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Beschlussvorlage (Lidl - Markt in E. - Lechenich - gutachterliche Stellungnahme zum ergänzenden Frischeangebot -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Lidl - Markt in E. - Lechenich 
- gutachterliche Stellungnahme zum ergänzenden Frischeangebot -) Beschlussvorlage (Lidl - Markt in E. - Lechenich 
- gutachterliche Stellungnahme zum ergänzenden Frischeangebot -)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 391/2006 Az.: Amt: - 082 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 12.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin Bemerkungen 31.05.2006 07.06.2006 Lidl - Markt in E. - Lechenich - gutachterliche Stellungnahme zum ergänzenden Frischeangebot - Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.05.2006 Beschlussentwurf: Die Fa. Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG wird von der Verpflichtung entbunden, an der Herriger Straße in Lechenich die vertraglich vereinbarten Stadthäuser mit einem ergänzenden Einzelhandelsangebot (Bäcker/Metzger) zu errichten. Im Gegenzug wird ihr die Verpflichtung auferlegt, den für die Errichtung der Stadthäuser vorgesehenen Grundstücksbereich von ca. 460 qm entlang der Herriger Straße an die Stadt Erftstadt zu übertragen, ohne dass ein Kaufpreis anfällt. Begründung: Mit der Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist auf Grundlage der V 7/1835 im Jahre 2003 ein städtebaulicher Vertrag über den Neubau eines Lebensmittelmarktes in E.-Lechenich, im Bereich Erper Straße und Herriger Straße und die Errichtung von Stadthäusern mit einem ergänzenden Frischeangebot zum Discountmarkt durch die Ansiedlung einer Bäckerei und einer Metzgerei. Der Vertrag sieht für den Fall, dass die Stadthausbebauung mit ergänzendem Lebensmittelangebot nicht innerhalb von zwei Jahren realisiert wird, eine kostenfreie Übertragung des dafür vorgesehenen Grundstückbereiches entlang der Herriger Straße an die Stadt Erftstadt vor. Die Frist ist verstrichen, ohne dass die vorgesehene Bebauung erfolgt ist. Nach Aussage der Fa. Lidl hat sich diese intensiv um die Ansiedlung des gewünschten Frischeangebotes bemüht, ua. auch durch Kontaktaufnahme zu einem örtlichen Projektentwickler. Insbesondere die Ansiedlung einer Metzgerei lässt sich aufgrund der dafür erforderlichen hohen betrieblichen Investitionskosten unter Berücksichtigung des in Lechenich vorhandenen Ladenhandwerks an diesem Standort nicht darstellen. Die Fa. Lidl sieht daher keine Chance, diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Sie ist daher bereit, die ebenfalls vereinbarte kostenfreie Übertragung dieses Grundstückteils an die Stadt Erftstadt in die Wege zu leiten. Im Zusammenhang mit dem Antrages A 41/2006 hatte ich bereits angekündigt, dass ich vom Büro „Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul Jansen GmbH“ eine gutachterliche Abschätzung der Auswirkungen des vorgesehenen Ergänzungsangebotes auf den vorhandenen Besatz an Ladenhandwerksgeschäften in Lechenich einholen werde. Zwischenzeitlich erreichte mich zudem die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Lechenicher Kaufmannschaft. Inzwischen liegt mir die gutachterliche Stellungahme von Dr. Jansen zur Verkaufsflächenerweiterung des Lidl-Marktes in Lechenich mit seiner Beurteilung der Ansiedlung eines Backshops bzw. einer Metzgerei auf dem Grundstück vor. Der Gutachter zeigt anhand der Umsatzentwicklung in den letzten Jahren auf, dass sich die Marktanteile in diesen beiden Bereichen zum Lebensmittelhandel, im Falle des Fleischerhandwerks insbesondere zum Discounter, verschoben haben. Aus seiner Sicht bestehen daher Zweifel daran, dass sich insbesondere eine Metzgerei an dem Standort betriebswirtschaftlich führen lässt. Auch in konkurrenzwirtschaftlicher Hinsicht sollte seiner Empfehlung nach auf die Ansiedlung aufgrund des im Stadtkern vorhandenen Ladenhandwerks und die dadurch abgeleitete Möglichkeit zu Koppelungseinkäufen in anderen Geschäften verzichtet werden. Der Gutachter kommt daher abschließend zu der Empfehlung, auf die vertraglichen Vereinbarungen zur Ansiedlungsverpflichtung einer Metzgerei und einer Bäckerei zu verzichten. Er regt sogar an, mit der Fa. Lidl eine neue vertragliche Vereinbarung dahingehend abzuschließen, dass auf Grundstück keine separaten Bäckereien oder Metzgereien, auch nicht in der Vorkassenzone, angesiedelt werden dürfen. Auch nach meiner Einschätzung wären von einer Ansiedlung von Bäcker / Metzger am Standort Lidl eher negative Auswirkungen auf das bestehende Ladenhandwerk zu erwarten, insbesondere auf die in Höhe des Herriger Tors ansässige Metzgerei. Ich empfehle daher, der gutachterlichen Stellungnahme zu folgen. Ein Exemplar der gutachterlichen Stellungnahme erhält jede Fraktion mit separater Post zur Kenntnis. (Bösche) -2-