratung und -entwicklung BZ Hochbau und Gebäudewirtschaft Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (Gesamtbetrachtung) 3.1. 3.2. Mittelfluss-Rechnungen 1999 Mittelfluss-Rechnungen 2000 -4- 26 26 27 28 28 28 28 30 30 30 30 31 31 32 32 32 33 33 34 34 35 -43.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. Mittelfluss-Rechnungen 2001 Mittelfluss-Rechnungen 2002 Mittelfluss-Rechnungen 2003 Mittelfluss-Rechnungen 2004 Mittelfluss-Rechnungen 2005 4. 4.1. 4.2. 4.3. Zusammenfassende Übersicht der Mittelfluss-Rechnungen Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. Risikobereich „UMWELTRISIKEN“ Risikoübersicht erkannter Umweltrisiken Risikoanalyseblätter 1 - n Matrix: Risikozuordnung Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit 6. Risikobereich „BETRIEBSRISIKEN“ Risikoübersicht erkannter Betriebsrisiken Risikoanalyseblätter 1 – n Matrix: Risikozuordnung Matrix: Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit 7. Risikobereich „GESCHÄFTSRISIKEN (INTERN)“ Risikoübersicht erkannter interner Geschäftsrisiken Risikoanalyseblätter 1 – n Matrix: Risikozuordnung Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeiten 8. Risikobereich „GESCHÄFTSRISIKEN (EXTERN)“ Risikoübersicht erkannter externer Geschäftsrisiken Risikoanalyseblätter 1 – n Matrix: Risikozuordnung Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit 9. Risikobereich „SONSTIGE RISIKEN“ Risikoübersicht erkannter sonstigen Risiken Risikoanalyseblätter 1 – n Matrix: Risikozuordnung Matrix: Risikohöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit 10. Risikostatistik (Veränderungen im Zeitablauf) -5- -5- I. Allgemeine Aussagen zum Risikohandbuch 1. Einleitung Am 1. Mai 1998 ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber fordert darin ein dokumentiertes Überwachungssystem, welches zumindest aus einem angemessenen Risikomanagement, einem Früherkennungssystem und einer wirksamen internen Revision besteht. Somit sollen Schwächen und Fehlsteuerungen im deutschen Unternehmenskontrollsystem mit dem Ziel korrigiert werden, Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Verpflichtung des KonTraG bezog sich dabei erstmals explizit auf die Implementierung eines Risikomanagementsystems für Aktiengesellschaften gemäß § 91 Absatz 2 AktG. Mit der Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 wurde in § 10 die Verpflichtung aufgenommen, für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs zu sorgen. Hierzu ist u. a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere: - die Risikoidentifikation, - die Risikobewertung, - Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation, - die Risikoüberwachung und -fortschreibung sowie - die Risikodokumentation. Bereits vor der o.g. Änderung der EigVO NRW war die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen obligatorisch. Zum Prüfungsgegenstand „Ordnungsmäßigkeit der Unternehmens- bzw. Betriebsleitung“ gehörten somit bereits in der Vergangenheit auch Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und Risikoabwehr. -6- -6- 2. Zweck des Risikohandbuches Um den dargestellten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, dient dieses Risikohandbuch zur systematischen Auseinandersetzung mit Risiken, die den Fortbestand des Eigenbetriebs gefährden. Ziel ist es, dem Nutzer ein adäquates Handlungsschema darzustellen, welches ihn in die Lage versetzt, die notwendigen Schritte und Maßnahmen bezüglich der formalen gesetzlichen Anforderungen durchzuführen. Das Risikohandbuch stellt somit den Rahmen organisatorischer Maßnahmen und Regelungen dar, die zur Risikoerkennung, -quantifizierung, -kommunikation, -steuerung und –kontrolle zu beachten sind. Gleichzeitig erfüllt das Risikohandbuch die Anforderung bezüglich der Rechenschafts-, Sicherungs-, und Prüfbarkeitsfunktion. Hierbei wird der Rechenschaftsfunktion durch die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen zur Pflege des Risikomanagementsystems und durch die im Handbuch festgelegten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten erreicht. Im Ergebnis verfolgt des Risikohandbuch folgende Zwecke: - Dokumentation des gesamten Risikomanagementprozesses, insbesondere -- Erfassung, Analyse und Bewertung von Risiken; -- Organisation und Koordination des Risikomanagementprozesses; -- Berichterstattung über Risiken, deren Kennzahlen sowie Veränderungen dieser Kennzahlen im Zeitablauf sowie -- Aufzeigen von Handlungsmaßnahmen; - Handlungsanleitung der Mitarbeiter; - Nachweis der Betriebsleitung über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten Das Risikohandbuch soll auch aufzeigen, wie die notwendigen Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden, wobei bestandsgefährdende Risiken an die Betriebsleitung kommuniziert werden müssen. Jede Änderung bezüglich des Risikomanagementsystems wird in Zukunft in das Handbuch aufgenommen. Veränderungen können sich z. B. ergeben aus Anpassungen - des Risikoinventars, -7- -7- der Risikopolitik und/oder der Risikobewertungen sowie - der Aufbau- und/oder Ablauforganisation. 3. Vision und Ziele des Risikomanagementsystems Das Risikomanagementsystem, das für einen Eigenbetrieb einer Stadt eingerichtet wird, ist mit Sicherheit nicht mit dem System einer börsennotierten Aktiengesellschaft vergleichbar, da die Zwecksetzung eines am freien Markt agierenden Unternehmens völlig unterschiedlich ist zu den zum Teil gesetzlich festgelegten Aufgaben einer Kommune. Deshalb sind die jeweiligen Ziele eines Risikomanagementsystems – jeweils basierend auf der zugrunde liegenden Unternehmenseinheit – individuell anzupassen. Ergänzend ist festzustellen, dass ein den Jahresabschlüssen nach Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechend normiertes Risikomanagementsystem zur Zeit (noch) nicht existiert. Unter dem Risikomanagement wird die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung bezeichnet. Diese Regelungen und Maßnahmen zielen grundsätzlich auf Risikobewältigung (z. B. Verminderung oder gar Ausschaltung eines Risikos durch Abschluss von Versicherungen), Risikotransfer auf Dritte (z. B. durch entsprechende Vertragsgestaltung) sowie Risikoakzeptanz (d. h. durch Inkaufnahme eines Risikos). Die wesentlichen Aufgaben bzw. Ziele des Risikomanagements sind: Sicherung des künftigen Erfolgs des Eigenbetriebs durch nachhaltige Kostenreduzierungen, Reduzierung der Schwankungsbreiten von Gewinn und Cashflow, Sicherung von nicht-wirtschaftlichen Zielen des Eigenbetriebs sowie Optimierung der Risiko-Kosten. Nach Inkrafttreten des KonTraG wurden teilweise rein formal ausgerichtete Risikomanagementsysteme von einigen Unternehmen eingeführt, die in der Regel das alleinige Ziel hatten, die Geschäftsleitung im Falle einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis, ein Risikomanagementsystem etabliert zu haben, aus der persönlichen Haftung heraushalten zu können. Für die Zukunft muss sich auch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs verstärkt darauf einstellen, dass nach einem tatsächlichen Eintritt eines bestandsgefährdenden Risikos immer auch hinterfragt wird, ob dieses Risiko im Rahmen des Risikomanagementsystems identifiziert und adäquat bewertet wurde. -8- -8- 4. Bestandteile des Risikomanagementsystems Ein Risikomanagementsystem soll dazu dienen, sämtliche Geschäftsvorfälle systematisch auf Chancen und Risiken zu untersuchen, damit daraus resultierende Erkenntnisse den anstehenden unternehmerischen Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Nachteilige Risikozustände sollen so rechtzeitig erkannt und kommuniziert werden, dass Maßnahmen getroffen werden können, damit diese potentiellen und latenten Risiken nicht eintreten. Für ein funktionierendes Risikomanagementsystem bedeutet dies, dass folgende Teilbereiche vorhanden sein müssen: - internes Kontrollsystem (internes Überwachungssystem), - Controlling (to control => planen, messen, steuern) sowie - Frühwarnsystem. 