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Beschlussvorlage (Richtlinien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
09.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Richtlinien) Beschlussvorlage (Richtlinien)

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Inhalt der Datei

Richtlinien für die Sportlerehrung in der Stadt Erftstadt Die Stadt Erftstadt ehrt Ende eines jeden Jahres die Sportlerinnen und Sportler, die sich durch pesondere LeistunQen ausgezeichnet haben und deren Fairplay eine Auszeichnung rechtfertigt. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler, . . . die ihren Wohnsitz in Erftstadt haben und / oder für einen Erftstädter Sportverein gestartet sind und die einen persönlichen Bezug zur Stadt Erftstadt haben. Es müssen folgende Leistungen in Wettbewerben der Hauptklasse I Meisterklasse eines Fachverbandes im Deutscl1en Sportbund erfüllt sein: 1. Paralympics . . . . . . . 2. . . Disziplinen Teilnehrnerlnnen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften Inhaberinnen von Welt-, Europa- und Deutschen Rekorden Mitwirkung in der ersten Vertretung einer Nationalmannschaft Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne dass diE! vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind 1.-8. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft 1.-6. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW 1.-3. Platz bei einer Landesmeisterschaft oder Westfalenmeisterschaft (Teilraum NRW) Nichtoly'mpische . Richtlinien und olympische Disziplinen 1.-3. Platz sowie Teilnehmer schaften bei Welt-, Europa- und Deutschen Meister- Sportlerinnen, denen das Silberne Lorbeerblatt verliehen wurde, auch ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind 1. Platz bei einer Nordrhein-Westfälischen Meisterschaft bzw. Westdeutschen Meisterschaft für den Gesamtraum NRW für die Sportlerehrung ----- -2 - 3. Weitere E:hrungen Geehrt werden können aktiv'e Sportlerinnen, liche Leistungen erbracht halDen: die anderweitig besondere sport- . . herausragende Talente, Leistungen und Erfolge im Schülerlnnen- und Jugendbereich sowohl in Einzel- als auch in Mannschaftssportarten Mannschaften, die in der Hauptklasse bzw. in einer Schüler- und Jugendklasse in einer höheren Spielklasse spielen bzw. den Aufstieg in eine der höheren Spielklassen geschafft haben, können geehrt werden. 5. BreitenslPort . Es kann eine Persönlichkeit, ein Sportverein oder eine Sportinstitution geehrt werden, der I die speziell im Breitensport besondere Akzente gesetzt hat I haben. Neben den traditionellen Angeboten in diesem Bereich sind neue IdE~enund Aktivitätl3n zu berücksichtigen, die dazu dienen, Menschen Spaß an Sport, Bewe~lung und körperlicher Herausforderung nahezubringen. 6. Förderer' des Sports . Einmal jährlich kann eine Persönlichkeit geehrt werden, die sich um den Sport in Erftstadt jahrelang besonders verdient gemacht hat. Der Förderer I die Förclerin des Sports in Erftstadt kann von Erftstädter Sportvereinen zur Förderung vorgeschlagen werden. 7. Auswahllverfahren Der Zeitraum für erbrachte Leistungen ist vom 1. September des Vorjahres bis 31. August eines jeden Jahres. Die zur Ehrung vorgesehenen Sportlerinnen sind dann von den Sportvereinen und Schulen jährlich bis ZUlm15. September dem Stadtsportverband Erftstadt zu benennen. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine Auswahlkommission. Die zu ehrenden Sportler werdt~n dann von den Erftstädter Bürgerinnen ermittelt. Rlchtiimen für die Sportlerehrung