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Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Hochkreuz sowie vier Pastorengrabsteine auf der Friedhofsanlage in Erftstadt-Friesheim, Strunkpfad)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Hochkreuz sowie vier Pastorengrabsteine auf der Friedhofsanlage in Erftstadt-Friesheim, Strunkpfad)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 162/2008 Az.: 63-3758/Friedhof Pastorengräber Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 12.09.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 23.09.2008 Bemerkungen Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Hochkreuz sowie vier Pastorengrabsteine auf der Friedhofsanlage in ErftstadtFriesheim, Strunkpfad Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.09.2008 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des Hochkreuzes sowie vier Pastorengrabsteine in der Gemarkung Friesheim, Flur 17, Flurstück 82 in Erftstadt-Friesheim, Strunkpfad, gemäß hier vorliegendem Antrag der Rhein. Denkmalpflege. Denkmalbeschreibung: Hochkreuz mit Inschriftplatte. Ca. 5 m hoher Kreuzesaufbau aus hellem Sandstein. Auf mehrfach abgetrepptem Sockel breiter Schaft mit Inschrifttafel aus weißem Marmor, darauf spitzbogige, durchbrochene Architektur als Unterbau von zwei mit neugotischen Maßwerkblenden verzierten Postamenten, darauf Maria und Johannes. Kreuz mit originalem Kruzifixus. Weitere vier Grabsteine aus Sandstein, die jeweils mit einer Inschrifttafel aus Marmor versehen sind. Begründung: Die Friedhofsanlage in Erftstadt-Friesheim ist im städtischen Denkmälerverzeichnis von 1986 auf Seite -202- aufgeführt. Der Antrag, diese Friedhofsanlage in die städtische Denkmalliste (Teil A) einzutragen, liegt seitens der Rhein. Denkmalpflege vor. Da der Antrag gemäß § 21 des nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes vorliegt, ist die Stadt Erftstadt als Untere Denkmalbehörde verpflichtet, die zur Eintragung vorgesehenen Objekte unter Schutz zu stellen. An der Erhaltung und Nutzung der zuvor genannten Objekte besteht ein öffentliches Interesse. Sie sind aus wissenschaftlichen, architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen für die Geschichte des Menschen von Bedeutung. (Bösche) Anlage Formblatt