4.1. Internes Kontrollsystem (internes Überwachungssystem) Aufgabe des internen Überwachungssystems ist (unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips) die Zuverlässigkeit der betrieblichen Prozesse, Daten sowie die Sicherung vor Vermögensverlusten zu gewährleisten; darunter ist somit die Gesamtheit aller organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und systemintegrierten Kontrollmechanismen zu verstehen. Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen gehören z.B.: - Funktionstrennung (z. B. Rechnungskontrolle durch Rechnungsprüfungsamt bzw. Trennung Rechnungsfreigabe und Zahlungsabwicklung), - Vier-Augen-Prinzip, - Stellenbeschreibungen, - Unterschriftsregelungen, - Zugriffsberechtigungen auf (elektronische) Daten usw. Zu den systemintegrierten Kontrollmechanismen gehören z.B.: - Abstimmungen innerhalb bestimmter Anwendungen, - Plausibilitätsprüfungen usw. Zu den systemintegrierten Kontrollmechanismen gehört auch die „Interne Revision“, die für die prozess-unabhängige Überwachung und Prüfung aller Bereiche verantwortlich ist. Gegenstand der Prüfungstätigkeit durch die interne Revision können u. a. auch folgende Aspekte sein: - vollständige Erfassung aller Risikofelder des Unternehmens, - Angemessenheit der eingerichteten Maßnahmen zur Risikoerfassung und Risikokommunikation, - kontinuierliche Anwendung der Maßnahmen, -9- -9- Einhaltung der integrierten Kontrollen usw. 4.2. Controlling Das Controlling trägt durch die Koordination von Planung (Wirtschaftsplan, Finanz- und Budgetplan, Investitionsplanung und Liquiditätssteuerung) Berichterstattung, Informationsversorgung, Kontrolle und Steuerung sowie Soll-/Ist-Vergleiche verbunden mit Analyse und der Auswertung von Kennzahlen wesentlich zur Risikofrüherkennung und –steuerung bei. 4.3. Frühwarnsystem Das Frühwarnsystem ist ein spezielles Informationssystem, welches eine Früherkennung von Risiken und Risikopotentialen mittels Frühwarnindikatoren erlaubt. Letzteres ist ein Ergebnis einer Analyse von UrsacheWirkungsbeziehungen (Korrelationen) innerhalb eines Kennzahlenssystems. Es handelt sich somit um Messgrößen, durch welche sich Risiken sowie deren Veränderung im Zeitablauf frühzeitig abbilden lassen, Daraus resultierend können Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig ergriffen werden. -10- - 10 - 5. Risikopolitische Grundsätze Grundlage eines effizienten Risikomanagements ist die Definition und Erfassung aller bestandsgefährdenden Risiken eines Eigenbetriebs und die Beschäftigung mit der Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken. Risiken sind die aus der Unvorhersehbarkeit der Zukunft resultierenden, durch „zufällige“ Störungen verursachten Möglichkeiten, von geplanten Zielwerten abzuweichen. Risiken können daher auch als „Streuung“ um einen Erwartungs- oder Zielwert betrachtet werden. Jede unternehmerische Betätigung ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) definiert deshalb „Risiko“ allgemein als „die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen“. Unternehmensbezogene Risiken können sich beispielsweise wie folgt darstellen: Zur Eingrenzung der Fälle, die einer näheren Betrachtung zu unterziehen sind, werden im Folgenden unter Risiken alle Ereignisse und/oder Handlungen verstanden, die den Fortbestand des Betriebs gefährden, bzw. die Erreichung der Betriebsziele wesentlich beeinflussen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Risiken handelt, die direkt beeinflusst werden können (sogenannte interne Risiken) oder um solche, die außerhalb des Handlungsspielraums des Betriebs liegen und nicht direkt beeinflussbar sind (sogenannte externe Risiken). In welchen Fällen von einer Bestandsgefährdung oder wesentlichen Beeinflussung der Betriebsziele ausgegangen werden kann, wird im einzelnen von der Betriebsleitung entschieden. -11- - 11 - Allerdings kann das Risikomanagement die Risiken weder vermindern noch völlig eliminieren, sondern ausschließlich Hilfestellung im Hinblick auf einem kontrollierten Umgang mit den Risiken geben. Dazu ist es notwendig, eine betriebspezifische Risikopolitik festzulegen. Die Risikopolitik ist ein Teil der Unternehmensstrategie, die sich mit Risiken und der Risikoneigung der Betriebsleitung befasst. Diese Risikopolitik fixiert aber auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau von Risikomanagementsystemen und deren jeweilige Risikobewältigung. Im Rahmen der Definition der Risikopolitik müssen dabei insbesondere folgende Parameter festgelegt werden: - Ein Entscheidungsmaßstab (Erfolgskriterium), das ein Abwägen von Risiko und Rendite ermöglicht, - Obergrenzen (Limits) für den Risikoumfang des Betriebes, - Umfang des Eigenkapitalbedarfs sowie Liquiditätsreserven, - Definition der aus Sicht des Unternehmens unvermeidlichen Risiken (die sogenannten Kernrisiken) sowie der tendenziell zu transferierenden bzw. zu vermeidenden Risiken. Die Risikopolitik bietet somit den Rahmen für die Optimierung der jeweiligen Risikopositionen und damit für die zu initiierende Risikobewältigungsmaßnahme(n). Ziel einer jeden Risikobewältigungsstrategie ist nicht die Minimierung des Unternehmensrisikos, sondern eine Optimierung des ErtragsRisiko-Profils. Risikobewältigungsmaßnahmen dienen der Optimierung aller Risikopositionen des Unternehmens. Dabei sind unterschiedliche Strategien zum Umgang mit Risiken (Risikobewältigungsmaßnahmen) möglich: - Risikovermeidung, - Risikoreduzierung durch -- ursachenorientierte Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder -- wirkungsorientierte Minderung der Schadenshöhe (z. B. durch Substitution fixer durch variable Kosten); - Überwälzen von Risiken (z. B. über Versicherungsverträge); - Risikoakzeptanz, d. h. das Risiko selbst tragen (z. B. in Form von Eigenkapital und Liquiditätsreserven). Den Zusammenhang des gesamten Risikomanagementprozesses zeigt die nachfolgende Abbildung: -12- - 12 - 5.1. Risikovermeidung Die Risikovermeidung könnte beispielsweise durch den Ausstieg aus einem riskanten Projekt oder Geschäftsfeld erreicht werden. Da diese Art der Risikovermeidung den Nachteil hat, dass damit auch jegliche Ertragsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, wird meistens eine Risikoreduzierung angestrebt. 5.2. Risikoreduzierung Risikoreduzierung wird durch eine ursachenorientierte Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder eine wirkungsorientierte Minderung der Schadenshöhe erreicht. Bezogen auf den Eigenbetrieb Straßen könnte eine ursachenorientierte Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit z.B. eine verstärkte Wartung von technischen Anlagen und Straßen sein, während die wirkungsorientierte Minderung beispielhaft mittels einer Reduzierung des Anteils fixer Kosten (sogenanntes „Outsourcing“, d. h. Ersatz von eigenen Mitarbeitern durch externe Firmen) realisiert werden könnte, um die Folgewirkungen eines unerwarteten Umsatzrückgangs zu reduzieren. -13- - 13 - 5.3. Risikotransfer Das Überwälzen von Risiken (Risikotransfer) kann durch geeignete Versicherungverträge oder auch durch Instrumente des Finanzmarktes (z. B. Absicherung von Zins- und Währungsschwankungen mittels Zinsderivaten bzw. Währungssicherungsvereinbarungen) erfolgen. Letztendlich sollten auch die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit Kunden und Lieferanten für die Risikobewältigung nicht unterschätzt werden. 5.4. Risikoakzeptanz Allerdings lassen sich nicht alle Risiken sinnvoll eliminieren. Ein Teil der Risiken muss deshalb selbst getragen werden, was speziell für die Kernrisiken eines Betriebes gilt; diese Risiken stehen - untrennbar - in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau und der Nutzung der betrieblichen Erfolgspotentiale. Anmerkungen zum Risikopotential und zur Risikotragfähigkeit - Das Risikopotential eines Unternehmens/Eigenbetriebes, das sich aus Eigenkapital und Liquiditätsreserven zusammensetzt, sollte dem vorhandenen, selbst zu tragenden Risikoumfang entsprechen. - Die Risikotragfähigkeit richtet sich somit nach den tatsächlichen Verhältnissen im Eigenbetrieb Straßen bzw. der einzelnen Betriebszweige. Anmerkung zur Risikobetrachtung des Eigenbetriebes Straße der Stadt Erftstadt bzw. der einzelnen Betriebszweige Die wesentlichen Risiken der Betriebszweige im Eigenbetriebes Straßen werden in den Untersuchungen in Bezug auf den Gesamtbetrieb dargestellt. Im Rahmen von geschäftsartbedingten Besonderheiten (in den einzelnen Betriebszweigen mit möglichen Folgewirkungen aus einem Risiko auf diesen bestimmten Betriebszweig) werden gesonderte Risikotragfähigkeiten in Bezug auf diesen speziellen Betriebszweig festgelegt. -14- - 14 - Grundsätze für Risikoerkennung und Risikoanalyse sowie Risikokommunikation Das operative Risikomanagement beinhaltet den Prozess der systematischen und laufenden Risiko-Analyse im Rahmen der Geschäftsabläufe. Ziel der Risiko-Identifikation ist die frühzeitige Erkennung von „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen”, das heißt, die möglichst vollständige Erfassung aller Risikoquellen, Schadensursachen und Störpotentiale. Für einen effizienten Risikomanagement-Prozess kommt es auch darauf an, dass ein Risikomanagement als kontinuierlicher Prozess - im Sinne eines Regelkreises - in die Unternehmensprozesse integriert wird. Dabei ist die Informationsbeschaffung die schwierigste Phase im gesamten Risikomanagement-Prozess und eine Schlüsselfunktion des Risikomanagements, da dieser Prozessschritt die Informationsbasis für die nachgelagerten Phasen liefert; erforderlich ist eine systematische und prozessorientierte Vorgehensweise. Für diesen Zweck liefert die Risikoidentifikation eine strukturierte Erfassung der wesentlichen Risiken bzw. der Risikobereiche. Dazu wurde eine Risikoinventur durchgeführt, bei der die Risiken erkannt und katalogisiert werden. Die Identifikation kann dabei - je nach Unternehmenstyp – aus verschiedenen Perspektiven erfolgen; beispielsweise auf den Ebenen der - Risiko-Arten (d. h. leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und andere externe Risiken etc.), - Prozesse (Projekte, Kern- und Unterstützungsprozesse etc.), - Geschäftsfelder (Dienstleistungen, IT Services, Produktion etc.), - Applikationen (Anwendungen) sowie - IT-Infrastruktur (Betriebssysteme, Standardsoftware, Netzwerk etc.). Wichtig ist, dass sämtliche Prozesse, Funktionsbereiche und Hierarchiestufen (einschließlich des Unternehmensumfeldes) dahingehend untersucht werden, ob aus ihnen Risiken resultieren können, welche wesentliche Unternehmensziele oder den Fortbestand des Eigenbetriebes Straßen gefährden. 6.1. Bereiche der Risikoerkennung im Eigenbetrieb Straßen Die Risikoerkennung im Eigenbetrieb Straßen setzt sich zusammen aus der „allgemeinen Risikoerkennung“ sowie der „Erkennung besonderer Risiken des Eigenbetriebes“. -15- - 15 - 6.2. Allgemeine Risikoerkennung Um die Vollständigkeit im Rahmen der Erfassung von Risiken zu gewährleisten, wurde die Identifikation der Risiken für den Eigenbetrieb unter Heranziehung von standardisierten Checklisten (aus dem HaufeVerlag – Haufe-Index 1318xxx - Stand 2005 mit nachfolgenden Gliederungsmerkmalen) systematisch durchgeführt: 1. Geschäftsleitung, Überwachungsorgane, Organisation und wirtschaftliche Verhältnisse 2. Corporate Governance (Unternehmenskultur) 3. Unternehmensstruktur und Aufbauorganisation 4. Betriebsorganisation und Geschäftsprozesse 5. Betriebliche Infrastruktur 6. Forschung, Entwicklung, Innovation 7. Beschaffung 8. Vertrieb 9. Gesetze, Vorschriften, Normen 10. Personal 11. Finanzen, Vermögen 12. Risikofinanzierung, Versicherungen Die Identifizierung der Risiken wurde zunächst in Bezug auf den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgenommen. Soweit spezielle Risiken zu einer Bestandsgefährdung eines Unterbetriebs führen, erfolgte auch eine Analyse der Auswirkungen in Bezug auf den/die Unterbetrieb(e). Die standardisierten Checklisten zur Risikoerfassung wurden dabei den Gegebenheiten des Eigenbetriebs entsprechend angepasst. Zusätzlich wurde eine gesonderte Identifizierung der möglichen Umweltrisiken wie folgt vorgenommen und - soweit sich Hinweise ergaben - auf eine weitere Analysenotwendigkeit geprüft: a) Risiken höherer Gewalt - Erdbeben, - Hochwasser - Sturm, - Feuer, - Leitungswasser. b) Demografische Entwicklung - Einwohner der Stadt, - Schülerzahlen, - Geburtenrate. -16- - 16 - c) Politische und ökonomische Rahmenbedingungen - Politische Einflussnahme, - Beschäftigung in Abhängigkeit von der Haushaltslage, - Abführung an den städtischen Haushalt. Die Kriterien des Insolvenzrechtes sind auf den (unselbständigen) Eigenbetrieb nicht bzw. nicht vollständig übertragbar; eine Insolvenz von Kommunen oder kommunalen Eigenbetrieben ist gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO i. V. m. § 78 III S. 2 VwVG nicht möglich. Trotzdem müssen drohende Risiken aus der Veränderung der Vermögens- und Finanzlage jedoch - unter besonderer Beachtung der Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 - hinterfragt und einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. 6.3. Besondere Risikoerkennung des Eigenbetriebes Straßen 6.3.1. § 10 (3) EigVO NRW 2004 - „Eigenkapitalausstattung“: „Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebs und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen, sollen Rücklagen gebildet werden. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen“ Im folgenden Abschnitt wird deshalb die wesentlichen Kenngrößen des § 10 (3) EigVO NRW einer näheren Betrachtung unterzogen: a) Eigenkapital und Eigenkapitalquoten im Zeitablauf sowie Analyse der wichtigsten Einflussgrößen. Ergänzend erfolgt in Abschnitt b.) zusätzlich eine Analyse der vorhandenen liquiden Mittel zu den Bilanzstichtagen. 6.3.1.a. Eigenkapitalanalyse zu den Bilanzstichtagen Die jeweils bereinigte Eigenkapitalquote (%) des Eigenbetriebes Straßen (= Kapital zum Bilanzstichtag korrigiert um das Jahresergebnis stellt sich zu den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar; -17- - 17 Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff (Eigenkapitalquote zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen: EK-Quote (%) BZ-Straßen 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 40,70% 40,87% 40,20% 36,95% 35,17% 33,21% 30,89% BZ-Garten 74,02% 75,50% 62,98% 62,53% 62,50% 61,45% 60,74% BZ-Friedhöfe BZ-Str.-Rein. EB-Gesamt 2,01% 1,56% 7,89% 8,94% 8,31% 6,29% 1,66% 66,23% 41,53% 56,41% 120,54% 331,16% -3,24% -7,68% 41,23% 41,20% 39,11% 37,18% 35,68% 33,60% 30,79% a.1.) Betriebszweig Straßen Die im Zeitablauf sinkende Eigenkapitalquote resultiert aus Verlusten seit Gründung des Eigenbetriebes. Dies lässt sich auf die der Kostensituation nicht angepassten städtischen Zuweisungen (in den Bilanzberichten ausführlich erläuterten) sowie der dauerhaften Kürzung dieser Zuweisungen ab 2002ff mit Wirkung auch auf Folgejahre. a.2.) Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe UA Gartenbau Die im Zeitablauf sinkende Eigenkapitalquote resultiert aus Verlusten seit Gründung des Eigenbetriebes. Dies lässt sich auf die der Kostensituation nicht angepassten städtischen Zuweisungen (in den Bilanzberichten ausführlich erläuterten) sowie der dauerhaften Kürzung dieser Zuweisungen ab 2002ff mit Wirkung auch auf Folgejahre. a.3.) Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe UA Friedhöfe Hauptursache für das sinkende Eigenkapital bzw. die daraus resultierende sinkende Eigenkapitalquote ist die anhaltende Verlustsituation im Betriebszweig. Dies ist darauf zurückzuführen das die Liegezeit bezogenen Gebühreneinnahmen des jeweiligen Wirtschaftsjahres eine Verbindlichkeit an die Zukunft darstellen und somit nicht im Jahr der Vereinnahmung in das betriebswirtschaftliche Ergebnis einfließen sondern auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden. Dieser Passivposten ist seit Gründung um TEUR 1.000 auf TEUR 6.001 angewachsen und verschlechtert zunehmend die EKQuote. Die zu geringen Gebühreneinnahmen aus der Vergangenheit haben heute einen erheblichen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis. a.4.) Betriebszweig Straßenreinigung Der Betriebszweig weist seit dem Geschäftsjahr 2003 ein negatives Eigenkapital aus. Dies ist auf die verspätete Gebührenanhebung bei gleichzeitig steigenden Kosten zurückzuführen. Die 8. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung (erste Vorlage vom 6.11.03) wurde erst am 20.12.05 beschlossen (wirksam ab 01.01.06) -18- - 18 a.5.) Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung) Die Eigenkapitalausstattung entspricht der EigVO; bestandgefährdende Veränderungen sind in absehbarer Zukunft zu erwarten. Sollwert laut Stellungsnahme Kommunalfachausschuss des IDW (KFA 1/1976 i. d. F. von 1992) in Anlehnung an die Eigenbetriebsrechte einiger Bundesländer zwischen 25% und 40%; hierzu wird auf die Präsentation BFJM am 16.03.2005 in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt verwiesen; (vgl. Protokoll). 6.3.1.b. Liquiditätsanalysen zu den Bilanzstichtagen Im Rahmen der Liquiditätsbetrachtung werden „liquide Mittel“ wie folgt definiert: - Kassenbestände, - Bankguthaben /-verbindlichkeiten sowie Mittel im Transitbereich, u. a. (Überträge Handkassen auf Bankkonto, Überträge zwischen Bankkonten und unterwegsbefindliche Zahlungen), - Tagesgeldanlagen im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt - wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten der Betriebszweige. Die Liquidität (TEUR) des Eigenbetriebes Straßen stellt sich zu den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar; Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff (Liquiditätsübersichten zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen: Liquidität 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 BZ-Straßen TEUR 1.803 331 -80 1.076 2.447 3.694 4.439 BZ-Garten TEUR 308 -47 -187 97 110 86 -686 BZ-Friedhöfe TEUR BZ-Str.-Rein. TEUR EB-Gesamt TEUR 66 119 239 206 94 -64 -89 24 -110 92 76 6 -107 -295 2.201 293 64 1.455 2.657 3.609 3.369 Gemäß der vorstehenden Tabelle sind zu den Bilanzstichtagen liquide Mittel für den Gesamtbetrieb Straßen jeweils in ausreichendem Maße vorhanden. Anzumerken ist, dass zum Ende der Wirtschaftsjahre 2002 bis 2005 (tendenziell Mitte Dezember) Darlehensaufnahmen in der Größenordnung von ca. TEUR 2.500 erfolgten, um die Liquidität der kommenden Monate zu sichern. Ergänzend wird festgestellt, dass der Eigenbetrieb über einen KontokorrentRahmenkredit i.H.v. TEUR 1.200 verfügen kann; dieser Kreditrahmen wurde -19- - 19 im Betrachtungszeitraum 1999 bis 2005 nur sporadisch unterjährig zu Überbrückungszwecken kurzfristig in Anspruch genommen und zeitnah durch „reguläre“ Darlehensaufnahmen substituiert. 6.3.2. § 10 (5) EigVO NRW 2004 – „Ergebnisse und Rücklagen“: „Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs soll so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen nach Absatz 3 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird“ 6.3.2.a. Analyse der Jahresergebnisse Die Jahresergebnisse der Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung, Gartenbau und Friedhöfe sowie die konsolidierten Ergebnisse des Eigenbetriebes Straßen insgesamt stellen sich zu den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar; Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff (Ergebnisübersichten zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen: Ergebnisse 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 Gesamt BZ-Straßen TEUR BZ-Garten TEUR BZ-Friedhöfe TEUR BZ-Str.-Rein. TEUR EB-Gesamt TEUR -443 -38 -140 -144 -306 -362 -591 -152 -387 11 -172 -158 -364 -613 -27 -69 71 -48 -141 -311 -419 7 5 33 -44 -62 -17 -59 -615 -489 -25 -408 -667 -1.054 -1.682 -2.024 -1.835 -944 -137 -4.940 Die Ertragslage des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt im Zeitablauf ist somit insgesamt als unbefriedigend zu bezeichnen. Die Betriebszweige Straßen und Gartenbau sind allerdings Aufgrund Ihrer Aufgabenstellung und der Tatsache das hier keine eigenen Erträge erwirtschaft werden können völlig auf Mittelzuwendungen der Stadt angewiesen. Wenn die Mittel nicht ausreichen, schreiben diese Betriebszweige Verluste. -20- - 20 6.3.2.b. Analyse der jeweiligen Eigenkapitalverzinsung Die Eigenkapitalverzinsung (%) des Eigenbetriebes Straßen stellt sich zu den Bilanzstichtagen nach dem 30.06.1999 zusammengefasst wie folgt dar; Berechnungen sowie Detailaufstellungen sind der Anlage 1.1ff (Eigenkapitalverzinsung zum jeweiligen Bilanzstichtag) zu entnehmen: EK-Verzinsung BZ-Straßen 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 Mittelwert * BZ-Garten BZ-Friedhöfe BZ-Str.