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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 204/2008 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.05.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 27.05.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.06.2008 Betrifft: Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden, insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die aufgrund des Antrages A 8/0527 im Jahr 2005 geführte Diskussion beschäftigte sich nicht mit der Frage, ob für alle Schulen der Stadt Erftstadt Flucht- und Rettungspläne vorhanden sind und ob die Flucht- und Rettungswege entsprechend ausgeschildert wurden. Es wurde vielmehr gefordert, dass die entsprechenden Pläne durch Mitarbeiter der Verwaltung und nicht durch die Schulen selbst gefertigt werden sollen. Bereits 2005 habe ich ausgeführt, dass für einen effektiven Brandschutz in städtischen Gebäuden sowohl bauliche wie auch organisatorische Maßnahmen erforderlich sind und dass der Erfolg der Maßnahmen nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Nutzern der Gebäude gewährleistet werden kann. Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Maßnahmen, Flucht- und Rettungspläne sowie Beschilderung der Fluchtwege, stellt sich die Situation an den Schulen der Stadt Erftstadt derzeit wie folgt dar: - Ohne Unterstützung durch CAD-Programme und entsprechende Datenbanken ist heute eine effektive Bewirtschaftung der städtischen Immobilien nicht mehr möglich. Durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wurde daher die entsprechende Hard- und Software beschafft. Alle Schulen der Stadt Erftstadt wurden in dreidimensionalen Gebäudemodellen digital erfasst. Auf der Grundlage dieser Daten konnten den Schulen dann mit relativ geringem Aufwand die Unterlagen für Erstellung der Flucht- und Rettungspläne zur Verfügung gestellt werden. Seitens der Schulen mussten lediglich noch die erforderlichen Kopien erstellt, die jeweiligen Standorte in den Plänen mit Aufklebern markiert und die Pläne angebracht werden. - Mit Ausnahme der Grundschule Gymnich, der Südschule Lechenich sowie der Donatusschule sind die von der Verwaltung bearbeiteten Pläne allen Schulen zur Verfügung gestellt worden. Die Grundschule Gymnich ist lediglich eingeschossig. Aus jedem Raum dieser Schule besteht eine direkte Fluchtmöglichkeit ins Freie. Auf Flucht- und Rettungspläne kann an dieser Schule verzichtet werden. In der Südschule und in der Donatusgrundschule werden derzeit Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Brandschutzes durchgeführt. Diese sollen in den Sommerferien 2008 abgeschlossen werden. Am Ende der Ferien können dann die von den Schulen in Eigenleistung gefertigten Pläne durch die von der Verwaltung aktualisierten Unterlagen, die auch die jetzt durchgeführten baulichen Maßnahmen berücksichtigen, ersetzt werden. Eine Beschilderung der Flucht- und Rettungswege ist in allen städtischen Schulen vorhanden. Diese ist teilweise als sog. Sicherheitsbeleuchtung (beleuchtete Piktogramme, deren Funktion auch bei Stromausfall gesichert ist), tlw. als nachleuchtende Schilder ausgeführt. Die Maßnahmen zum Brandschutz an städtischen Gebäude gehen weit über die o.a. Kennzeichnung der Rettungswege hinaus. Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz wurden in den vergangenen Jahren wesentlich geändert. Dadurch ergeben sich in unterschiedlicher Ausprägung Folgerungen für städtische Gebäude. Sofern dies aufgrund der baulichen Situation in den verschiedenen Gebäuden erforderlich war, habe ich Brandschutzkonzepte erstellen lassen. Diese waren teilweise auch im Zusammenhang mit Erweiterungsbauten erforderlich. Die sich aus diesen Konzepten ergebenden Maßnahmen habe ich dann in die jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Folgende Maßnahmen wurden seit 2000 umgesetzt: - Zum Zeitpunkt der Errichtung der meisten Schulen der Stadt Erftstadt konnten Fenster als Rettungsweg vorgesehen werde. Nach den heutigen Vorschriften ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Dieser wurde in einigen Schulen der Stadt nachgerüstet, so in der Grundschule Bliesheim, in der Grundschule Erp und in der Hauptschule Liblar. In der Südschule und in der Donatusschule werden bis Ende der Sommerferien 2008 entsprechende Treppen bzw. Fluchtbalkone eingebaut. - Bei den heute verwendeten Materialien geht häufig von dem bei einem Feuer entstehenden Rauch die größte Gefahr aus. Eine Verrauchung der Gebäude und insbesondere der Rettungswege muss daher vermieden werden. In einige Schulen wurden daher zusätzliche Rauchschutztüren eingebaut. Dies erfolgte im Gymnasium und in der Realschule Lechenich, im Gymnasium Liblar, in der Hauptschule Liblar und in den Grundschulen Bliesheim und Erp. - Nach der heute gültigen Schulbaurichtlinie sollen Schulen über eine Alarmierungsanlage verfügen, die an einer zentralen Stelle ausgelöst und in allen Teilen der Schule gehört werden kann. Die Anlage muss auch bei einem Stromausfall funktionsfähig sein. Alle Schulen verfügen über Alarmierungseinrichtungen. Anlagen, die der aktuellen Schulbaurichtlinie entsprechen sind derzeit im Gymnasium und in der Realschule Lechenich, im Gymnasium Liblar und in der Grundschule Erp vorhanden. In der Donatusschule, in der Südschule Lechenich, in der Hauptschule Liblar und im Rathaus Liblar befinden sich derzeit entsprechende Anlagen in der Planung bzw. im Bau. - Im Brandfall fällt in einem Gebäude ggf. die Beleuchtung vollständig aus. