Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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EU-weite Ausschreibung
der
Straßenreinigung
für die Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
November 2006
EU-weite Ausschreibung der Straßenreinigung
für die Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
Inhalt
1.
Einleitung .................................................................................................................................3
2.
Organisation und Ablauf des Verfahrens .................................................................................5
2.1. Schätzung des Auftragswertes...................................................................................... 5
2.2. Art des Vergabeverfahrens........................................................................................... 5
2.3. Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte) ............................................... 5
2.4. Vertraulichkeit.............................................................................................................. 6
2.5. Zeitplan......................................................................................................................... 7
3.
Beteiligte am Vergabeverfahren...............................................................................................9
3.1. Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen ................................. 9
3.2. Personen und Beteiligte auf Seiten der Stadt Erftstadt............................................... 10
4.
Leistungsbeschreibung ...........................................................................................................12
4.1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung / Losaufteilung ................................ 12
4.2. Laufzeit....................................................................................................................... 13
4.3. Vorgaben an die Leistungserbringung ....................................................................... 13
4.4. Unterbeauftragung...................................................................................................... 14
4.5. Abrechnung der Leistungen ....................................................................................... 14
4.6. Anpassung der Entgelte.............................................................................................. 15
4.7. Allgemeine Vertragsbedingungen.............................................................................. 15
5.
Wesentliche Angebotsbedingungen .......................................................................................16
5.1. Inhalt der Angebote .................................................................................................... 16
5.2. Nebenangebote ........................................................................................................... 16
6.
Wertungsverfahren .................................................................................................................17
6.1. Inhaltliche und formale Prüfung................................................................................. 17
6.2. Eignungsprüfung ........................................................................................................ 17
6.3. Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise...................................................... 18
6.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung......................................................................................... 19
6.5. Aufklärungsgespräche ................................................................................................ 19
6.6. Ablauf der Zuschlagserteilung ................................................................................... 19
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EU-weite Ausschreibung der Straßenreinigung
für die Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
1. Einleitung
Öffentliche Leistungen sind aufgrund haushalts- und vergaberechtlicher Bestimmungen in
angemessenen Zeiträumen auszuschreiben. Zum 31.12.2007 läuft der Vertrag über die
Durchführung der Straßenreinigung sowie zum 31.03.2008 der Vertrag des Winterdienstes aus.
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Erftstadt verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen
eines Vergabeverfahrens neu zu beauftragen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende zu erbringende Leistungen:
• Maschinelle Straßenreinigung
• Händische Straßenreinigung
• Entleerung der Papierkörbe
• Winterdienst (maschinell und Handreinigung)
Folgende Zielsetzungen und Rahmenbedingungen sind bei der Vorbereitung und Durchführung
dieses Vergabeverfahrens besonders zu beachten:
• Durchführung eines rechtlich belastbaren Vergabeverfahrens
• Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu wirtschaftlichen Konditionen
• Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen
• Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs
Das hier vorliegende Pflichtenheft berücksichtigt diese Vorgaben und dient als Grundlage für die
Gestaltung des Vergabeverfahrens und als Vorgabe für den Inhalt aller noch zu erstellenden
Vergabeunterlagen (u. a. Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf).
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Pflichtenheft
Hinweis:
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen werden die gesetzlichen Regelungen und die
einschlägige Rechtsprechung berücksichtigt. Da nicht abzusehen ist, ob und ggf. wie
sich Änderungen der gesetzlichen Regelungen (z. B. Neuregelung des Vergaberechtes)
oder die zukünftige Rechtsprechung auf dieses Verfahren konkret auswirken, ist es
möglich, dass im laufenden Verfahren in Einzelfällen von den Vorgaben dieses
Pflichtenheftes abgewichen werden muss.
Sollten im laufenden Vergabeverfahren auf Grund von Rügen oder der Entscheidung
von Nachprüfinstanzen Änderungen an den Vergabeunterlagen notwendig werden, ist
die Verwaltung berechtigt, Änderungen in notwendigem Maße durchzuführen.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des Vergaberechts ggf. im
Widerspruch zu anderen Rechtsvorschriften stehen können. Auch die aktuelle
Rechtsprechung ist leider nicht widerspruchsfrei. Hieraus resultieren Risiken für die
Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.
