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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften bei der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften bei der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften bei der Stadt Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften bei der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 840/2006 Az.: Amt: - 10 - / -61 BeschlAusf.: - 10 Datum: 13.12.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 20.03.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften bei der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.12.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Bezug: A 7/3241; V 8/ 0184; A 8/0253; A 8/0180; A 11/2006; Die Stadt Erftstadt bemüht sich seit 1994 Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Mitbürger/innen anzubieten. 1994 bis 1998 wurden in Zusammenarbeit mit einem freien Träger AB-Maßnahmen in den beiden Schlossparken Lechenich und Liblar durchgeführt. Die beiden Parkanlagen konnten dadurch erweitert und grundsaniert werden. Gleichzeit wurden den Teilnehmern Grundqualifikationen im Garten- und Landschaftsbau vermittelt. Parallel dazu erfolgte eine intensive sozialpädagogische Betreuung und eine Unterstützung bei der Arbeitsplatzfindung. Diese zeitlich befristeten Maßnahmen liefen 1998 aus. Ab 1998 wurden im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Erftstadt und dem Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. im Umweltzentrum Friesheimer Busch durchgehend AB-Maßnahmen durchgeführt. Hierbei wurden Grundqualifikationen im den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Holzbearbeitung, Gebäudesanierung und -unterhaltung vermittelt. Da der Bedarf an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose zwischenzeitlich weiter gestiegen war und eine Erweiterung des Beschäftigungsspektrum sinnvoll erschien, begann in Erftstadt die Diskussion zur Gründung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft. Parallel zu diesem Diskussionsprozess wurden auf Bundesebene Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum ALG-II zusammengefasst und die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in zusätzlichen und gemeinnützigen Bereichen geschaffen. Kontakte mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der ‚Lichtblick – Wesselinger Selbsthilfe gegen Arbeitslosigkeit e.V.’ führten zu der Erkenntnis, dass sich im Rahmen einer Kooperation mit den o.g. Partnern ohne weitergehendes personelles und finanzielles Engagement der Stadt der gleiche Effekt wie durch eine städtische Beschäftigungsgesellschaft erreichen lassen müsste. Im Januar 2005 wurde auf der Grundlage der Arbeiten im Umweltzentrum Friesheimer Busch vom Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. und der HELIOS-Beschäftigungsförderung–gGmbH (gGmbH der Arbeiterwohlfart) das Gemeinwohlzentrum Erftstadt gegründet. Zwischen dem Gemeinwohlzentrum und der Stadt Erftstadt besteht eine Kooperationsvereinbarung. Das Gemeinwohlzentrum betreut und qualifiziert die Teilnehmer durch fest angestellte Sozialpädagogen und Fachanleiter auf der Basis der von NRW-Wohlfahrsverbänden erarbeiteten Grundsätze für Gemeinwohlarbeit. Für die schulische Qualifikation (Hauptschulabschluss und sonstige Bildungsmaßnahmen wie z.B. Alphabetisierung, Deutsch für Ausländer, PC-Kurse) wurde 2006 eine Kooperation mit der Volkshochschule Erftstadt abgeschlossen. Zur berufsvorbereitenden Qualifizierung bestehen z.Zt. Möglichkeiten in den Fachbereichen: Garten- und Landschaftsbau, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Bauen und Sanieren, Innenausbau, Maler und Lackierer, Handel und Verkauf, Floristik und Hauswirtschaft. Primäres Ziel der Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Hartz-IV-Empfänger ist nicht die direkte Vermittlung in den sog. 1.Arbeitsmarkt. Die in diesen Maßnahmen zugewiesenen Teilnehmer/innen verfügen i.d.R. über so schwerwiegende Reintegrationshindernisse, dass sie nicht direkt vermittelbar sind. Aus diesem Grund ist das Ziel dieser Maßnahmen der Abbau dieser Hindernisse und damit meist der Übergang in eine weiterführende Qualifizierungsmaßnahme. Die von der ARGE Rhein-Erft zugewiesenen Teilnehmer/innen werden nach einem ersten Gespräch in einer 4-8 Wochen dauernden Profiling-Phase im Umweltzentrum Friesheimer Busch eingesetzt. Im Rahmen dieser Phase werden die individuellen Fähigkeiten erarbeitet und die Vermittlungshemmnisse analysiert. Diese Profiling-Phase erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Job-Center der ARGE Rhein-Erft. Anschließend werden die Teilnehmer/innen bei erhöhtem Betreuungsbedarf in Arbeitsgruppen des Umweltzentrums oder bei weniger starkem Betreuungsbedarf in geeigneten, gemeinnützigen Außeneinsatzstellen eingesetzt. Als Einsatzstellen sind vorhanden*: (da die Einsatzstellen je nach Qualifikation bzw. Qualifizierungsbedarf der Teilnehmer/innen ausgewählt werden, sind nicht immer alle Einsatzstellen gleichzeitig besetzt) A) städtische Gymnasium Lechenich Grundschule Gymnich Hauptschule Liblar Kindergarten Borr Kindergarten Liblar W-B-Str. Schloßpark Lechenich Reinigungskolonne Feuerwehr-Werkstatt B) sonstige AWO-Lechenich ASB-Erftstadt Ville Gymnasium Liblar Grundschule Bliesheim Kindergarten Gymnich Kindergarten Friesheim Kindergarten Lechenich Nord Schlosspark Liblar Schulverwaltungsamt DRK-Erftstadt SKFM-Erftstadt An den Außeneinsatzstellen werden die Teilnehmer/innen weiter vom Betreuungsteam des Gemeinwohlzentrums unterstützt. Aktuell werden in den verschiedenen Beschäftigungsmaßnahmen mit 70 Plätzen 58 Teilnehmer/innen (12 weiblich/46 männlich) betreut. Hinzu kommt eine Jugendmaßnahme zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss mit 40 Plätzen von denen z.Zt. 34 (8 weiblich/26 männlich) besetzt sind. Nach diesem Überblick über die bisherigen Aktivitäten nun zur Beantwortung der gestellten Fragen: 1) Welche Arbeiten können grundsätzlich im Rahmen von Zusatzbeschäftigungen übernommen werden? Die durchzuführenden Arbeiten müssen zusätzlich und gemeinnützig sein, d.h. es dürfen über diese Beschäftigungen keine Konkurrenzsituationen zur gewerblichen Wirtschaft geschaffen werden. Ebenso ist der Einsatz zum Ersatz von Mitarbeitern der Stadt nicht zulässig. Gemeinnützig bedeutet, dass sie von Nutzen für die Allgemeinheit sein müssen. Diese Kriterien werden bei allen Tätigkeiten überprüft. 2) Welche Voraussetzungen muss die Stadt bieten, damit eine Beschäftigung für die Arbeitslosen sinnvoll ist (Anleitung, Überwachung, Angebot einer Qualifizierung)? Die Stadt stellt bei allen Einsatzstellen eine entsprechende Anleitung und Überwachung sicher. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von dem Träger (Gemeinwohlzentrum Erftstadt) in enger Zusammenarbeit mit der ARGE erarbeitet und angeboten. Die Stadt unterstützt diese Qualifizierungsangebote durch z.B. die Kooperationsvereinbarung der Volkshochschule und entsprechende Einsatzstellen. -2- 3) Wie kann die Stadt diesen Kräften eine möglichst gute Qualifizierung/Verbesserung ihrer Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt bieten? Ist dabei eine Zusammenarbeit mit anderen sinnvoll? Wer bietet sich dazu an? Die Qualifizierung in Form von schulischen und praktischen Fortbildungsmaßnahmen erfolgt i.d.R. durch den Maßnahmenträger, d.h. durch das Gemeinwohlzentrum. Die Kooperation mit der Volkshochschule erweitert die bisher vorhandenen Möglichkeiten. Durch sinnvolle Beschäftigung in den Einsatzstellen ist eine weitere, berufsnahe Einarbeitung/Qualifizierung möglich und erwünscht. Die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen werden zwischen dem Gemeinwohlzentrum und der Einsatzstelle individuell abgeklärt. 4) Wie kann die Auswahl der Kräfte erfolgen damit die angestrebte Qualifizierung zum Bedarf der Kräfte passt und die eingesetzten Fähigkeiten zum Arbeitsauftrag? Die Auswahl der Kräfte erfolgt zwischen dem Gemeinwohlzentrum und den Einsatzstellen. Im Rahmen der Profiling-Phase werden auf den jeweiligen Teilnehmer zugeschnittene Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen erarbeitet. 5) Wie hoch sind die Mindestanforderungen im Sinne einer Verbesserung der Vermittlungswahrscheinlichkeit durch den Einsatz? Mindestanforderung für die Teilnahme an Beschäftigungsmaßnahmen ist eine dreistündige tägliche Arbeitsfähigkeit. Die Gemeinwohlarbeit hat die Aufgabe, andere Vermittlungshindernisse darzustellen und Lösungswege aufzuzeigen. Die Einsatzstellen sind dabei bzgl. einer fachspezifischen Beschäftigung besonders wichtig innerhalb des gesamten Wiedereingliederungsprozesses. 6) Welche finanziellen Folgen sind mit einem Einsatz verbunden? Die Träger der Einsatzstellen tragen nur die mit dem Einsatz verbundenen Sachkosten. Neben den finanziellen Kosten ist natürlich damit auch ein entsprechendes Engagement der mit der Anleitung und Betreuung beschäftigten Mitarbeiter/innen der Verwaltung verbunden. Einsatzstellen bei öffentlichen Trägern und gemeinnützigen Verbänden sind wichtige Trittsteine zur Eingliederung und Wiedereingliederung von langzeitarbeitlosen Mitbürger/innen. Ich gehe davon aus, dass über eine gezielte Suche nach weiteren Einsatzstellen insgesamt ca. 200 Plätze im Bereich der Stadt Erftstadt eingerichtet werden könnten. Unabhängig von den sozialen und arbeitsmarktpolitischen Vorteilen von Beschäftigungsverhältnissen bewirken die zusätzliche Arbeiten –wie vom Gesetzgeber gewünscht- eine Qualitätssteigerung der für die Bevölkerung angebotenen Leistungen. Dies gilt sowohl für den Einsatz bei öffentlichen Trägern wie auch bei gemeinnützigen Verbänden. In Vertretung (Erner) -3-