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Beschlussvorlage (5. Anlage Ergänzung zum Pflichtenheft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (5. Anlage Ergänzung zum Pflichtenheft) Beschlussvorlage (5. Anlage Ergänzung zum Pflichtenheft)

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Inhalt der Datei

5. Anlage zur Beschlussvorlage 803/2006 Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt und Pflichtenheft für die europaweite Ausschreibung Schmidt und Bechtle GmbH - qualitätsverbessernde Maßnahmen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Erweitung des Leistungsumfanges, über die maschinelle Reinigung mit Großgeräten hinaus, zu einer weiteren Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren führen muss. EU-weite Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Stadt Erftstadt: Ergänzung zum Pflichtenheft Konkretisierung des auszuschreibenden Leistungsumfanges Grundsatz Der Auftragnehmer hat die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt durchzuführen. Es erfolgt keine Veränderung der Satzung. Leistungsumfang 1. Die Reinigung der in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen, Wege und Plätze ist vom Auftragnehmer sowohl maschinell als auch händisch durchzuführen. 2. Die Leistung umfasst das Säubern der Fahrbahnen inkl. Straßenrinnen sowie der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen, Verkehrsinseln, Haltstellenbuchten und selbständige Parkplätze. 3. Der Auftragnehmer hat auch Moos, Graswuchs, Unkraut, Laub und sonstige Verunreinigungen zu beseitigen. 4. Die maschinelle Reinigung der Fahrbahnen, inkl. Straßenrinnen sowie der Gehwege hat durch den Auftragnehmer wöchentlich durch eine Großkehrmaschine zu erfolgen. 5. Stellen, die auf Grund von baulichen Umständen von der Großkehrmaschine nicht erreicht werden können, sind wöchentlich händisch zu reinigen. (Führt zu Mehrkosten gegenüber dem Ist-Zustand.) 5. Anlage zur Beschlussvorlage 803/2006 Seite1 Konkretisierung der Vertragsbedingungen, welche zur Sicherstellung der Qualität der Leistungserbringung dienen 1. Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist für die zu erbringende maschinelle Reinigungsleistung nicht möglich. 2. Für die Handräumung sind vom Auftragnehmer ausreichend Fahrzeuge, Kleingerät (Schaufel, etc.) und Personal vorzuhalten. 3. Das eingesetzte Personal muss den Aufgaben entsprechend ausgebildet und deutsch sprechend sein. Der Auftragnehmer hat ausschließlich Personal mit ausreichender Fahrpraxis einzusetzen. 4. Vom Auftragnehmer ist ein Beschwerdemanagement einzurichten. 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den Leistungszeitraum, einen sachkundigen Bevollmächtigten in der mit der Leistungserbringung beauftragten Niederlassung zu bestimmen. 6. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der Handlungsbevollmächtigte im Bedarfsfall kurzfristig beim Auftraggeber persönlich erscheinen kann. 7. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach in Kraft treten des Vertrages eine unbefristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000,- EUR vorzulegen. 8. Erfüllt der Auftragnehmer die Pflichten aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder erfüllt er sie nicht, so hat der Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher Abmahnung neben der Erfüllung, Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- EUR bis 300,- EUR je Tag bzw. Vorgang. (Bösche) 5. Anlage zur Beschlussvorlage 803/2006 Seite 2