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2. Organisation und Ablauf des Verfahrens
2.1. Schätzung des Auftragswertes
Derzeit beträgt der Auftragswert für die ausgeschriebenen Leistungen 250.000 EUR pro Jahr.
Der zu vergebende Auftragswert wird, vorbehaltlich möglicher Satzungsänderungen, auf einen
Betrag etwa gleicher Größenordnung geschätzt.
2.2. Art des Vergabeverfahrens
Der Schwellenwert, gemäß § 2 Nr. 3 der Vergabeverordnung (VgV), in Höhe von
211.000,- EUR wird überschritten. Es ist daher eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen.
Bei diesem Vergabeverfahren sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie die direkt geltenden Regelungen der EUDienstleistungsrichtlinie 2004/18/EG zu berücksichtigen.
Vergabeverfahren sind vorzugsweise in Form eines Offenen Vergabeverfahrens gemäß § 3
Nr. 2 bzw. § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A durchzuführen. Die Nichtanwendung ist zu begründen. Die
Wahl z. B. eines Nichtoffenen Vergabeverfahrens setzt u. a. voraus, dass die zu erbringende
Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann. Da die
Voraussetzungen für die Nichtanwendung eines Offenen Verfahrens nicht vorliegen, wird dieses
Vergabeverfahren als Offenes Verfahren durchgeführt.
2.3. Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte)
Zur Absicherung des Vergabeverfahrens im Fall möglicher (Rechts-)Streitigkeiten mit Bietern
muss auf Seiten des Auftraggebers eine vollständige Vergabeakte geführt werden, welche den
Ablauf des gesamten Vergabeverfahrens dokumentiert.
Diese Vergabeakte ist bei Nachprüfverfahren der zuständigen Vergabekammer bzw. dem
Oberlandesgericht innerhalb von drei Tagen vollständig vorzulegen. Der antragstellende Bieter
erhält häufig ein umfassendes Einsichtsrecht in die dann vorliegende Vergabeakte.
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Zu den Vergabeakten gehören insbesondere folgende Unterlagen:
-
das Pflichtenheft
-
die Auftragswertschätzung
-
die Sitzungsvorlagen und Protokolle bzw. Beschlussfassungen, die dieses
Vergabeverfahren zum Gegenstand haben
-
der Briefwechsel mit den Veröffentlichungsorganen
-
die Bekanntmachungstexte
-
die Vergabeunterlagen inkl. Anlagen
-
der Briefwechsel mit den Bewerbern und Bietern
-
das Protokoll der Angebotsöffnung
-
die eingegangenen Angebote
-
die Dokumentation der Aufklärungs-/Bietergespräche
-
der Vergabevorschlag bzw. Vergabevermerk
2.4. Vertraulichkeit
Die Inhalte der Angebote sind vertraulich zu behandeln (§ 22 Nr. 6 VOL/A). Es handelt sich
hierbei
um
eine
bieterschützende
Vorschrift,
daher
drohen
bei
einer
Verletzung
Schadensersatzansprüche der Bieter gegen die ausschreibende Stelle. Daher erfolgen alle
Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen. Der formale Vergabebeschluss kann ohne Beratung
in öffentlichen Sitzungen gefasst werden.
Vertrauliche Unterlagen der Vergabe sind daher nur den in Punkt 3.2 genannten Beteiligten
zugänglich zu machen und von diesen auch über dieses Vergabeverfahren hinaus vertraulich zu
behandeln.
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Pflichtenheft
2.5. Zeitplan
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens ist der folgende Zeitplan vorgesehen:
Ende Oktober 2006
Veröffentlichung der Vorabinformation
30. November 2006
Beschluss des Pflichtenheftes im zuständigen Ausschuss
19. Dezember 2006
Ratsbeschluss
über
die
Straßenreinigungs-
und
Winterdienstsatzung
(Festlegung des konkreten Leistungsumfangs)
frühestens 20. Dezember 2006
Absendung der EU-Vergabebekanntmachung
(Beginn des formalen Vergabeverfahrens)
Februar 2007
Ablauf der Angebotsfrist
Februar/März 2007
Auswertung der Angebote / Bietergespräche
März 2007
Fertigstellung des Vergabevorschlages
ab März 2007
Beratung des Vergabevorschlages in den zuständigen
Gremien
im Anschluss
+14 Tage
Information der nicht berücksichtigten Bieter
Zuschlagserteilung
(Ende des formalen Vergabeverfahrens)
Juli 2007
Ablauf der Bindefrist
01. Januar 2008
Leistungsbeginn
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Der vorstehende Zeitplan geht u. a. von folgenden Annahmen aus:
1.