-Rein. EB-Gesamt -3,65% -0,32% -1,21% -1,25% -2,69% -3,27% -5,52% -2,62% -6,85% 0,23% -3,64% -3,45% -8,23% -15,09% -21,70% -71,29% 13,24% -7,88% -25,05% -73,88% -380,12% 12,81% 7,40% 48,27% -42,75% -106,57% -438,91% -285,54% -3,39% -2,79% -0,15% -2,40% -4,03% -6,62% -11,32% -2,56% -5,66% -80,95% -115,04% -4,39% * arithmetischer Mittelwert über 7 Perioden Gemäß der vorstehenden Aufstellungen wird keine marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreicht; diese Verzinsung wird jedoch in Kommunen bzw. kommunalen (unselbständigen) Egenbetrieben gemäß Präsentation BFJM am 16.03.2005 im Rat der Stadt Erftstadt i. d. R. nicht erreicht (vgl. Protokoll). Durch die betriebsbedingte anhaltende Verlustsituation (dies wird noch an anderer Stelle erläutert) kommt es zu keiner Verzinsung des Eigenkapitals.: -21- - 21 6.3.3. § 10 (6) EigVO NRW 2004 – Verlustausgleich“: “Ein etwaiger Jahresverlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs nicht gefährdet wird. Eine Verbesserung der Ertragslage ist anzustreben. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag soll durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.“ 6.3.3.a. Betriebszweig „Straßen“ Im Betriebszweig „Straßen“ betragen die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 minus TEUR 2.024; ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt scheidet somit aus heutiger Sicht – vor dem Hintergrund der ausreichenden Kapitalausstattung - auf absehbare Zeit aus. 6.3.3.b. Betriebszweig „Gartenbau“ Im Betriebszweig „Gartenbau“ betragen die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 minus TEUR 1.835; ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt scheidet somit aus heutiger Sicht – vor dem Hintergrund der hohen Kapitalausstattung - auf absehbare Zeit aus. 6.3.3.c. Betriebszweig „Friedhöfe“ Im Betriebszweig „Friedhöfe“ führten die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 in Höhe von minus TEUR 944 im Geschäftsjahr 2005 zu negativem Eigenkapital. Vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes scheidet ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt zur Zeit aus. Siehe auch Punkt 6.3.3.e. 6.3.3.d. Betriebszweig „Straßenreinigung“ Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ führten die kumulierten Verluste im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 in Höhe von minus TEUR 137 seit dem Geschäftsjahr 2003 zu negativem Eigenkapital. Vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung des Eigenbetriebes scheidet ein Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt Erftstadt zur Zeit aus. Siehe auch Punkt 6.3.3.e. -22- - 22 6.3.3.e. Eigenbetrieb Straßen (Gesamtbetrachtung) Vor einem Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt ist der gesamte Eigenbetrieb Straßen als wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Im Rahmen dieser Analyse hat der Eigenbetrieb im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 einen Gesamtverlust i. H. v. TEUR 4.940 erwirtschaftet. Bei einer Eigenkapitalquote von 30,8 % scheidet somit ein Verlustausgleich durch die Stadt zur Zeit aus. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die EK Quote seit Gründung um mehr als 10 Prozentpunkte gesunken ist. Sollte sich diese Tendenz fortsetzen wird langfristig ein Verlustausgleich zu erwarten sein. 6.4. Risikoanalyse Nachdem die Risiken durch die o.g. Vorgehensweise systematisch identifiziert werden konnten, erfolgte im nächsten Schritt eine Risikoanalyse. Danach wurden die identifizierten Risikobereiche und Einflussfaktoren mit ihren wechselseitigen Abhängigkeiten und Interdependenzen aufgezeigt. Um die Folgewirkungen aus den identifizierten Risiken quantifizieren zu können ist es notwendig, einen Bewertungsmaßstab zu entwickeln, mit dem die Auswirkungen einzelner Risiken sowie der Gesamtheit aller Risiken auf den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft deutlich gemacht werden können. Dieser Risikobewertung kommt eine zentrale Bedeutung im Risikomanagementprozess zu. Nach der näheren Betrachtung der Auswirkungen der Risiken auf das Zielsystem des Eigenbetriebs wird ein Risikoinventar bzw. ein Risikoportfolio erstellt, mit dem die Risikolage des Eigenbetriebs bzw. einzelner Betriebszweige beurteilt wird. Die Quantifizierung erfolgt, der Praxis folgend, anhand der Faktoren „Schadenshöhe“ und „Eintrittswahrscheinlichkeit“. Da nicht in allen Fällen die Bestimmung von exakten, objektiven Werten möglich ist, müssen in vereinzelten Fällen geeignete subjektive Werte geschätzt werden. Das gilt sowohl für die maximale Schadenshöhe als auch für die Eintrittswahrscheinlichkeit. -23- - 23 - 6.4.1. Schadensklassen Für den Eigenbetrieb Straßen wurden folgende Schadensklassen in Abhängigkeit von der Schadenshöhe zugrunde gelegt: von 6.4.2. Schadenshöhe Klasse € 1 2 3 4 5 0 10.001 50.001 100.001 250.001 6 über 500.001 bis € Einstufung - 10.000 50.000 100.000 250.000 500.000 vernachlässigbar gering mittel hoch sehr hoch - ... bestandsgefährdend Eintrittwahrscheinlichkeiten Für die Eintrittswahrscheinlichkeit wurden folgende Gruppen festgelegt: 6.4.3. Gruppe Eintrittswahrscheinlichkeit Einstufung 1 seltener als 30 Jahre unvorstellbar 2 zwischen 30 und 6 Jahren niedrig 3 zwischen 5 und 3 Jahren mittel 4 zwischen 2 Jahren und 1 Jahr häufig 5 einmal im Jahr sehr häufig 6 einmal im Monat wahrscheinlich Risikobedeutung Die Risikobedeutung wird durch die Verknüpfung von Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich. Die geringste Bedeutung ergibt sich bei einer vernachlässigbaren Schadenshöhe (1) bei gleichzeitig unvorstellbarer Eintrittswahrscheinlichkeit (1), da sich hier eine Kennziffer von 1 * 1 = 1 ergibt. -24- - 24 Eine bestandsgefährdende Schadenshöhe (6) gepaart mit einer hohen Eintrittshäufigkeit (6) führt zu einer sehr hohen Risikobedeutung von 6 * 6 = 36, die sicher auch sofortiges Handeln der Betriebsleitung notwendig macht. Die Wechselwirkung kann in nachfolgender Grafik aufgezeigt werden: Schadenshöhe existentiell klein Eintrittswahrscheinlichkeit 6.4.4. Risikointervalle Entsprechend der Bedeutung wurden folgende Risikointervalle festgelegt: Risikobedeutung Risikoeinstufung Maßnahmen 1–4 vernachlässigbar Keine Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements erforderlich 5–8 klein Im Rahmen des internen Kontrollsystems sind Maßnahmen zur Risikovermeidung zu ergreifen 9 – 12 mittel Die Maßnahmen werden durch den verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf. angepasst 13 –16 groß Die Maßnahmen werden durch den verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf. angepasst. Die Risikoindikatoren sind zu beobachten. 