Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien für die Sportlerehrung
in der Stadt Erftstadt
Die Stadt Erftstadt ehrt Ende eines jeden Jahres die Sportlerinnen und Sportler,
die sich durch pesondere LeistunQen ausgezeichnet haben und deren Fairplay
eine Auszeichnung rechtfertigt.
Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler,
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die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben
und / oder
für einen Erftstädter Sportverein gestartet sind
und
die einen persönlichen Bezug zur Stadt Erftstadt haben.
Es müssen folgende Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse I Meisterklasse
eines Fachverbandes im Deutscl1en Sportbund erfüllt sein:
1.
Paralympics
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2.
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Disziplinen
Teilnehrnerlnnen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften
Inhaberinnen von Welt-, Europa- und Deutschen Rekorden
Mitwirkung in der ersten Vertretung einer Nationalmannschaft
Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne
dass diE! vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind
1.-8. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft
1.-6. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen
Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW
1.-3. Platz bei einer Landesmeisterschaft
oder Westfalenmeisterschaft
(Teilraum NRW)
Nichtoly'mpische
.
Richtlinien
und olympische
Disziplinen
1.-3. Platz sowie Teilnehmer
schaften
bei Welt-, Europa- und Deutschen
Meister-
Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne
dass die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind
1. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW
für die Sportlerehrung
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3. Weitere E:hrungen
Geehrt werden können aktiv'e Sportlerinnen,
liche Leistungen erbracht halDen:
die anderweitig
besondere sport-
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herausragende Talente, Leistungen und Erfolge im Schülerlnnen- und
Jugendbereich sowohl in Einzel- als auch in Mannschaftssportarten
Mannschaften, die in der Hauptklasse bzw. in einer Schüler- und Jugendklasse in einer höheren Spielklasse spielen bzw. den Aufstieg in eine der
höheren Spielklassen geschafft haben, können geehrt werden.
5. BreitenslPort
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Es kann eine Persönlichkeit, ein Sportverein oder eine Sportinstitution geehrt werden, der I die speziell im Breitensport besondere Akzente gesetzt
hat I haben. Neben den traditionellen Angeboten in diesem Bereich sind
neue IdE~enund Aktivitätl3n zu berücksichtigen, die dazu dienen, Menschen
Spaß an Sport, Bewe~lung und körperlicher Herausforderung nahezubringen.
6. Förderer' des Sports
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Einmal jährlich kann eine Persönlichkeit geehrt werden, die sich um den
Sport in Erftstadt jahrelang besonders verdient gemacht hat. Der Förderer I
die Förclerin des Sports in Erftstadt kann von Erftstädter Sportvereinen zur
Förderung vorgeschlagen werden.
7. Auswahllverfahren
Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom 1. September des Vorjahres bis
31. August eines jeden Jahres.
Die zur Ehrung vorgesehenen Sportlerinnen sind dann von den Sportvereinen
und Schulen jährlich bis ZUlm15. September dem Stadtsportverband Erftstadt
zu benennen.
Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine Auswahlkommission.
Die
zu ehrenden Sportler werdt~n dann von den Erftstädter Bürgerinnen ermittelt.
Rlchtiimen
für die Sportlerehrung