Innerhalb der Angebotsfrist und der Phase der Auswertung der Angebote gehen
keine Rügen oder Nachprüfanträge von Bietern oder Bewerbern ein, die zu einer
Verzögerung des Vergabeverfahrens führen.
2.
Im laufenden Vergabeverfahren werden keine Gesetze oder Verordnungen
erlassen oder Beschlüsse z. B. von Vergabekammern oder Oberlandesgerichten
veröffentlicht, die sich auf dieses Vergabeverfahren auswirken können.
3.
Sollte nach der Information der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfantrag
gestellt werden, entscheidet die Vergabekammer innerhalb der gesetzlich (§ 113
Nr. 1 GWB) vorgegebenen Frist von 5 Wochen (sonst wäre ggf. eine
Verlängerung der Bindefrist notwendig).
Sollte die Zuschlagserteilung innerhalb der vorgesehenen Bindefrist nicht möglich sein, wäre(n)
der / die für die Vergabe in Frage kommende(n) Bieter aufzufordern, die Bindefrist für sein / ihre
Angebot(e) entsprechend zu verlängern.
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3.
Pflichtenheft
Beteiligte am Vergabeverfahren
3.1. Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
Der das gesamte Vergaberecht bestimmende Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB)
erfordert es sicherzustellen, dass nur Personen tätig werden, die in ihren Interessen weder mit
einem Bieter noch mit einem Beauftragten eines Bieters verknüpft sind. Die Verletzung des
Gleichbehandlungsgebots kann an öffentlichen Aufträgen interessierte Bieter diskriminieren.
Zum Schutz der Bieter vor einer Parteilichkeit des Auftraggebers wurde in der
Vergabeverordnung (VgV) ein entsprechender Ausschluss solcher voreingenommenen Personen
geregelt. Der Verordnungstext lautet wie folgt:
§ 16
Ausgeschlossene Personen
(1)
Als Organmitglied oder Mitarbeiter eines Auftraggebers oder als Beauftragter oder als Mitarbeiter
eines Beauftragten eines Auftraggebers dürfen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen
Auftraggeber als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken, soweit sie in diesem
Verfahren:
1. Bieter oder Bewerber sind,
2. einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzlicher Vertreter oder nur in
dem Vergabeverfahren vertreten,
3. a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied des
Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig sind,
oder
b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig sind, wenn dieses
Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder
Bewerber hat,
es sei denn, dass dadurch für die Person kein Interessenkonflikt besteht oder dass sich die Tätigkeiten
nicht auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren auswirken.
(2)
Als voreingenommen gelten auch die Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz
1 Nr. 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und
Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der
Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern, sowie Pflegeeltern
und Pflegekinder.
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Pflichtenheft
Um den Anforderungen an den Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
im anstehenden Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind von Seiten der ausschreibenden Stelle
entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Mitglieder der in der Stadt Erftstadt beteiligten Gremien sowie die mit diesem
Vergabeverfahren betrauten Mitarbeiter der Verwaltung werden über die gesetzlichen
Regelungen informiert und aufgefordert, jeweils persönlich zu überprüfen, ob sie als
voreingenommene Personen gelten oder ob darüber hinaus andere Gründe für eine Befangenheit
vorliegen.
Die mit der Beratung im Vergabeverfahren beauftragte Schmidt/Bechtle GmbH hat
organisatorische Maßnahmen ergriffen, um auch hier Befangenheitsvorwürfen entgegenzutreten.
3.2. Personen und Beteiligte auf Seiten der Stadt Erftstadt
Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage ist es notwendig, den Kreis der beteiligten
Personen festzulegen und deren Aufgaben zu definieren.