17 - 24 bestandsgefährdend Die Maßnahmen werden durch den verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf. angepasst. Die Risikoindikatoren sind laufend zu beobachten. größer 24 existenziell Die Maßnahmen werden durch den verantwortlichen Abteilungsleiter überprüft und ggf. angepasst. Die Risikoindikatoren sind laufend zu beobachten. -25- - 25 - 6.5. Berichterstattung „Risikomanagement“ Die Risikoberichterstattung mittels Risikohandbuch (Aktualisierung i. d. R. 1 x jährlich) und turnusmäßigem Berichtswesen (tertialweise) erfolgt im erforderlichen Maße. Sie wird bei Bedarf (d. h. Änderung der zu beobachtenden Risiken bzw. bei Aufnahme zusätzlicher „neuer“ Risiken) ggf. kurzfristig angepasst. Die Risikoberichterstattung wird derart in das innerbetriebliche Berichtswesen integriert, dass im Rahmen der üblichen Tertitalsberichterstattung ein zusätzlicher Punkt zur Risikoberichterstattung aufgenommen wird: a) Soweit keine Veränderungen der Risikoeinschätzung gegeben sind, erfolgt der sinngemäße Hinweis, dass keine Veränderungen zu verzeichnen sind, ggf. ergänzt durch vergleichende statistische Risiko-Messzahlen (Risiko-Statistik). b) Falls im Risikoerkennungsprozess zusätzliche neue „kleinere“ Risiken erkannt werden, so sind diese Risiken mittels Risikohandbuch zu dokumentieren. Die entscheidende Frage ist jedoch immer, ob dieses Risiko erst jetzt (neu) aufgetreten ist, oder aber bereits vor einem Jahr mit gleicher Schadenshöhe und Eintrittwahrscheinlichkeit bestanden hat. Falls dies der Fall sein sollte, so erfolgt der sinngemäße Kommentar, dass zusätzliche Risiken erkannt wurden, ohne das sich die Gesamtrisikosituation der Kernrisiken wesentlich verändert hat; die Risikostatistik ist entsprechend anzupassen. c) Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage ist die Betriebsleitung über den/die Risikobeauftragte(n) unverzüglich durch die Abteilungsleitungen zu informieren (Ad hoc Berichterstattung). Im Risikohandbuch und im Berichtswesen ist - neben der Darstellung der wesentlichen Veränderung der Risikosituation – auch eine Stellungnahme (Bewertung) der Betriebsleitung vornehmen; die Risikostatistik ist unverzüglich der neuen Situation anzupassen. 6.6. „Risikoverantwortliche“ Personen (Risikobeauftragte) Risikobeauftragte sind: a) für den Bereich Straßenneubau Herr von Wirth b) für den Bereich Straßenunterhaltung, Gewässer, Straßenreinigung und Winterdienst. Herr Schumacher (stellvertretender Betriebsleiter) -26- - 26 - c) für den Bereich Gartenbau und Friedhöfe Frau Kahlenberg d) für den Bereich „Rechnungswesen/Controlling“ sowie in Personalunion „Koordinator für Dokumentation und Weiterentwicklung des Risikohandbuchs“: Herr Bartsch Über diese Berichterstattung hinaus, steht es dem Rat der Stadt frei Sonderberichterstattungen zur Entwicklung der Erkenntnisse im Zusammenhang mit bedeutenden Risiken zu verlangen. II. Risikoinventar 7. Das Risikoinventar des Eigenbetriebs Straßen 7.1.1.a. Risikobereiche und Risikoübersichten Alle identifizierten Risiken, die nicht der Einstufung „vernachlässigbar“ zuzuordnen waren, wurden in einem Risikoinventar erfasst. Das Inventar dieser bedeutenden Risiken wurde als Anlage in das Risikohandbuch aufgenommen. Das Risikohandbuch unterscheidet dabei folgende Risikobereiche: - Umweltrisiken - Betriebsrisiken - interne Geschäftsrisiken - externe Geschäftsrisiken sowie - sonstige Risiken (vgl. Anlage 5), (vgl. Anlage 6), (vgl. Anlage 7), (vgl. Anlage 8), (vgl. Anlage 9). Die jeweiligen Aufstellungen pro Risikobereich ( die sogenannten Risikoübersichten) enthalten dabei im Einzelnen folgende Angaben: - Risikobereich, - Beschreibung des Risikos, - Eingrenzung eines Detailrisikos, - Auswirkungen des Risikoeintritts, - Risikobeauftragter, - Risikoerkennung (Risikoindikatoren), - zur Risikobewältigung bereits installierte Maßnahmen, - zur Risikobewältigung ggf. neu zu installierende Maßnahmen, - Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts, -27- - 27 - wahrscheinliche Schadenshöhe, - Risikobewertung (Wertzahl), - Verweis auf die innerbetriebliche Berichterstattung sowie - Verweis auf die jeweils folgenden Risikoanalyseblätter. Außerdem ist als Anlage 10 eine Risikostatistik hinterlegt, in der Änderungen der Risikomesszahlen im Zeitablauf dokumentiert werden. Soweit Risiken aus zeitlichen, organisatorischen, technischen oder sonstigen Gründen nicht abschließend erfasst oder bewertet werden konnten, so wird dies in der folgenden Stufe der Einführung des Risikofrüherkennungssystems geschehen, welche bis zur Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 2006 abgeschlossen sein soll. 7.2. Beobachtung besonderer Risiken des Eigenbetriebes Durch die Besonderheit der Einbindung des Eigenbetriebs in die Haushaltsstruktur der Stadt Erftstadt wurden nachfolgende „besonderen Risiken“ festgestellt, die entsprechend auch einer besonderen Beobachtung unterliegen müssen: a) Minderung der Ertragskraft durch zu niedrige Betriebskostenzuschüsse die zudem gekürzt wurden; b) aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendige Reduzierung der Neukreditaufnahme; c) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte durch die Stadt Erftstadt über Zuschüsse zum Kapitaldienst; d) Einflüsse auf die Ertragslage unmittelbar resultierend aus der Haushaltslage der Stadt Erftstadt und/oder Einflüsse der Politik. Das Risikoinventar zeigt zunächst die besonderen Risiken des Eigenbetriebes Straßen. Da die Betriebszweige zum Teil sehr unterschiedliche Risiken aufweisen, wurden die einzelnen Betriebszweige auf die sie jeweils betreffenden Risiken untersucht. Das als Anlage beigefügte Risikoinventar bezieht sich somit im Wesentlichen auf den Eigenbetrieb. Soweit notwendig erfolgt eine zusätzliche Beurteilung des Risikos in Bezug auf die Betriebszweige. -28- - 28 7.3. Kernrisiko „Liquidität“ Zusammenfassend muss an dieser Stelle als eines der Kernrisiken des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft die Ausstattung mit Liquidität angesehen werden. Vor diesem Hintergrund wurde – in Absprache mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften WQ – Quitmann-Wollgarten (Herrn Wirtschaftsprüfer W. Wollgarten in der Funktion als Berater im Rahmen der Einführung des Risikomanagements) und BFJM (Herrn Wirtschaftsprüfer T. Meeussen in der Funktion des leitenden Jahresabschlussprüfers 2005) eine auf die besonderen Belange der(s) Eigenbetriebe(s) und deren Betriebszweige individuell „zugeschnittene“ Mittelflussrechnung - abweichend vom Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) - implementiert. 7.4. Standardisierte Mittelfluss-Rechnungen des IDW 7.4.1. Verrechnungskonten der Betriebszweigen Die Verrechnungskonten der Betriebszweige werden per Definition des Eigenbetriebes Straßen als Unterkonten der Bankkonten betrachtet; daraus ergeben sich entsprechend wechselseitige „Bankguthaben bzw. verbindlichkeiten“ zu den Bilanzstichtagen. Per Saldo (zwischen den Betriebszweigen) muss diese Vorgehensweise im Eigenbetrieb - unter Berücksichtigung von unterwegs befindlichen Zahlungen, Ausleihungen an den Cash-Pool der Stadt Erftstadt sowie der BarkassenBestände – zu einem korrekten Ausweis der tatsächlich vorhandenen (nicht verfügbaren) liquiden Mitteln führen. Eine Doppelerfassung von liquiden Mitteln in dem Betriebszweig, welcher die Bankkonten des Eigenbetriebes unterhält, ist ausgeschlossen. Die verfügbaren liquiden Mittel des Eigenbetriebes sind in Abschnitt 6.3.1.b. bereits ausführlich beschrieben. 