Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Anhang
zur Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2008
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anhang
I.
Seite 2
Allgemeine Angaben
Die Stadt Erftstadt erfasst seit dem 01.01.2008 ihre Geschäftsvorfälle nach dem
System der doppelten Buchführung. Nach § 1 Abs. 2 S. 2 NKF Einführungsgesetz
NRW sowie § 92 Abs. 1 GO ist folglich zum 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im
Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die
Posten beurteilen können. Dazu sind anzugeben, die Datengrundlagen, die verwendeten Wertindizes und die Grundlagen, auf der die vorsichtig geschätzten
Zeitwerte der Posten ermittelt worden sind.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 01.01.2008 vorsichtig und überwiegend einzeln
bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
- Anlage 1 -
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1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
2. Das Sachanlagevermögen ist zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten im
Wesentlichen auf der Grundlage von fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt worden. Von der Vereinfachungsregel des § 56 Abs. 1 GemHVO
NW wurde Gebrauch gemacht.
3. Finanzanlagevermögen: Die Bewertung der Sondervermögen erfolgte
mit
dem
anteiligen
Wert
des
Eigenkapitals
(Eigenkapital-
Spiegelbildmethode). Die Bilanzierung der Ausleihungen erfolgte mit dem
Nominalwert.
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten.
5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
6. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert ausgewiesen.
7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag
geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen.
8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleisteten Investitionszuwendungen.
9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
- Anlage 1 -
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Vorsicht für sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen,
die bis zum Zeitpunkt der Erstellung des vorläufigen Entwurfs der Eröffnungsbilanz bekannt geworden sind und bereits an diesem Tag vorlagen,
gebildet.
10. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Stichtag der
Erstellung des vorläufigen Entwurfs der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden.
11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten waren zum Stichtag der Erstellung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden.
- Anlage 1 -
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III.
Seite 5
Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die
entgeltlich erworben wurden, z.B. Webwasher, Stadt CAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit –101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 38.932 EUR. Die Bewertung
erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8
Jahren angesetzt.
Sachanlagen
Im Bereich der Sachanlagen werden in der NKF-Bilanz grundsätzlich die bebauten
und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem
Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die
geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt.
Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der
Ausgliederungen dieses Vermögens in die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
in den Bilanzen dieser Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städti-
- Anlage 1 -
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schen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des
Infrastrukturvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glaswartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen
Anschaffungskosten vermindert um den bis zum Zeitpunkt des Stichtages der Eröffnungsbilanzierung eingetretenen Werteverzehrs. Die Nutzungsdauer wurde mit
20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich für die Eröffnungsbilanz ein Wert in
Höhe von 48.414 EUR.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung
ist – gemäß der Handreichungen des Innenministeriums NRW – der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind
dauerhaft bei der Provinzial versichert. Der Versicherungswert beträgt 205.031
EUR.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie
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beispielsweise das Schlauchboot oder Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen
zählen u. a. die Sirenen.
Die Bewertung erfolgte auch hier unter Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bisher eingetretenen Werteverzehr (Abschreibungen). Ist der Zustand einzelner Vermögensgegenstände im Rahmen der Inventarisierung mit der Schulnote „ausreichend“ bewertet worden, so wurden die fortgeführten Anschaffungskosten um 50% reduziert. Ist der Zustand sogar mit „mangelhaft“ bewertet worden, so erfolgte der Ansatz des Erinnerungswertes in Höhe von
1 EUR. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt wird in
der Eröffnungsbilanz ein Wert in Höhe von 1.485.224 EUR angesetzt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge, etc.). Der Zeitwert dieser Vermögensgegenstände
wurde bei einer Einzelbewertung über an Wiederbeschaffungszeitwerten orientierten Restwerten ermittelt. Bei der Inventarisierung wurde der Zustand der einzelnen
Vermögensgegenstände bei der Bewertung berücksichtigt. Vermögensgegenstände, deren Zustand die Schulnote „ausreichend“ erhalten haben, sind mit 50% des
der fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden, Vermögensgegenstände,
die mit „mangelhaft“ bewertet wurden, sind mit dem Erinnerungswert von 1 EUR
angesetzt worden. Tische sowie Stühle im Bereich Schulen und Kindertagesstätten sind mit einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NW bewertet worden.