Stadt Erftstadt als ausschreibende Stelle:
Eigenbetrieb Straße:
Herr Böcking, Herr Schumacher
- Führen der Vergabeakte
- Abnahme des Pflichtenheftes
- Abnahme der Vergabeunterlagen
- Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen
- Beantwortung von Bieternachfragen
- Annahme und Sammlung der Angebote
- Durchführung der Angebotsöffnung
- Vorbereitung und Teilnahme an Bietergesprächen
- Abnahme des Vergabevorschlages
Rechnungsprüfungsamt:
- Teilnahme an der Angebotsöffnung
Zuständiger Ausschuss:
- Beschluss des Pflichtenheftes
- Beratung des Vergabevorschlages
Stadtrat:
- Beschluss des Vergabevorschlages
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Schmidt/Bechtle GmbH:
Pflichtenheft
- Strukturierung / Organisation des Vergabeverfahrens
- Erstellen der Vergabeunterlagen in Abstimmung mit
der ausschreibenden Stelle
- Veranlassung der Veröffentlichungen
- Unterstützung bei der Beantwortung von
Bieternachfragen
- Vorbereitung und Teilnahme an den
Aufklärungsgesprächen
- Erstellen des Vergabevorschlages in Abstimmung mit
der ausschreibenden Stelle
- Koordination mit der ggf. beratenden
Rechtsanwaltskanzlei
Eine generelle juristische Beratung erfolgt nicht. Soweit sich im Vergabeverfahren herausstellt,
dass in Einzelpunkten eine juristische Beratung notwendig ist, erfolgt die gesonderte
Beauftragung einer im Bereich des Vergaberechtes erfahrenen Kanzlei.
Hinweis:
Gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A sind Leistungen „unter ausschließlicher Verantwortung der
Vergabestellen“ zu vergeben. Demnach ist die Verantwortung der Vergabestelle unteilbar,
sie kann die Verantwortung nicht mit anderen Stellen wie z. B. Sachverständigen teilen
oder auf diese übertragen.
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4. Leistungsbeschreibung
4.1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung / Losaufteilung
Durch die nachstehende Losaufteilung in zwei Lose wird die eigenständige Beteiligung von
spezialisierten Unternehmen für den Bereich der „Winterdienst“ ermöglicht.
Los 1:
Durchführung der Straßenreinigung
Los 2:
Durchführung des Winterdienstes
Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen am Wettbewerb ist damit ausreichend
ermöglicht. Ein breiter Wettbewerb ist zu erwarten.
Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die
wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Los 1: Durchführung der Straßenreinigung
•
Regelmäßige Durchführung („wöchentlicher Turnus“) der maschinellen und
händischen Reinigung von öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet Erftstadt.
•
Regelmäßige Entleerung von, im Stadtgebiet Erftstadt vorhandenen, öffentlichen
Papierkörben.
•
Gestellung der notwendigen Fahrzeuge, Gerätschaften und des Personals.
•
Transport des erfassten Kehrgutes/Abfalls zu einer von der Stadt Erftstadt
vorgegebenen Anlieferstelle.
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Los 2: Durchführung des Winterdienstes
•
Durchführung des Winterdienstes im Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03.
(„Winterdienstperiode“) auf Straßen, Wegen und Gehwegen im Stadtgebiet Erftstadt.
•
Gestellung der notwendigen Fahrzeuge, Gerätschaften und des Personals.
•
Das notwendige Streumaterial wird durch die Stadt Erftstadt bereitgestellt.
4.2. Laufzeit
Um eine möglichst wirtschaftliche Vergabe zu erreichen, ist die Amortisation der Investitionen,
insbesondere für technische Gerätschaften, Fahrzeuge und Behälter ein tragender Gesichtspunkt
für die Festlegung der Laufzeit. Die Leistungen werden daher für einen Zeitraum von 5 Jahren
ausgeschrieben werden mit einer Option zur Verlängerung.
4.3. Vorgaben an die Leistungserbringung
Fahrzeugtechnik
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit der eingesetzten Technik (Fahrzeuge,
Gerätschaften) die in der Leistungsbeschreibung und in der Straßenreinigungssatzung und
Straßenreinigungsgebührenssatzung sowie der zusätzlichen technischen Vorschriften (ZtV
Winter) der Stadt Erftstadt festgelegte Leistung uneingeschränkt erbracht werden kann. Weitere
Vorgaben werden nicht gemacht.
