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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren 9. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2007 V 8/0952)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren
9. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2007 
V 8/0952) Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Abfallgebühren
9. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2007 
V 8/0952)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 799/2006 Az.: 70 20 – 01/10 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 70Datum: 15.11.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bezug: Bemerkungen Neufestsetzung der Abfallgebühren 9. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2007 V 8/0952 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2006 Beschlussentwurf: Die 9. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Anlage 1 – wird beschlossen. Begründung: Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2007 wird eine Änderung lediglich für die Biobehältergebühr vorgeschlagen: Nach den neuen Gebührensätzen des Rhein-Erft-Kreises (Stand 20.11.2006), der Mengen- und Preisentwicklung sowie der Mehrwertsteuererhöhung würde es zu einem Fehlbedarf kommen. Es wird vorgeschlagen diesen Mehraufwand durch eine Rücklagenentnahme voll - für die Biobehälter (braun) nur teilweise - auszugleichen. Der Bestand der Sonderrücklage ist unter Berücksichtigung des Abschlusses 2006 hierfür ausreichend. Die Senkung der Deponiegebühr für Haus- und Sperrmüll durch den Rhein-Erft-Kreis von 144,86 EUR auf 144,05 EUR je Gewichtstonne ist in der Kalkulation berücksichtigt. Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Deponiegebühr für Bioabfälle von 80 EUR auf 101,40 EUR (ca. 26 %) anzuheben. Zusätzlich steigen die Kosten für Sammlung und Transport durch vertragliche Preisanpassung und Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Auswirkungen sind aus der beiliegenden Kalkulation ersichtlich. Es wird vorgeschlagen den Mehraufwand nur teilweise (ca. 50 %) durch eine Rücklagenentnahme abzufedern, was in etwa den derzeitigen Kosten für VERIDAT entspricht, die ab 2008 für den Bereich Biotonne wegfallen sollen. Es ist zu erwarten, dass die Beibehaltung einer kostendeckenden Gebühr die Akzeptanzgrenze überschreiten wird und letzlich zu Abmeldungen der Biotonnen führen kann. Außerdem ist zu erwarten, dass die europaweite Ausschreibung aller Leistungen der Abfallentsorgung zum 01.01.2008 zu Kostenreduzierungen und damit zu positiven Auswirkungen auf die Gebühren führen wird, insbesondere bei Abschaffung der Mengengebühr (VERIDAT). Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt. (Bösche) -2-