Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 204/2008
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 02.05.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
27.05.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
03.06.2008
Betrifft:
Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Brandschutz in städtischen Gebäuden,
insbesondere Schulen sowie Markierung von Flucht- und Rettungswegen
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgrund des Antrages A 8/0527 im Jahr 2005 geführte Diskussion beschäftigte sich nicht mit
der Frage, ob für alle Schulen der Stadt Erftstadt Flucht- und Rettungspläne vorhanden sind und
ob die Flucht- und Rettungswege entsprechend ausgeschildert wurden. Es wurde vielmehr
gefordert, dass die entsprechenden Pläne durch Mitarbeiter der Verwaltung und nicht durch die
Schulen selbst gefertigt werden sollen.
Bereits 2005 habe ich ausgeführt, dass für einen effektiven Brandschutz in städtischen Gebäuden
sowohl bauliche wie auch organisatorische Maßnahmen erforderlich sind und dass der Erfolg der
Maßnahmen nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Nutzern der
Gebäude gewährleistet werden kann.
Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Maßnahmen, Flucht- und Rettungspläne sowie
Beschilderung der Fluchtwege, stellt sich die Situation an den Schulen der Stadt Erftstadt derzeit
wie folgt dar:
- Ohne Unterstützung durch CAD-Programme und entsprechende Datenbanken ist heute
eine effektive Bewirtschaftung der städtischen Immobilien nicht mehr möglich. Durch den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft wurde daher die entsprechende Hard- und Software
beschafft. Alle Schulen der Stadt Erftstadt wurden in dreidimensionalen Gebäudemodellen
digital erfasst. Auf der Grundlage dieser Daten konnten den Schulen dann mit relativ
geringem Aufwand die Unterlagen für Erstellung der Flucht- und Rettungspläne zur
Verfügung gestellt werden. Seitens der Schulen mussten lediglich noch die erforderlichen
Kopien erstellt, die jeweiligen Standorte in den Plänen mit Aufklebern markiert und die
Pläne angebracht werden.
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Mit Ausnahme der Grundschule Gymnich, der Südschule Lechenich sowie der
Donatusschule sind die von der Verwaltung bearbeiteten Pläne allen Schulen zur
Verfügung gestellt worden.
Die Grundschule Gymnich ist lediglich eingeschossig. Aus jedem Raum dieser Schule
besteht eine direkte Fluchtmöglichkeit ins Freie. Auf Flucht- und Rettungspläne kann an
dieser Schule verzichtet werden.
In der Südschule und in der Donatusgrundschule werden derzeit Maßnahmen zur
Verbesserung des baulichen Brandschutzes durchgeführt. Diese sollen in den
Sommerferien 2008 abgeschlossen werden. Am Ende der Ferien können dann die von den
Schulen in Eigenleistung gefertigten Pläne durch die von der Verwaltung aktualisierten
Unterlagen, die auch die jetzt durchgeführten baulichen Maßnahmen berücksichtigen,
ersetzt werden.
Eine Beschilderung der Flucht- und Rettungswege ist in allen städtischen Schulen
vorhanden. Diese ist teilweise als sog. Sicherheitsbeleuchtung (beleuchtete Piktogramme,
deren Funktion auch bei Stromausfall gesichert ist), tlw. als nachleuchtende Schilder
ausgeführt.
Die Maßnahmen zum Brandschutz an städtischen Gebäude gehen weit über die o.a.
Kennzeichnung der Rettungswege hinaus. Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz
wurden in den vergangenen Jahren wesentlich geändert. Dadurch ergeben sich in
unterschiedlicher Ausprägung Folgerungen für städtische Gebäude. Sofern dies aufgrund der
baulichen Situation in den verschiedenen Gebäuden erforderlich war, habe ich
Brandschutzkonzepte erstellen lassen. Diese waren teilweise auch im Zusammenhang mit
Erweiterungsbauten erforderlich. Die sich aus diesen Konzepten ergebenden Maßnahmen habe
ich dann in die jeweiligen Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt.
Folgende Maßnahmen wurden seit 2000 umgesetzt:
- Zum Zeitpunkt der Errichtung der meisten Schulen der Stadt Erftstadt konnten Fenster als
Rettungsweg vorgesehen werde. Nach den heutigen Vorschriften ist ein zweiter baulicher
Rettungsweg erforderlich. Dieser wurde in einigen Schulen der Stadt nachgerüstet, so in
der Grundschule Bliesheim, in der Grundschule Erp und in der Hauptschule Liblar. In der
Südschule und in der Donatusschule werden bis Ende der Sommerferien 2008
entsprechende Treppen bzw. Fluchtbalkone eingebaut.
- Bei den heute verwendeten Materialien geht häufig von dem bei einem Feuer entstehenden
Rauch die größte Gefahr aus. Eine Verrauchung der Gebäude und insbesondere der
Rettungswege muss daher vermieden werden. In einige Schulen wurden daher zusätzliche
Rauchschutztüren eingebaut. Dies erfolgte im Gymnasium und in der Realschule
Lechenich, im Gymnasium Liblar, in der Hauptschule Liblar und in den Grundschulen
Bliesheim und Erp.