Einsatzzeiten
Die Durchführung der Straßenreinigung hat werktags innerhalb der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00
Uhr zu erfolgen. Die Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV), welche in Wohngebieten eine Sammlung i. d. R. erst ab 7:00 Uhr erlaubt sowie
die Öffnungszeiten der Anlieferstelle(-n), sind bei der Angebotskalkulation und der
Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Winterdienstes in der Zeit von 4:00 Uhr bis 22:00 Uhr richtet sich nach
den konkret herrschenden Wetterverhältnissen. Der Auftragnehmer hat ggf. notwendige
Nachtfahrten durchzuführen.
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Niederlassung
Dem
Auftraggeber
ist
ein
Handlungsbevollmächtigter
zu
nennen.
Dieser
Handlungsbevollmächtigte muss in der mit der Durchführung der Straßenreinigung bzw. des
Winterdienstes beauftragten Niederlassung des Auftragnehmers tätig sein. Der Auftragnehmer
hat zu gewährleisten, dass der Handlungsbevollmächtigte im Bedarfsfall kurzfristig beim
Auftraggeber persönlich erscheinen kann. Die beauftragte Niederlassung muss bis spätestens
sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
4.4. Unterbeauftragung
Für die zu erbringende Reinigungsleistung sowie die Durchführung des Winterdienstes ist die
Beauftragung von Unterauftragnehmern nicht möglich.
4.5. Abrechnung der Leistungen
Die vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte sind leistungsabhängig und werden wie folgt
berechnet:
Los 1: Durchführung der Straßenreinigung
Die Abrechnung der Straßenreinigung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten
Reinigungsleistung.
Die Abrechnung der Leerung der Papierkörbe erfolgt jeweils auf Grundlage der benötigten
Einsatzstunden bzw. der durchgeführten Leerungen.
Los 2: Durchführung des Winterdienstes
Die Abrechnung des Winterdienstes erfolgt auf Grundlage einer Jahrespauschale je
Winterdienstperiode und einer leistungsabhängigen Vergütung.
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4.6. Anpassung der Entgelte
Der Angebotspreis unterliegt ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer Entgeltanpassung. Die
vereinbarten Entgelte können auf Antrag ab dem 01.01.2009 angepasst werden.
Die
Berechnungsgrundlage
(Entgeltanpassungsformel)
wird
im
Entwurf
des
Dienstleistungsvertrages vorgegeben.
Sollte sich die zu erbringende Leistung wesentlich ändern und sich dadurch der Aufwand des
Auftragnehmers ändern, kann unter Zugrundelegung der dem Vertrag beiliegenden Kalkulation,
über eine Anpassung der Einzelentgelte verhandelt werden.
4.7. Allgemeine Vertragsbedingungen
Den Vergabeunterlagen liegt der Entwurf des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages bei.
Dieser Vertrag stellt eine wichtige Kalkulationsgrundlage für die Bieter dar. Der Entwurf ist
verbindlich und wird nach der Zuschlagserteilung lediglich im Detail ergänzt. Der Vertrag
beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:
•
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung
notwendigen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
•
Dem Vertrag liegen eine Grobkalkulation und eine Feinkalkulation bei, welche im Fall von
Entgeltanpassungen, die über die jährliche Entgeltanpassung hinausgehen, als Grundlage
dienen.
•
Der Auftragnehmer muss eine Bürgschaft in Höhe von 10.000 EUR vorlegen.
•
Die im Vertrag genauer beschriebenen Vertragsstrafen sind auf maximal 5 % der
Auftragssumme begrenzt. Etwaige Schadenersatzansprüche oder das Recht den Vertrag zu
kündigen, bleiben davon unberührt.
•
Die Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist lediglich dann möglich, wenn der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
•
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, u. a. wenn der Auftragnehmer
Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt oder bei Wegfall der
Vertragsgrundlage.
•
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung auf
Anforderung des Auftraggebers umzusetzen.
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5. Wesentliche Angebotsbedingungen
5.1. Inhalt der Angebote
Das Angebot besteht aus den Bietererklärungen, dem vollständig ausgefüllten und
unterschriebenen Angebotsvordruck sowie u. a. den folgenden Angebotsteilen:
•
Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
•
Nachweis zur Fachkunde
•
Nachweis zur Leistungsfähigkeit
•
Nachweis zur Zuverlässigkeit
•
Grobkalkulation
5.2. Nebenangebote
Es sind lediglich Nebenangebote zulässig, die preisliche Vorteile bei einer gemeinsamen
Vergabe beider Lose vorsehen. Andere Nebenangebote zu den Losen 1 und 2 sind nicht zulässig.
