Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 266/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer
Busch; Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu
ändern. Die Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt,
Abgrabung nördlich Friesheimer Busch.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 über die V 110/2008
(Erweiterung der Kiesabgrabungsfläche in E.-Bliesheim (nördlich Friesheimer Busch) beraten und
die Verwaltung beauftragt, vor Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens mit
den zuständigen Behörden die Planungsgrundlagen abzustimmen sowie im Zuge der
erforderlichen Grundstücksverhandlungen/Grundstückstausch die Fortführung des Rad- und
Fußweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Bliesheim zu erörtern.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Begründung zu V 200/2008
(Grundstückstausch in der Gemarkung Bliesheim; Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 03.06.2008) verwiesen.
Die zuständige Bezirksplanungsbehörde hat bestätigt bzw. in Aussicht gestellt, dass die
Flächennutzungsplan-Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Im
Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln,
ist der entsprechende Bereich sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil unter
Kapitel D, Generelle Entwicklung des Freiraums, Bereiche für die Sicherung und den Abbau
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), als Abgrabungsfläche dargestellt.
Da somit sowohl die liegenschaftsmäßigen als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen
vorliegen, kann der Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens zugestimmt
werden.
(Bösche)
Anlagen
-2-