7.5. Individuelle Mittelflussrechnungen des Eigenbetriebes Die angepassten Mittelflussrechnungen der vier Betriebszweige und daraus resultierend – die additiv zusammengefassten Mittelflussrechnungen des Eigenbetriebes Straßen wurden unter den nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingungen erstellt. Anzumerken ist, dass alle Wertangaben in Summen- und Saldenbilanzen enthalten sind oder aus den Bilanzberichten des jeweiligen Wirtschaftsjahres standardisiert abgeleitet wurden: Bestände der liquiden Mittel am Anfang und am Ende der Periode; - Mittelzufluss und –abfluss aus Investitionen betrachtet die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Investitionen - Nachbewertungen von Grundstücken sind wertneutral im Bereich „Mittelzu-/-abfluss aus Investitionstätigkeit“ dargestellt; -29- - 29 - - Investitionszuschüsse bzw. die Bildung von Sonderposten reduzieren das Investitionsvolumen des Betriebszweigs / Eigenbetriebes und damit auch das finanzierungsfähige Investitionsvolumen; - Erhaltene Anzahlungen beziehen sich auf bereits vereinnahmte Ablösebeträge für noch nicht fertiggestellte Baumaßnahmen und reduzieren ebenfalls das finanzierungsfähige Investitionsvolumen (die Liquidität steht jetzt zur Verfügung – die Ausgaben entstehen u.U. erst in mehreren Jahren. Dies führt zu einer Verschiebung der Kreditaufnahme). - Mittelzu-/-abfluss aus externer Finanzierungstätigkeit zeigt ausschließlich den Bereich der Darlehensentwicklungen (Darlehensaufnahmen und Tilgungsleistungen); - Mittelzu-/-abfluss aus interner Finanzierungstätigkeit berücksichtigt ausschließlich die saldierte Veränderung der Verrechnungskonten in den Betriebszweigen; Additiv ist diese Veränderung in der Betrachtung des Eigenbetriebes jeweils „Null“, da aus den Verrechnungskonten keine tatsächliche Liquidität geschöpft werden kann. Aufgrund dieser Festlegungen sind 5 (der 6 auszuweisenden) Wertgrößen in den Mittelflussrechnungen bekannt. Somit kann retrograd - auf Basis der bekannten Rechenregeln zwecks Ermittlung des CashFlow“ - dann letztlich die Restgröße „Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ermittelt werden. Einzelheiten zu den ausführlichen Mittelflussrechnungen der Geschäftsjahre 1999ff sind den Anlagen 3.1.1.ff nach folgendem Schema zu entnehmen: - 3.x.1. 3.x.2. 3.x.3. 3.x.4. 3.x.5. Mittelflussrechnung BZ Straßen; Mittelflussrechnung BZ Gartenbau; Mittelflussrechnung BZ Friedhöfe; Mittelflussrechnung BZ Straßenreinigung; Mittelflussrechnung Eigenbetrieb Straßen. Daneben sind als Anlage 4.1.ff die ausführlichen Mittelflussrechnungen der Jahre 1999 bis 2005 vergleichend in einer Gegenüberstellung dargestellt: - 4.1.1. 4.1.2. 4.1.3. 4.1.4. 4.1.5. Mittelflussrechnung BZ Straßen; Mittelflussrechnung BZ Gartenbau; Mittelflussrechnung BZ Friedhöfe; Mittelflussrechnung BZ Straßenreinigung; Mittelflussrechnung Eigenbetrieb Straßen. Die aus den Anlagen 4.1.1 bis 4.1.3 entstandene Verdichtung von Mittelflussrechnungen auf der Ebene der Summenzeilen (vgl. Anlage 4.2.) kann ebenfalls für die weitere Analyse und Kommentierung der Ergebnisse herangezogen werden -30- - 30 7.6. Analyse und Kommentierung der Mittelflussrechnungs-Kennzahlen 7.6.1.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Straßen Eine langfristige geschäftliche Aktivität des Betriebszweigs ist nur dann gewährleistet, wenn bei Neubauprojekten eine genügende Anzahl an Ablöseverträgen vor Baubeginn abgeschlossen werden kann, um die Finanzierung zu sichern. Baumaßnahmen ohne Bürgerbeteiligung können ausschließlich durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden, hier muss sichergestellt werden, dass dem Eigenbetrieb genügend Liquidität zur Verfügung steht um den daraus resultierenden Kapitaldienst (Zins und Tilgung) leisten können. 7.6.1.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen „Straßen“ - Der Mittelfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchgehend positiv. Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. - Die Netto-Investitionen für Grundstückskäufe und Straßenneubau belaufen sich auf TEUR 3.901. - Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 6.303; die höhere Darlehensaufnahme im Bezug auf die Netto-Investitionen um TEUR 2.402 ist in die Position „Liquidität am Ende der Periode“ geflossen und dient zur Liquiditätssicherung der ersten Monate des nächsten Wirtschaftsjahres. - Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden: -- der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. -- weiteren Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen fremder Banken gegenüber. 7.6.1.c. Fazit Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist im Wesentlichen davon abhängig, dass die Aufwendungen für die Investitionstätigkeit gedeckt werden. Im Bereich der Straßenunterhaltung und -beleuchtung, der Gewässerunterhaltung, der Oberflächenentwässerung usw. ist der Betriebszweig völlig auf die Zuführung von Mitteln durch die Stadt Erftstadt angewiesen. Stagnierende oder sinkende Zuweisungen durch die Stadt können mittelfristig nur -31- - 31 mittels höherer Neukreditaufnahmen und – daraus resultierend weiter sinkenden Ergebnissen mit entsprechenden Liquiditätsmäßigen Auswirkungen oder durch Leistungseinschränkungen refinanziert werden. 7.6.2.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Gartenbau Die Ertragskraft des Betriebszweigs hängt ausschließlich von der Zuführung entsprechender Mittel durch die Stadt ab. Seit dem Bestehen des Betriebszweigs erfolgten jedoch mehrere pauschale Kürzungen der Zahlungen durch die Stadt Erftstadt . Wie bereits die Entwicklung der Ergebnisse 1999 bis 2005 zeigt, ist die Erwirtschaftung von Überschüssen und somit eine Verzinsung des Eigenkapitals aufgrund der zu tätigenden Maßnahmen im Unterhaltungsbereich nicht möglich. Geht man davon aus, dass die Bereitstellung von Mitteln für den Betriebszweig wegen der Haushaltslage der Stadt nicht verbessert werden kann, ggf. sogar weitere Einschränkungen drohen, so entstehen im Betriebszweig über einen Zeitraum von mindestens ca. 5 bis 8 Jahren dauerhaft Verluste. 7.6.2.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 ca. minus TEUR 1.835. Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchhend positiv. Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Die Netto-Investitionen in Spiel-, Sport- und Grünanlagen belaufen sich auf TEUR 1.841. Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 564, Somit wurden effektiv zum Stichtag 31.12.2005 nur etwa 30,6 % aller Investitionen fremdfinanziert; Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden: der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. -32- - 32 weiteren Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen fremder Banken gegenüber. 