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6. Wertungsverfahren
Die Bewertung der Angebote erfolgt formal getrennt in vier aufeinander aufbauenden Phasen:
Phase I:
Inhaltliche und formale Prüfung
Phase II:
Eignungsprüfung
Phase III:
Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
Phase IV:
Wirtschaftlichkeitsprüfung
6.1. Inhaltliche und formale Prüfung
In dieser Wertungsstufe werden die wegen inhaltlicher oder formaler Mängel auszuschließenden
oder ausschließbaren Angebote ermittelt.
Beispielhaft sind hier zu nennen:
•
verspätet eingegangene Angebote
•
Angebote, die nicht verbindlich sind
•
Angebote mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen
•
Angebote, die sich nicht auf die ausgeschriebene Leistung beziehen
Ob ein Angebot auf Grund von formalen oder inhaltlichen Mängeln ausgeschlossen werden kann
oder muss, ist für den jeweiligen Einzelfall gesondert zu entscheiden. Unter Beachtung der
aktuellen Rechtsprechung besteht jedoch nur ein sehr geringer Ermessensspielraum für die Stadt
Erftstadt. In der Regel sind Angebote, die formale Mängel aufweisen, zwingend von der
Wertung auszuschließen.
6.2. Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend des
§ 25 Nr. 2 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen
die
erforderliche
Fachkunde,
(technische
und
wirtschaftliche)
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit sind ggf. auch Dritte (z. B. Unterauftragnehmer und verbundene
Unternehmen) zu berücksichtigen.
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Fachkunde
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über umfassende, dem Stand der Technik
entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Der Bieter hat im Los 1 u. a.
folgenden Nachweis zu erbringen:
Referenz (Eigenerklärung) über die Durchführung von Straßenreinigungen in
Städten / Gemeinden mit insgesamt mindestens 40.000 Einwohnern. Die Referenz
ist für mindestens zwölf aufeinander folgende Monate in den Kalenderjahren 2003
bis
2006
durch
eine
Auflistung
der
Auftraggeber
mit
Angabe
der
Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen,
kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich
einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zuverlässigkeit
Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine
ordnungsgemäße Betriebsführung bietet und die Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 VOL/A nicht
zutreffen (z. B. Einleitung eines Insolvenzverfahrens).
6.3. Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
In dieser Stufe werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf Angemessenheit ihrer
Angebotspreise überprüft. Ausgeschlossen werden Angebote mit einem unangemessen hohen
oder niedrigen Preis. Angebote, die nicht kostendeckend kalkuliert sind, können nicht
zwangsläufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Bevor ein Angebot wegen einem
ungewöhnlich niedrigen Preis oder einem nicht kostendeckenden Preis möglicherweise
ausgeschlossen werden kann, muss mit dem betreffenden Bieter in jedem Fall ein
Aufklärungsgespräch geführt werden, in dem der Bieter seine Kalkulation erläutern kann.
Sogenannte Dumpingangebote sind nicht zwingend von der Wertung auszuschließen.
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Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss für jeden Einzelfall gesondert
getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den
Angebotspreisen der Ausschreibung auch der Marktpreis.
6.4. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotssumme bezogen
auf die Vertragslaufzeit. Grundlage für die Ermittlung der Angebotssumme ist die im
Angebotsvordruck angegebene Reinigungsleistung.
Kriterium für die Wirtschaftlichkeit ist die Gesamtangebotssumme. Den Zuschlag erhält das
Angebot mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme.
6.5. Aufklärungsgespräche
Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote
bis zur Zuschlagserteilung Aufklärungsgespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die
Angebote oder die Bieter im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes
zu beseitigen. Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.
6.6. Ablauf der Zuschlagserteilung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird vom Rat der Stadt Erftstadt getroffen.
Vor der Zuschlagserteilung durch die Verwaltung sind die nicht berücksichtigten Bieter über den
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, zu informieren. Der Zuschlag
kann frühestens 14 Tage nach dieser Information erteilt werden.
Innerhalb von 48 Tagen nach der Zuschlagserteilung erfolgt im EU-Amtsblatt die Bekanntgabe
über den vergebenen Auftrag.
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