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Bürgerantrag (Antrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Antrag) Bürgerantrag (Antrag)

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Inhalt der Datei

\ BÜRGERINITIATIVE ~ G C - AUF ... 1 O.MRZ200 B Anden Bürgermeist ~ Stadt Erfts1adt Herrn e,.", ~ 70ieter Bösche BonnerStr.9 -11qe 50374 Erftstadt KIERDORF . 61 51 S T RAS S E j~ I/&.(),V. ~AO/J ebruar 2008 Btsd.u.J.~'1"1U' ~;..~~ K" CI.. wI.. ~ ~ hier: Bescheide über Grundbesitzabgaben vom 08.02.2008 A S' 312 ~~ j . tJ,t;. oN 4iiHUM~ tiLc-t4' Lt~ "'c,iJ. ~ t;.v, dü _~'e(... ~ etf1,84~l~tt,'ac.c~ Betr.:Eingabeund Dienstaufsichtsbeschwerde; MiJi., CAA. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, -/02 - /"" ~j #IaA/~ ~oc~,. <11J; A~3. V\I b im Vorfeld einer Klageerhebung gegen die Bescheide über Grundbesitzabgaben vom 08.02.2008 für Anlieger der Glück - Auf - Str. im StadtteilKierdorflegen wir gegen die Positionen Straßenreinigungsgebühr und Winterdienst Beschwerde ein. Für die Durchführung des Winterdienstes gilt diese Eingabe auch als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Stadtreinigung. I. Straßenreinigung: Eine gründliche Reinigung unserer Straße ist durch ihren baulichen Zustand nicht mehr gewährleistet. Durch die in den vergangenen Jahren immer wieder durchgeführten Reparaturen ist die Straße ein einziger Flickenteppich geworden und Borde der Straßendecke liegt jetzt bis zu drei Zentimeter über dem Niveau der seitlich gepflasterten Regenablaufrinnen. Das bedingt, dass die Bürsten der Straßenreinigung nur noch unzureichend den Schmutz der Gossen aufnehmen können. Wir erwarten eine zügige Behebung dieses Mangels, verbunden mit einer Befreiung der Anlieger von der Straßenreinigungsgebühr bis zum Zeitpunkt der Mängelbeseitigung. 11.Winterdienstgebühr: Obwohl seit jeher die Bürgersteige unserer Straße von den Anliegern im Winter bei Bedarf ausreichend gestreut wurden, hat der Rat der Stadt und loder die Stadtverwaltung für unsere Straße erstmalig für das Jahr 2008 eine gebührenpflichtigen Winterdienst beschlossen. Wir beanstanden, dass wir als zahlungspflichtige Anlieger über diese Angelegenheit nicht rechtzeitig und dann nicht oder nur unzureichend informiert wurden. Gibt es über diese Entscheidung einen Ratsbeschluss, ggf. mit namentlicher Abstimmung? Wir bitten um Aufklärung. Soweit die Stadt einen solchen Beschluss in einer Zeitungsanzeige bekannt gemacht haben sollte, mag das rechtlich formal legal sein. Für uns als betroffene Anlieger ist eine solche Informationshandhabung in keiner Weise bürgernah. Niemand von uns als Betroffene wurde über die tatsächliche Notwendigkeit einer solchen Maßnahme und deren finanzielle Folgen in den Entscheidungsprozess in geeigneter Art und Weise befragt oder mit einbezogen. Wie unmündigen Kindern wurde uns diese Entscheidung und unsere Zahlungspflicht einfach übergestülpt. Wir sind der Meinung, dass unsere kleine Straße auch bei Glätte durch umsichtiges Verhaltender . Februar 26>2008 -2- Verkehrsteilnehmer befahrbar ist. Jedenfalls ist hier in den letzten Jahrzehnten kein nennenswerter Verkehrsunfall bekannt geworden. Nach unserer Auffassung besteht keine Notwendigkeit, unsere Straße im Winter regelmäßig mit Unmengen an Salz zu bestreuen und wir so einen Unfug auch noch teuer bezahlen müssen. Wir erwarten deshalb eine sofortige Aufhebung des Winterdienstes für die Glück - Auf - Str. Unabhängig von unseren o.a. Ausführungen erheben wir bezüglich der Art und Weise der bisher beobachteten Durchführung des Winterdienstes Dienstaufsichtsbeschwerde. Ihr Dienstpersonal fährt mit dem Winterdienstfahrzeug mit erhöhter Geschwindigkeit durch unsere Straße und der Salzverteiler ist so eingestellt, dass das Salz bis zu vier Meter weit in die Vorgärten der Anlieger fliegt. Neben der Materialvergeudung ist diese unsachgemäße Durchführung des Streuvorgangs auch noch umweltschädlich und versalzt die Böden der Vorgärten. Der Gipfel des unsachgemäßen der Streuwagen die Glück Streuvorgangs kommt dann zum Schluss, wenn -. Auf - Str. verläst und auf die Friedrich- Ebertstraße einbiegen will. Solange der Streuwagen wegen der Vorfahrtsregel an dieser Einbiegung warten muss, läuft der Streuvorgang auf voller Leistung auf der Stelle ungehindert weiter. Wiederholt wurde von den Anliegern beobachtet, dass hinterher große Mengen an Salz auf den Bürgersteigen lagen. Offensichtlich besteht hier keine oder nur eine mangelhaft Dienstaufsicht des Personals. Im Interesse der Umwelt sollte das Streupersonal zur Schonung der Umwelt zur sachgerechten Abstreuung geschult und kontrolliert werden, da anzunehmen ist, dass sich das von uns beobachtete Verhalten anderswo ständig wiederholen könnte. Für eine zügige Beantwortung unserer Eingabe wären wir dankbar, damit wir Gelegenheit haben Ihre Entscheidungen bei einem möglichen Klageverfahren mit einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen,