Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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hier: Bescheide über Grundbesitzabgaben vom 08.02.2008
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Betr.:Eingabeund Dienstaufsichtsbeschwerde;
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
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im Vorfeld einer Klageerhebung gegen die Bescheide über Grundbesitzabgaben
vom 08.02.2008 für Anlieger der Glück - Auf - Str. im StadtteilKierdorflegen wir
gegen die Positionen Straßenreinigungsgebühr und Winterdienst Beschwerde ein.
Für die Durchführung des Winterdienstes gilt diese Eingabe auch als
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Stadtreinigung.
I. Straßenreinigung:
Eine gründliche Reinigung unserer Straße ist durch ihren baulichen Zustand nicht
mehr gewährleistet. Durch die in den vergangenen Jahren immer wieder
durchgeführten Reparaturen ist die Straße ein einziger Flickenteppich geworden und
Borde der Straßendecke liegt jetzt bis zu drei Zentimeter über dem Niveau der
seitlich gepflasterten Regenablaufrinnen. Das bedingt, dass die Bürsten der
Straßenreinigung nur noch unzureichend den Schmutz der Gossen aufnehmen
können. Wir erwarten eine zügige Behebung dieses Mangels, verbunden mit einer
Befreiung der Anlieger von der Straßenreinigungsgebühr bis zum Zeitpunkt der
Mängelbeseitigung.
11.Winterdienstgebühr:
Obwohl seit jeher die Bürgersteige unserer Straße von den Anliegern im Winter
bei Bedarf ausreichend gestreut wurden, hat der Rat der Stadt und loder die
Stadtverwaltung für unsere Straße erstmalig für das Jahr 2008 eine
gebührenpflichtigen Winterdienst beschlossen. Wir beanstanden, dass wir als
zahlungspflichtige Anlieger über diese Angelegenheit nicht rechtzeitig und dann nicht
oder nur unzureichend informiert wurden. Gibt es über diese Entscheidung einen
Ratsbeschluss, ggf. mit namentlicher Abstimmung? Wir bitten um Aufklärung.
Soweit die Stadt einen solchen Beschluss in einer Zeitungsanzeige bekannt gemacht
haben sollte, mag das rechtlich formal legal sein. Für uns als betroffene Anlieger ist
eine solche Informationshandhabung in keiner Weise bürgernah. Niemand von uns
als Betroffene wurde über die tatsächliche Notwendigkeit einer solchen Maßnahme
und deren finanzielle Folgen in den Entscheidungsprozess in geeigneter Art und
Weise befragt oder mit einbezogen. Wie unmündigen Kindern wurde uns diese
Entscheidung und unsere Zahlungspflicht einfach übergestülpt. Wir sind der
Meinung, dass unsere kleine Straße auch bei Glätte durch umsichtiges Verhaltender
.
Februar 26>2008
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Verkehrsteilnehmer befahrbar ist. Jedenfalls ist hier in den letzten Jahrzehnten kein
nennenswerter Verkehrsunfall bekannt geworden.
Nach unserer Auffassung besteht keine Notwendigkeit, unsere Straße im Winter
regelmäßig mit Unmengen an Salz zu bestreuen und wir so einen Unfug auch noch
teuer bezahlen müssen. Wir erwarten deshalb eine sofortige Aufhebung des
Winterdienstes
für die Glück
- Auf - Str.
Unabhängig von unseren o.a. Ausführungen erheben wir bezüglich der Art und
Weise der bisher beobachteten Durchführung des Winterdienstes
Dienstaufsichtsbeschwerde. Ihr Dienstpersonal fährt mit dem Winterdienstfahrzeug
mit erhöhter Geschwindigkeit durch unsere Straße und der Salzverteiler ist so
eingestellt, dass das Salz bis zu vier Meter weit in die Vorgärten der Anlieger fliegt.
Neben der Materialvergeudung ist diese unsachgemäße Durchführung des
Streuvorgangs auch noch umweltschädlich und versalzt die Böden der Vorgärten.
Der Gipfel des unsachgemäßen
der Streuwagen
die Glück
Streuvorgangs kommt dann zum Schluss, wenn
-. Auf - Str. verläst und auf die Friedrich- Ebertstraße
einbiegen will. Solange der Streuwagen wegen der Vorfahrtsregel an dieser
Einbiegung warten muss, läuft der Streuvorgang auf voller Leistung auf der Stelle
ungehindert weiter. Wiederholt wurde von den Anliegern beobachtet, dass hinterher
große Mengen an Salz auf den Bürgersteigen lagen. Offensichtlich besteht hier keine
oder nur eine mangelhaft Dienstaufsicht des Personals. Im Interesse der Umwelt
sollte das Streupersonal zur Schonung der Umwelt zur sachgerechten Abstreuung
geschult und kontrolliert werden, da anzunehmen ist, dass sich das von uns
beobachtete Verhalten anderswo ständig wiederholen könnte.
Für eine zügige Beantwortung unserer Eingabe wären wir dankbar, damit wir
Gelegenheit haben Ihre Entscheidungen bei einem möglichen Klageverfahren mit
einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen,