Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 274/2008
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 20.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
23.09.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Fällung eines Ahornbaumes auf dem Dirmerzheimer Friedhof
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Der im Eingangsbereich des Dirmerzheimer Friedhofes stehende mehrstämmige Spitzahorn (Acer
platanoides) ist aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung
geschützt.
Ahorn-Bäume bilden ein sog. flaches Herzsenkerwurzelsystem mit einem sehr intensiven
Feinwurzelwerk aus, welches von dem entsprechenden Baum ausgehend in die angrenzenden
Grabstellen hineinwächst und somit die Grabpflege erschwert. Durch Wurzeln verursachte
Schäden an den Grabsteinen konnten bei Ortsterminen am 22. April 2008 sowie am 26. Mai 2008
nicht festgestellt werden.
Der vorhandene Schaden an einem der insgesamt fünf vorhandenen Stämmlinge lässt eine
Fällung des Baumes nicht rechtfertigen, da die Schadstelle weniger umfangreich ist und von den
Seiten her bereits überwallt wird. Bei dem Spitzahorn handelt es sich insgesamt um einen vitalen,
gesunden und verkehrssicheren Baum, der durch seinen Habitus das Bild der gesamten
Friedhofsanlage entscheidend prägt.
In ähnlichen Fällen hat der Eigenbetrieb Straßen in der Vergangenheit eine Verlegung von
Grabstätten auf den Friedhöfen ermöglicht. Diese Möglichkeit der Grabstättenverlegung
(Verlegung des Grabsteines sowie der Grabeinfassung) wird von Seiten des Eigenbetriebs
Straßen (im Einverständnis mit dem jeweiligen Antragsteller) durchgeführt und finanziert.
(Bösche)