Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 188/2008
Amt: 32
Az.: -32-
Datum: 08.04.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2008
Bemerkungen
TOP
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 187/2008
wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Firmengemeinschaft Erftstadt Center hat schrifltich am 25.02.2008 und in mündlicher
Erläuterung am 04.04.2008 beantragt, am 01.06.2008 einen verkaufsoffenen Sonntag zu
veranstalten. Dem Antrag könnte nicht entsprochen werden, wenn die Ordnungsbehördliche
Verordnung bis dahin zum 01.06.2008 nicht geändert würde. Bis zu diesem Datum findet aber
keine Ratssitzung mehr statt, so dass die Änderung der Verordnung im Wege der Dringlichkeit
erfolgen muss.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 188/2008
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 08.04.2008
(Bösche)
Bürgermeister
(Zerres)
Stadtverordneter