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Beschlussvorlage (Mittelübertragungen vom Ergebnisplan in den Finanzplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Mittelübertragungen vom Ergebnisplan in den Finanzplan) Beschlussvorlage (Mittelübertragungen vom Ergebnisplan in den Finanzplan)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 147/2008 Az.: 20 27 04 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 07.03.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Mittelübertragungen vom Ergebnisplan in den Finanzplan Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.03.2008 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister und der Kämmerer werden ermächtigt, die Entscheidung über Mittelübertragungen von Produktsachkonten des Ergebnisplans auf Auftragssachkonten des Finanzplans innerhalb eines Produktes zu treffen, solange dies zu keiner Änderung des Gesamthaushaltsvolumens führt. Alle durchgeführten Mittelübertragungen sind dem Rat halbjährlich in einer Aufstellung zur Kenntnis zu bringen. Begründung: In der Kameralistik wurden grundsätzlich Beschaffungen von Vermögensgegenständen bis 410 EUR (netto) im Verwaltungshaushalt und über 410 EUR (netto) im Vermögenshaushalt gebucht. Diese Wertgrenze stellt sich nun im NKF anders dar: Vermögensgegenstände bis 60 EUR (netto) werden nun direkt als Aufwand in der Ergebnisrechnung (ehem. Verwaltungshaushalt) gebucht. Alle Vermögensgegenstände mit höheren Anschaffungskosten stellen eine investive Auszahlung dar, die in der Finanzrechnung (ehem. Vermögenshaushalt) zu buchen ist. Anlässlich der Mittelanmeldungen für den NKF-Haushalt 2008 wurden jedoch von einem Großteil der Fachämter – gemäß der Kameralistik – die Mittel für Beschaffungen von Vermögensgegeständen mit einem Wert zwischen 60 EUR (netto) und 410 EUR (netto) konsumtiv (also im Ergebnisplan) angemeldet. In der inzwischen vorliegenden täglichen Buchungspraxis der zentralen Finanzbuchhaltung wurden diese Fehlplanungen nun erkannt. Um einen prüffähigen NKF-Jahresabschluss aufstellen zu können, muss aber gemäß des NKFGesetzes gebucht, die o. g. Vorgaben also eingehalten werden. Auf Grund der fehlerhaften (konsumtiven) Anmeldung fehlt hierzu jetzt jedoch der entsprechende (investive) Planansatz. Es müssen also unterjährig die vorhandenen Mittel vom Ergebnis- in den Finanzplan übertragen werden, um eine entspechende gesetzeskonforme Buchung auslösen zu können. Hierdurch verändern sich zwangsläufig unterjährig die beschlossenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne, was grundsätzlich der Zustimmung des Rates bedarf. Wegen der vom Einzelwert eher geringfügigen Übertragungen wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister und dem Kämmerer die Entscheidungsermächtigung über diese Umbuchungen zu erteilen und dem Rat hierüber halbjährlich eine Übersicht zur Kenntnis zu bringen. (Bösche) -2-