Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 266/2008 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.05.2008 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 über die V 110/2008 (Erweiterung der Kiesabgrabungsfläche in E.-Bliesheim (nördlich Friesheimer Busch) beraten und die Verwaltung beauftragt, vor Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens mit den zuständigen Behörden die Planungsgrundlagen abzustimmen sowie im Zuge der erforderlichen Grundstücksverhandlungen/Grundstückstausch die Fortführung des Rad- und Fußweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Bliesheim zu erörtern. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Begründung zu V 200/2008 (Grundstückstausch in der Gemarkung Bliesheim; Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 03.06.2008) verwiesen. Die zuständige Bezirksplanungsbehörde hat bestätigt bzw. in Aussicht gestellt, dass die Flächennutzungsplan-Änderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Im Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der entsprechende Bereich sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil unter Kapitel D, Generelle Entwicklung des Freiraums, Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB), als Abgrabungsfläche dargestellt. Da somit sowohl die liegenschaftsmäßigen als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens zugestimmt werden. (Bösche) Anlagen -2-