Daneben wurden weitere Festwerte gebildet für die Einsatzkleidung, Meldeempfänger, Funkgeräte, Atemschutzmasken sowie Hörer im Bereich der Feuerwehr.
Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore,
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Notebooks, etc. ausgewiesen, die ebenfalls grundsätzlich mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind.
Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Eröffnungsbilanz ein Wert in
Höhe von 2.361.534 EUR angesetzt.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Da sämtliche Baumaßnahmen vom Eigenbetrieb Immobilien geplant und realisiert
werden, ist ein Ansatz dieses Bilanzpostens in der städtischen Bilanz nicht erforderlich.
Finanzanlagen
Die Stadt Erftstadt hat weder Anteile an verbundenen Unternehmen noch Beteiligungen, so dass ein Ansatz dieses Bilanzpostens entfällt.
Sondervermögen
Zu den Sondervermögen gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen
der Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt sowie Stadtwerke Erftstadt). Diese wurden gem. §
55 Abs. 6 S. 2 GemHVO mit dem im jeweiligen Einzelabschluss des Sondervermögens ausgewiesenen anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (Eigenkapital-Spiegelbildmethode). Diese Methode wurde auch von der WPG BFJM, welche
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den Jahresabschluss der Eigenbetriebe Immobilienwirtschaft sowie Straßen geprüft hat, präferiert. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass mit Hilfe
der Bewertung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt
wird. Für die Bewertung wurden die Werte aus den Bilanzen der Eigenbetriebe
zum 31.12.2007 zu Grunde gelegt, auch wenn noch kein Testat vorlag. Aus Gründen der vorsichtigen Bewertung wurden die im Anhang des einzelnen Eigenbetriebes ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in Abzug gebracht. Für die drei Eigenbetriebe wurde für die Eröffnungsbilanz insgesamt ein Wert in Höhe von
150.424.353 EUR ermittelt.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Unter diesem Bilanzposten wird der Wert des KVR-Fonds ausgewiesen, der zum
Eröffnungsbilanzstichtag einen Wert in Höhe von 486.307 EUR hat. Hierbei handelt es sich um die kamerale „Sonderrücklage Pensionsfonds“. Artikel 10 des
NKFG regelt, dass der § 12 des Gesetzes zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in NRW gestrichen wird. Nach dem Erlass des IM NRW von 02/2005 sind
die Sonderregelungen zur Bildung von Versorgungsrücklagen mit vollständiger
Einführung des NKFG entfallen.
Für die Eröffnungsbilanz ist der Bestand der Rücklage zum 31.12.2007 als Finanzanlage auszuweisen, da ein speziell für Kommunen gebildeter (Wertpapier-)
Fonds eingerichtet wurde, in den die Stadt Erftstadt in den vergangenen Jahren
eingezahlt hat. Dieser Fonds wird verzinst.
Ausleihungen
Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen der Stadt Erftstadt
bilanziert. Der Ansatz erfolgte mit dem Nominalwert.
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Hierbei handelt es sich zum einen um Wohnungsbaufürsorgedarlehen (Wertansatz: 181.506 EUR) sowie um die Restvaluta von 12 Arbeitgeberdarlehen, die
größtenteils kurz- bis mittelfristig auslaufen (Wertansatz: 17.727 EUR). Auf eine
Abzinsung der Darlehen wurde auf Grund des Grundsatzes der Wesentlichkeit und
der Wirtschaftlichkeit verzichtet.
Außerdem werden unter diesem Bilanzposten die Beteiligungen an Radio Erft, am
Verbandswasserwerk Euskirchen, an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie
an der VR-Bank ausgewiesen. Diese Beteiligungen ergeben insgesamt einen Wert
in Höhe von 31.888 EUR. Ausschlaggebend für diese Höhe war der Anteil der
Stadt Erftstadt am Unternehmen.
Insgesamt ergibt sich für die Eröffnungsbilanz somit ein Wertansatz in Höhe von
231.121 EUR für den Bilanzposten Ausleihungen.
Umlaufvermögen
Vorräte
Erfasst und bewertet sind die Vorräte im Bereich Heizöl (Tennishalle Lechenich,
Flussstraße sowie Reiherweg; Wertansatz: 9.482 EUR), Treibstoffe im Bereich
Feuerwehr (Wertansatz: 9.475 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der
Druckerei (Wertansatz: 9.400 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten.