7.6.2.c. Fazit Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von Zuschüssen der Stadt Erftstadt abhängig. Sinkende oder stagnierende Zuschüsse der Stadt können längerfristig (über einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren) nur mittels höherer Neukreditaufnahmen und – daraus resultierend weiter sinkenden Ergebnissen mit entsprechenden liquiditätsmäßigen Auswirkungen – durch Kosteneinsparungen bzw. Leistungseinschränkungen refinanziert werden. Allerdings bergen die o. b. Kostenreduzierungen die Gefahr in sich, dass notwendige Investitionen und Pflegemaßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden, was zu einem Qualitätsverlust im Aufgabenbereich des Betriebszweiges führen würde bzw. zu höheren Instandhaltungskosten in den Folgejahren. 7.6.3.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Friedhöfe Der Betriebszweig Friedhöfe ist eine „gebührenrechnende Einrichtung“ und erzielt seine Einnahmen durch Gebühren für Bestattungen und die Liegezeit bezogenen Gebühren für das Nutzungsrecht der Gräber. Diese decken das Entgeld für das Liegerecht sowie die zukünftigen damit verbundenen Kosten, insbesondere die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe, der Abschreibungen sowie der Verzinsung der Darlehen. Diese Gebühren werden passiviert und auf die Laufzeit verteilt. Die Liegezeiten belaufen sich (abhängig von den geologischen Gegebenheiten auf den einzelnen Friedhöfen) auf einen Zeitraum von 10 bis 35 Jahren. 7.6.3.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 ca. minus TEUR 944. Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist durchhend positiv, mit Ausnahme der Jahre 2004 und 2005. Die Ursache für den Mittelabfluss liegt einerseits am Aufbau des Forderungsbestandes, andererseits zum Teil an Ausgaben für Sonderaktionen wie Denkmalpflege und Grababräumungen in größerem Umfang. Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Die Netto-Investitionen Friedhofsbereich belaufen sich auf TEUR 413. Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt minus TEUR 1.511, Somit wurden alle Investitionen und die Darlehensrückzahlung aus Eigenmitteln bzw. interner Finanzierung gedeckt. -33- - 33 - Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden: der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. einer Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen fremder Banken gegenüber. 7.6.3.c. Fazit Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von einer zeitnahen Gebührenkalkulation, die der jeweiligen kosten- und nachfrage Situation Rechnung trägt, abhängig. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis wird auch in Zukunft negativ bleiben obwohl auf der Einnahmeseite genügend Liquidität geschöpft wird. Dies liegt daran, dass die Liegezeitbezogenen Gebühreneinnahmen in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt werden und pro rata temporis liegezeitbezogen aufgelöst werden. Die zu geringen Gebühren aus der Vergangenheit (vor ca. 20 Jahren und länger) haben heute einen erheblich negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe. Allgemein ist festzustellen dass es eine Veränderung in der Bestattungskultur gibt. So ist ein ganz deutlicher Trend zur Urnenbestattung erkennbar, aber auch alternative Bestattungsformen (Friedwald, Streufelder, Urnen Kolumbarien u.a.), die seit Bestehen des neuen Bestattungsgesetzes NRW möglich sind, stellen zunehmend eine Konkurrenz zu kommunalen Friedhöfen dar. Weiterhin ist man mit unattraktiven Trauerhallen auf Dauer nicht konkurrenzfähig zu privaten Anbietern. Eine Abwanderung von Bestattungsfällen auf andere Friedhöfe oder zu alternativen Bestattungsformen würde auf unseren 15 städt. Friedhöfen zu Überkapazitäten führen, was zwangsläufig Verluste auslöst bzw. deutliche Gebührenanhebungen notwendig macht. 7.6.4.a. Rahmenbedingungen im Betriebszweig Straßenreinigung Der Betriebszweig Straßenreinigung ist eine „gebührenrechnende Einrichtung“ und erzielt seine Einnahmen durch Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst. Ein Zuschuss der Stadt Erftstadt wird in geringer Höhe (ca. TEUR 18) für Sonderreinigungen (Karneval, Gymnicher Ritt) gezahlt. Im März 2004 ist der Betriebszweig um die Sparte Reinigungsdienst erweitert worden (zunächst probeweise bis Feb. 2007). Die Aufgaben des Reinigungsdienstes erstrecken sich auf die Reinigung von Plätze, Parkplätzen, Parkstreifen, Verkehrsinseln, Verkehrsberuhigungselementen, Wartehallen und Glascontainerplätzen sowie die sog. Revier-34- - 34 pflege in bestimmten Grünanlagen; mit dem Ziel einen besseren Reinigungszustand im Stadtgebiet zu erreichen. 7.6.4.b. Analyse und Kommentierung der Mittelfluss-Rechnungen Der aufgelaufene Verlust im Betriebszweig beträgt im Betrachtungszeitraum 01.07.1999 bis 31.12.2005 beträgt ca. minus TEUR 137. Der Mittelzu-/-abfluss aus „laufender Geschäftstätigkeit“ ist ab dem Geschäftsjahr 2002 negativ. Die Ursache für den Mittelabfluss liegt in der anhaltenden Verlustsituation des Betriebszweigs. Eine Gebührenanhebung zum 01.01.2006 ist beschlossen und soll dem entgegenwirken. Die Kennzahl „Mittelzu-/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“ ist insbesondere von dem Hintergrund „Basel II“ für fremde Kapitalgeber ein wichtiger Indikator hinsichtlich Kreditwürdigkeit bzw. der Fähigkeit, laufende Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Die Netto-Investitionen im Betriebszweig belaufen sich auf TEUR 42. Das Netto-Finanzierungsvolumen beträgt TEUR 0., Somit wurden alle Investitionen aus Eigenmitteln bzw. interner Finanzierung gedeckt. Bezüglich der Liquiditätsausstattung des Betriebszweigs müssen abschließend noch folgende beiden Feststellungen getroffen werden der Betriebszweig war zu jedem Zeitpunkt in der Lage, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. einer Darlehensaufnahmen für investive Projekte stehen keine gesetzlichen Auflagen bzw. keine zur Zeit bekannten Restriktionen fremder Banken gegenüber 7.6.4.c. Fazit Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebszweigs ist ausschließlich von einer zeitnahen Gebührenkalkulation, die der jeweiligen Kostensituation Rechnung trägt, abhängig. Um der Verlustsituation entgegenzuwirken erscheint es sinnvoll in Zukunft die Straßenreinigungsgebührensatzung jährlich anzupassen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Entscheidungsgremien dies mittragen. -35- - 35 8. Anmerkung Das Risikohandbuch ist modular aufgebaut; entsprechend werden bei Bedarf nur bestimmte Seiten dem Änderungsdienst unterworfen. Die betreffenden Austausch-/Ergänzungsseiten werden dem im Verteiler aufgeführten Personenkreis unaufgefordert mindestens einmal jährlich übermittelt. Betriebsleiter Böcking Risikobeauftragte: Von Wirth Schumacher Kahlenberg Bartsch Anlagen: Verteiler: CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Faktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1. Betriebsleiter – Herr Bürgermeister Bösche Betriebsleiter – Herr Böcking Herr von Wirth Herr Schumacher Frau Kahlenberg REWE/Controlling - Herr Bartsch RPA der Stadt Erftstadt WPG) Berater GPA, Herne --