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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 01, Hauptverkehrsstraßen; Klosengartenstraße und Am Giezenbach in E. – Köttingen V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 01, Hauptverkehrsstraßen; 
Klosengartenstraße und Am Giezenbach in E. – Köttingen
V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 01, Hauptverkehrsstraßen; 
Klosengartenstraße und Am Giezenbach in E. – Köttingen
V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 415/2006 Az.: 61.20-20 / 1. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplanänderung Nr. 01, Hauptverkehrsstraßen; Klosengartenstraße und Am Giezenbach in E. – Köttingen V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.05.2006 Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, im Rahmen des Flächennutzungsplan- Änderungsverfahrens Nr. 01, „Hauptverkehrsstraßen“, die Klosengartenstraße zwischen Köttinger Straße und der Straße „Am Giezenbach“ sowie die Straße „Am Giezenbach“ zwischen Klosengartenstraße und Osttangente als Hauptverkehrsstraße aufzunehmen. Begründung: Die Klosengartenstraße im Abschnitt zwischen der Köttinger Straße und der Straße „Am Giezenbach“ und die Straße „Am Giezenbach“ zwischen Klosengartenstraße und Osttangente sind im derzeitigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt nicht als „Sonstige örtliche oder überörtliche Haupterschließungsstraße“ dargestellt. Dies ist jedoch Vorraussetzung für die öffentliche Förderung (GVFG-Mitteln) des geplanten Kreisverkehres im Einmündungsbereich der Straße „Am Giezenbach“/ Osttangente / Zubringer zur B 265. Der o.g. Straßenabschnitt hat aufgrund der Verbindungsfunktion zwischen der B 265 (Ortsumgehung Liblar) und der L 163 (Ortslage Köttingen, May-Werken und Kiesgrube Nowotnik) und der daraus resultierenden Belastung an Bedeutung gewonnen, sodass die verkehrstechnischen und die städtebaulichen Voraussetzungen für die Darstellung im FNP als Hauptverkehrsstraße gegeben sind. Da nunmehr die Voraussetzungen für die Darstellung im FNP bestehen und um die Förderung des o.g. Kreisverkehres zu sichern, wird vorgeschlagen, zu beschließen, dass im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens Nr. 01 dieser Straßenabschnitt als Hauptverkehrsstraße aufgenommen wird. (Bösche) Anlage * Anlageplan -2-