Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 799/2006
Az.: 70 20 – 01/10
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 70Datum: 15.11.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bezug:
Bemerkungen
Neufestsetzung der Abfallgebühren
9. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2007
V 8/0952
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2006
Beschlussentwurf:
Die 9. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) – Anlage 1 – wird
beschlossen.
Begründung:
Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2007 wird eine Änderung
lediglich für die Biobehältergebühr vorgeschlagen:
Nach den neuen Gebührensätzen des Rhein-Erft-Kreises (Stand 20.11.2006), der Mengen- und
Preisentwicklung sowie der Mehrwertsteuererhöhung würde es zu einem Fehlbedarf kommen. Es
wird vorgeschlagen diesen Mehraufwand durch eine Rücklagenentnahme voll - für die Biobehälter
(braun) nur teilweise - auszugleichen. Der Bestand der Sonderrücklage ist unter Berücksichtigung
des Abschlusses 2006 hierfür ausreichend. Die Senkung der Deponiegebühr für Haus- und
Sperrmüll durch den Rhein-Erft-Kreis von 144,86 EUR auf 144,05 EUR je Gewichtstonne ist in der
Kalkulation berücksichtigt.
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Deponiegebühr für Bioabfälle von 80 EUR auf 101,40 EUR
(ca. 26 %) anzuheben. Zusätzlich steigen die Kosten für Sammlung und Transport durch
vertragliche Preisanpassung und Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Auswirkungen sind aus der
beiliegenden Kalkulation ersichtlich. Es wird vorgeschlagen den Mehraufwand nur teilweise
(ca. 50 %) durch eine Rücklagenentnahme abzufedern, was in etwa den derzeitigen Kosten für
VERIDAT entspricht, die ab 2008 für den Bereich Biotonne wegfallen sollen. Es ist zu erwarten,
dass die Beibehaltung einer kostendeckenden Gebühr die Akzeptanzgrenze überschreiten wird
und letzlich zu Abmeldungen der Biotonnen führen kann.
Außerdem ist zu erwarten, dass die europaweite Ausschreibung aller Leistungen der
Abfallentsorgung zum 01.01.2008 zu Kostenreduzierungen und damit zu positiven Auswirkungen
auf die Gebühren führen wird, insbesondere bei Abschaffung der Mengengebühr (VERIDAT).
Sollte die endgültige Deponiegebühr des Rhein-Erft-Kreises von den Ansätzen in der vorliegenden
Kalkulation erheblich abweichen, wird spätestens zur Ratssitzung eine Neukalkulation vorgelegt.
(Bösche)
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