Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 415/2006
Az.: 61.20-20 / 1. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 01, Hauptverkehrsstraßen;
Klosengartenstraße und Am Giezenbach in E. – Köttingen
V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2006
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, im Rahmen des Flächennutzungsplan- Änderungsverfahrens Nr. 01,
„Hauptverkehrsstraßen“, die Klosengartenstraße zwischen Köttinger Straße und der Straße „Am
Giezenbach“ sowie die Straße „Am Giezenbach“ zwischen Klosengartenstraße und Osttangente
als Hauptverkehrsstraße aufzunehmen.
Begründung:
Die Klosengartenstraße im Abschnitt zwischen der Köttinger Straße und der Straße „Am
Giezenbach“ und die Straße „Am Giezenbach“ zwischen Klosengartenstraße und Osttangente sind
im derzeitigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt nicht als „Sonstige örtliche oder
überörtliche Haupterschließungsstraße“ dargestellt.
Dies ist jedoch Vorraussetzung für die öffentliche Förderung (GVFG-Mitteln) des geplanten
Kreisverkehres im Einmündungsbereich der Straße „Am Giezenbach“/ Osttangente / Zubringer
zur B 265.
Der o.g. Straßenabschnitt hat aufgrund der Verbindungsfunktion zwischen der B 265
(Ortsumgehung Liblar) und der L 163 (Ortslage Köttingen, May-Werken und Kiesgrube Nowotnik)
und der daraus resultierenden Belastung an Bedeutung gewonnen, sodass die
verkehrstechnischen und die städtebaulichen Voraussetzungen für die Darstellung im FNP als
Hauptverkehrsstraße gegeben sind.
Da nunmehr die Voraussetzungen für die Darstellung im FNP bestehen und um die Förderung des
o.g. Kreisverkehres zu sichern, wird vorgeschlagen, zu beschließen, dass im Rahmen des
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens Nr. 01 dieser Straßenabschnitt als
Hauptverkehrsstraße aufgenommen wird.
(Bösche)
Anlage
* Anlageplan
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