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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Es wurden die Kasseneinnahmereste zum Stichtag 31.12.2007 bzw. 01.01.2008
ausgewertet. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Eventuell
erfolgte Teilzahlungen wurden berücksichtigt. Sämtliche Forderungen können mit
Hilfe der Restebelege nachgewiesen werden. Bei den Steuerforderungen wurde
ein Abschlag in Höhe von 280.000 EUR vorgenommen. In dieser Höhe wurde in
den vergangenen Jahren eine kamerale Globalbereinigung (Gewerbesteuer) vorgenommen, da auf Grund der Erfahrungswerte mit einem Eingang der Forderungen in dieser Höhe nicht gerechnet werden konnte. Somit sind diese Forderungen
nicht werthaltig und dürfen in der Eröffnungsbilanz nicht angesetzt werden. Dies
gilt analog auch für die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen. Hier wurden
die Kasseneinnahmereste auf Grund der Erfahrungen vergangener Jahre um
140.000 EUR (Säumniszuschläge 60.000 EUR + Nutzungsentschädigungen
80.000 EUR) reduziert.
Privatrechtliche Forderungen
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich sind – in
Analogie zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen – die Kasseneinnahmereste
zum 31.12.007 bzw. 01.01.2008 ausgewertet worden. Der Ausweis der privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen erfolgte durch einen Abgleich mit den
Sondervermögen. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Eventuell erfolgte Teilzahlungen wurden berücksichtigt. Sämtliche Forderungen können
mit Hilfe der Restebelege nachgewiesen werden.
Sonstige Vermögensgegenstände
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Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ werden Forderungen ausgewiesen, die zum Zeitpunkt 01.01.2008 existent waren, mit deren korrespondierenden
Zahlungseingang jedoch erst im Laufe des Jahres 2008 (oder ggf. noch später)
gerechnet werden kann. Der Grund hierfür besteht oftmals darin, dass eine endgültige Abrechnung erst im Jahr 2008 durchgeführt wurde, z. B. die Schlussrechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- sowie an der Umsatzsteuer.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Hier sind alle Wertpapiere nachzuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Da die Stadt Erftstadt über derartige Wertpapiere nicht verfügt, erfolgt bei diesem Bilanzposten kein Ansatz in der Eröffnungsbilanz.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel wurden Kassenbestände und Handvorschüsse (8.656 EUR)
sowie Guthaben bei Kreditinstituten bilanziert (81.602 EUR).
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten zum einen die Beamtenbezüge für den Januar 2008, die im Dezember 2007 ausgezahlt wurde (rd. 396.000
€) und zum anderen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (ca. 676.490 EUR), z.B. Investitionszuschüsse an Sportvereine oder im Jugendbereich.
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PASSIVSEITE
Eigenkapital
Insgesamt ergibt sich zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung ein Eigenkapital in Höhe von 86.965.869 EUR, welches sich auf die beiden Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ und „Ausgleichsrücklage“ aufteilt.
Allgemeine Rücklage
Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen
der Stadt Erftstadt (= Aktiva) und der Ausgleichsrücklage, den Sonderposten, den
Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die allgemeine Rücklage der Stadt Erftstadt beträgt
zum Eröffnungsbilanzstichtag 70.538.118 EUR.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde in Höhe eines Drittels der Ertragskraft der Stadt
Erftstadt gebildet. Die Berechnung ist in der Haushaltssatzung auf S. 18 dargestellt. Die Ausgleichsrücklage weist einen Betrag i. H. v. 16.427.751 EUR aus.
Sonderposten
Unter diesem Bilanzposten werden Beträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die
Stadt Erftstadt für einen festgelegten Verwendungszweck (z.B. Erstellung oder
Erwerb eines Anlagegutes) von Dritten erhalten hat. Dieser Sonderposten stellt
einen Zwitterposten zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Sonderposten werden
entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst.