- Nach der heute gültigen Schulbaurichtlinie sollen Schulen über eine Alarmierungsanlage
verfügen, die an einer zentralen Stelle ausgelöst und in allen Teilen der Schule gehört
werden kann. Die Anlage muss auch bei einem Stromausfall funktionsfähig sein. Alle
Schulen verfügen über Alarmierungseinrichtungen. Anlagen, die der aktuellen
Schulbaurichtlinie entsprechen sind derzeit im Gymnasium und in der Realschule
Lechenich, im Gymnasium Liblar und in der Grundschule Erp vorhanden. In der
Donatusschule, in der Südschule Lechenich, in der Hauptschule Liblar und im Rathaus
Liblar befinden sich derzeit entsprechende Anlagen in der Planung bzw. im Bau.
- Im Brandfall fällt in einem Gebäude ggf. die Beleuchtung vollständig aus. Unter bestimmten
Voraussetzungen müssen Gebäude mit einer sog. Notbeleuchtung ausgerüstet werden, die
auch bei einem Ausfall der gesamten Elektroanlage sicherstellt, dass eine Mindesthelligkeit
in den Flucht- und Rettungswegen gewährleistet ist. Im Rathaus Liblar wurde eine solche
Notbeleuchtung im Zusammenhang mit dem Bau des Gebäudes errichtet. Im Gymnasium
und in der Realschule Lechenich sowie im Gymnasium Liblar wurden entsprechende
Anlagen nachgerüstet. Bei allen anderen Brandschutzkonzepten, die ich für städtische
Gebäude habe erstellen lassen, wurde eine Notbeleuchtung nicht gefordert.
- Mit Ausnahme der Grundschule Bliesheim, in der die Schule in Eigenleistung im
Treppenhaus Rauchmelder angebracht hat, verfügt keine Schule in der Stadt Erftstadt über
entsprechende Einrichtungen. Rauchmelder werden für Wohnungen empfohlen, damit die
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Bewohner nicht im Schlaf vom Rauch überrascht werden. In städtischen Schulen und
Verwaltungsgebäuden wird in der Regel nicht übernachtet. Rauchmelder, die nur geringe
Teilbereiche überwachen können und die im Falle der Alarmierung nur eine äußerst
begrenzte Reichweite haben, sind für große Gebäude wie Schulen und Rathäuser nicht
geeignet. Zur Überwachung dieser Gebäude müssen, sofern erforderlich,
Brandmeldeanlagen eingesetzt werden.
In den städtischen Obdachlosenunterkünften und in den Übergangsheimen habe ich
Rauchmelder anbringen lassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Maßnahme
nur eine begrenzte Wirkung erzielen kann. In vielen Fällen wurden die Geräte bereits nach
kurzer Zeit wieder entfernt. In Zusammenarbeit mit den für die Betreuung der Obdachlosen
und der Asylbewerber zuständigen Dienststellen muss hier verstärkt Aufklärungsarbeit
betrieben werden, damit der Bewohner der Einrichtungen von der Bedeutung der
Maßnahme überzeugt werden. Eine lückenlose Überwachung aller städtischen
Einrichtungen kann mit den vorhandenen Mitteln nicht sichergestellt werden.
Brandmeldeanlagen, die mit Rauch- und Feuermeldern ausgerüstet sind und die im
Brandfall selbständig die Alarmierungsanlage auslösen und ggf. die Feuerwehr
benachrichtigen, sind nur in zwei städtischen Gebäuden im Betrieb bzw. im Bau. Beim Bau
des Rathauses Liblar wurde das Gebäude mit einer entsprechenden Anlage ausgerüstet.
Im Brandfall erfolgt direkt die Alarmierung der Feuerwehr, seit dem vergangenen Jahr über
die Kreisleitstelle in Kerpen.
In der Donatusschule sieht das Brandschutzkonzept vor, dass die baulichen Rettungswege
teilweise durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden. Im Brandfall wird Alarm in der
Schule ausgelöst. Die Anlage wird nach den Sommerferien 2008 betriebsbereit sein.
Die o.a. Ausführungen zeigen, dass in den vergangenen Jahren in den städtischen Gebäuden in
erheblichem Umfang in den baulichen Brandschutz investiert wurde. Bei allen
Sanierungsmaßnahmen, die an städtischen Gebäuden durchgeführt werden, wird auch darauf
geachtet, ob unter dem Aspekt des Brandschutzes Verbesserungen möglich und sinnvoll sind. Die
städtischen Gebäude weisen daher ein hohes Sicherheitsniveau auf.
Neben den baulichen Vorkehrungen sind für einen wirkungsvollen Brandschutz auch
schulorganisatorische Maßnahmen von hoher Bedeutung. Dazu gehören insbesondere eine
regelmäßige Schulung der Schüler und Lehrer sowie die Durchführung entsprechender Übungen.
Es muss vermieden werden, dass in den aufwendig hergerichteten und geschützten Flucht- und
Rettungswesen Brandlasten eingebracht werden. Eine Rauchschutztür verfehlt dann ihren Zweck,
wenn sie durch Keile dauernd offen gehalten wird.
Natürlich könnte durch bauliche Maßnahmen der Brandschutz noch weiter verbessert werden.
Beispielsweise könnte vorgeschlagen werden alle größeren städtischen Gebäude mit
Brandmeldeanlagen auszustatten. Zur Finanzierung müssten dann andere bauliche oder
energetische Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Weiterhin müssten erhebliche Mittel
für die Unterhaltung dieser wartungsaufwändigen Anlagen eingeplant werden. Seitens der
Brandschutzingenieure, die die städtischen Gebäude begutachtet haben, wurden entsprechende
Einrichtungen nicht gefordert. Es bleibt jedoch der Politik unbenommen, hier höhere Standards zu
fordern.
(Bösche)
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