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Gebäude mit einer sog. Notbeleuchtung ausgerüstet werden, die auch bei einem Ausfall der gesamten Elektroanlage sicherstellt, dass eine Mindesthelligkeit in den Flucht- und Rettungswegen gewährleistet ist. Im Rathaus Liblar wurde eine solche Notbeleuchtung im Zusammenhang mit dem Bau des Gebäudes errichtet. Im Gymnasium und in der Realschule Lechenich sowie im Gymnasium Liblar wurden entsprechende Anlagen nachgerüstet. Bei allen anderen Brandschutzkonzepten, die ich für städtische Gebäude habe erstellen lassen, wurde eine Notbeleuchtung nicht gefordert. - Mit Ausnahme der Grundschule Bliesheim, in der die Schule in Eigenleistung im Treppenhaus Rauchmelder angebracht hat, verfügt keine Schule in der Stadt Erftstadt über entsprechende Einrichtungen. Rauchmelder werden für Wohnungen empfohlen, damit die -2- - Bewohner nicht im Schlaf vom Rauch überrascht werden. In städtischen Schulen und Verwaltungsgebäuden wird in der Regel nicht übernachtet. Rauchmelder, die nur geringe Teilbereiche überwachen können und die im Falle der Alarmierung nur eine äußerst begrenzte Reichweite haben, sind für große Gebäude wie Schulen und Rathäuser nicht geeignet. Zur Überwachung dieser Gebäude müssen, sofern erforderlich, Brandmeldeanlagen eingesetzt werden. In den städtischen Obdachlosenunterkünften und in den Übergangsheimen habe ich Rauchmelder anbringen lassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Maßnahme nur eine begrenzte Wirkung erzielen kann. In vielen Fällen wurden die Geräte bereits nach kurzer Zeit wieder entfernt. In Zusammenarbeit mit den für die Betreuung der Obdachlosen und der Asylbewerber zuständigen Dienststellen muss hier verstärkt Aufklärungsarbeit betrieben werden, damit der Bewohner der Einrichtungen von der Bedeutung der Maßnahme überzeugt werden. Eine lückenlose Überwachung aller städtischen Einrichtungen kann mit den vorhandenen Mitteln nicht sichergestellt werden. Brandmeldeanlagen, die mit Rauch- und Feuermeldern ausgerüstet sind und die im Brandfall selbständig die Alarmierungsanlage auslösen und ggf. die Feuerwehr benachrichtigen, sind nur in zwei städtischen Gebäuden im Betrieb bzw. im Bau. Beim Bau des Rathauses Liblar wurde das Gebäude mit einer entsprechenden Anlage ausgerüstet. Im Brandfall erfolgt direkt die Alarmierung der Feuerwehr, seit dem vergangenen Jahr über die Kreisleitstelle in Kerpen. In der Donatusschule sieht das Brandschutzkonzept vor, dass die baulichen Rettungswege teilweise durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden. Im Brandfall wird Alarm in der Schule ausgelöst. Die Anlage wird nach den Sommerferien 2008 betriebsbereit sein. Die o.a. Ausführungen zeigen, dass in den vergangenen Jahren in den städtischen Gebäuden in erheblichem Umfang in den baulichen Brandschutz investiert wurde. Bei allen Sanierungsmaßnahmen, die an städtischen Gebäuden durchgeführt werden, wird auch darauf geachtet, ob unter dem Aspekt des Brandschutzes Verbesserungen möglich und sinnvoll sind. Die städtischen Gebäude weisen daher ein hohes Sicherheitsniveau auf. Neben den baulichen Vorkehrungen sind für einen wirkungsvollen Brandschutz auch schulorganisatorische Maßnahmen von hoher Bedeutung. Dazu gehören insbesondere eine regelmäßige Schulung der Schüler und Lehrer sowie die Durchführung entsprechender Übungen. Es muss vermieden werden, dass in den aufwendig hergerichteten und geschützten Flucht- und Rettungswesen Brandlasten eingebracht werden. Eine Rauchschutztür verfehlt dann ihren Zweck, wenn sie durch Keile dauernd offen gehalten wird. Natürlich könnte durch bauliche Maßnahmen der Brandschutz noch weiter verbessert werden. Beispielsweise könnte vorgeschlagen werden alle größeren städtischen Gebäude mit Brandmeldeanlagen auszustatten. Zur Finanzierung müssten dann andere bauliche oder energetische Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Weiterhin müssten erhebliche Mittel für die Unterhaltung dieser wartungsaufwändigen Anlagen eingeplant werden. Seitens der Brandschutzingenieure, die die städtischen Gebäude begutachtet haben, wurden entsprechende Einrichtungen nicht gefordert. Es bleibt jedoch der Politik unbenommen, hier höhere Standards zu fordern. (Bösche) -3-