Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2006
Az.:
Amt: - 082 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 12.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebssausschuss Immobilien
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.05.2006
07.06.2006
Lidl - Markt in E. - Lechenich
- gutachterliche Stellungnahme zum ergänzenden Frischeangebot -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.05.2006
Beschlussentwurf:
Die Fa. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG wird von der Verpflichtung entbunden, an der Herriger
Straße in Lechenich die vertraglich vereinbarten Stadthäuser mit einem ergänzenden
Einzelhandelsangebot (Bäcker/Metzger) zu errichten.
Im Gegenzug wird ihr die Verpflichtung auferlegt, den für die Errichtung der Stadthäuser
vorgesehenen Grundstücksbereich von ca. 460 qm entlang der Herriger Straße an die Stadt
Erftstadt zu übertragen, ohne dass ein Kaufpreis anfällt.
Begründung:
Mit der Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist auf Grundlage der V 7/1835 im Jahre 2003 ein
städtebaulicher Vertrag über den Neubau eines Lebensmittelmarktes in E.-Lechenich, im Bereich
Erper Straße und Herriger Straße und die Errichtung von Stadthäusern mit einem ergänzenden
Frischeangebot zum Discountmarkt durch die Ansiedlung einer Bäckerei und einer Metzgerei.
Der Vertrag sieht für den Fall, dass die Stadthausbebauung mit ergänzendem
Lebensmittelangebot nicht innerhalb von zwei Jahren realisiert wird, eine kostenfreie Übertragung
des dafür vorgesehenen Grundstückbereiches entlang der Herriger Straße an die Stadt Erftstadt
vor. Die Frist ist verstrichen, ohne dass die vorgesehene Bebauung erfolgt ist. Nach Aussage der
Fa. Lidl hat sich diese intensiv um die Ansiedlung des gewünschten Frischeangebotes bemüht, ua.
auch durch Kontaktaufnahme zu einem örtlichen Projektentwickler. Insbesondere die Ansiedlung
einer Metzgerei lässt sich aufgrund der dafür erforderlichen hohen betrieblichen Investitionskosten
unter Berücksichtigung des in Lechenich vorhandenen Ladenhandwerks an diesem Standort nicht
darstellen. Die Fa. Lidl sieht daher keine Chance, diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Sie
ist daher bereit, die ebenfalls vereinbarte kostenfreie Übertragung dieses Grundstückteils an die
Stadt Erftstadt in die Wege zu leiten.
Im Zusammenhang mit dem Antrages A 41/2006 hatte ich bereits angekündigt, dass ich vom Büro
„Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul Jansen GmbH“ eine gutachterliche Abschätzung der
Auswirkungen des vorgesehenen Ergänzungsangebotes auf den vorhandenen Besatz an
Ladenhandwerksgeschäften in Lechenich einholen werde.
Zwischenzeitlich erreichte mich zudem die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der
Lechenicher Kaufmannschaft.
Inzwischen
liegt
mir
die
gutachterliche
Stellungahme
von
Dr.
Jansen
zur
Verkaufsflächenerweiterung des Lidl-Marktes in Lechenich mit seiner Beurteilung der Ansiedlung
eines Backshops bzw. einer Metzgerei auf dem Grundstück vor.
Der Gutachter zeigt anhand der Umsatzentwicklung in den letzten Jahren auf, dass sich die
Marktanteile in diesen beiden Bereichen zum Lebensmittelhandel, im Falle des
Fleischerhandwerks insbesondere zum Discounter, verschoben haben. Aus seiner Sicht bestehen
daher Zweifel daran, dass sich insbesondere eine Metzgerei an dem Standort
betriebswirtschaftlich führen lässt. Auch in konkurrenzwirtschaftlicher Hinsicht sollte seiner
Empfehlung nach auf die Ansiedlung aufgrund des im Stadtkern vorhandenen Ladenhandwerks
und die dadurch abgeleitete Möglichkeit zu Koppelungseinkäufen in anderen Geschäften
verzichtet werden.
Der Gutachter kommt daher abschließend zu der Empfehlung, auf die vertraglichen
Vereinbarungen zur Ansiedlungsverpflichtung einer Metzgerei und einer Bäckerei zu verzichten.
Er regt sogar an, mit der Fa. Lidl eine neue vertragliche Vereinbarung dahingehend
abzuschließen, dass auf Grundstück keine separaten Bäckereien oder Metzgereien, auch nicht in
der Vorkassenzone, angesiedelt werden dürfen.
Auch nach meiner Einschätzung wären von einer Ansiedlung von Bäcker / Metzger am Standort
Lidl eher negative Auswirkungen auf das bestehende Ladenhandwerk zu erwarten, insbesondere
auf die in Höhe des Herriger Tors ansässige Metzgerei. Ich empfehle daher, der gutachterlichen
Stellungnahme zu folgen.
Ein Exemplar der gutachterlichen Stellungnahme erhält jede Fraktion mit separater Post zur
Kenntnis.
(Bösche)
-2-