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Die Ermittlung des Sonderpostens für zuwendungsfinanzierte Vermögensgegenstände erfolgte mit Hilfe des Zeitwertes des Vermögensgegenstandes. Da auf
Grund der besonderen Struktur der Stadt Erftstadt im Kernhaushalt kaum investive
Maßnahmen erfolgen (Ausnahmen im Bereich Feuerwehr / Rettungsdienst), wird
der Sonderposten in Höhe des abschreibbaren Vermögens gebildet. Mit anderen
Worten: Für alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, die einer
Abschreibung unterliegen – inkl. der immateriellen Vermögensgegenstände sowie
der gebildeten Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für die geleisteten Investitionszuschüsse – und für die Festwerte gebildet worden sind, wird in Höhe des ermittelten Zeitwertes für den Vermögensgegenstand auf der Passivseite ein Sonderposten gebildet, der über die festgelegte Restnutzungsdauer des zugeordneten
Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst wird. Für die Eröffnungsbilanz
ergibt sich ein Wertansatz in Höhe von 4.610.593 EUR.
Sonderposten für Gebührenausgleich
Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der
Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet.
Der Überschuss im Gebührenshaushalt „Rettungsdienst“ beträgt derzeit etwa
475.000 EUR; der Überschuss im Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ beträgt
etwa 398.000 EUR.
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Rückstellungen
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NKF sind die Pensionsverpflichtungen nach den
beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Rückstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 33.011.944 EUR.
Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch
der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der
Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es
ergab sich insgesamt ein Wert der Beihilferückstellung in Höhe von 9.725.657
EUR.
Für die Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln
beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der
HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Ein „Testat zur versicherungsmathematischen
Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen“ der HEUBECK AG ist der
Stadt Erftstadt inzwischen zugegangen.
Insgesamt wird so ein Wert in Höhe von 42.737.601 EUR für die Pensions- und
Beihilferückstellungen ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
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Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO NKF die Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch
nicht genau bekannt sind, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.
Dieser Tatbestand wird im vorliegenden vorläufigen Entwurf der Eröffnungsbilanz
gesehen für:
•
Altersteilzeitrückstellung (810.550 EUR)
•
nicht in Anspruch genommenen Urlaub (464.827 €)
•
geleistete Überstunden (95.992 €)
•
GPA-Prüfungskosten (62.500 €)
•
Verlustabdeckung Bäder (928.961 €)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Zum einen bestehen zum 01.01.2008 Kreditverbindlichkeiten gegenüber der KSK
Köln in Höhe von 477.848 €. Zum anderen werden hier auch die Verbindlichkeiten
gegenüber dem Eigenbetrieb Straßen ausgewiesen. In der Ratssitzung am
12.12.2000 wurde beschlossen, dass der städtische Haushalt dem Eigenbetrieb
Straßen ab dem Jahr 2001 die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Ableitung des Oberflächenwassers der Stadtstraßen sowie der Kreisstraßen und die
Kontrollkosten für Verkehrswege erstattet. Gleichfalls sind die Kosten für die Wirtschaftsprüfung durch die Stadt zu ersetzen. Inzwischen belaufen sich die Verbind- Anlage 1 -
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Anhang
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lichkeiten der Stadt gegenüber dem Sondervermögen auf 920.275 EUR.
Außerdem besteht noch eine Verbindlichkeit gegenüber dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in Höhe von 49.382 EUR. Diese Verbindlichkeit setzt sich zusammen
aus wechselseitigen Verrechnungen sowie Verbindlichkeiten aus dem Mieter- /
Vermieter-Modell betreffend Neubaumieten.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Unter diesem Bilanzposten werden die kameralen „Kassenkredite“ ausgewiesen.
Auf Grund der hohen Fehlbeträge der letzten Jahre belaufen sich diese Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag auf 19.600.000 EUR.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierbei handelt es sich um die Verbindlichkeiten gegenüber der KDVZ Rhein-ErftRur.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen:
•
Rechnungen aus 2007, die aber erst im Jahr 2008 bezahlt werden (608.455 €)
•
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (191.015 €)
Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
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wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden.
Ein typisches Beispiel im kommunalen Bereich sind die Friedhofsgebühren, die im
Voraus bezahlt werden. Da der Bereich „Friedhof“ in den Eigenbetrieb Straßen
ausgegliedert wurde, entfällt für den Kernhaushalt der Ausweis.
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