Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 840/2006
Az.:
Amt: - 10 - / -61 BeschlAusf.: - 10 Datum: 13.12.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
20.03.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht über die Voraussetzungen zur Beschäftigung von MBZ-Kräften
bei der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.12.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezug: A 7/3241; V 8/ 0184; A 8/0253; A 8/0180; A 11/2006;
Die Stadt Erftstadt bemüht sich seit 1994 Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose
Mitbürger/innen anzubieten.
1994 bis 1998 wurden in Zusammenarbeit mit einem freien Träger AB-Maßnahmen in den beiden
Schlossparken Lechenich und Liblar durchgeführt. Die beiden Parkanlagen konnten dadurch erweitert und
grundsaniert werden. Gleichzeit wurden den Teilnehmern Grundqualifikationen im Garten- und
Landschaftsbau vermittelt. Parallel dazu erfolgte eine intensive sozialpädagogische Betreuung und eine
Unterstützung bei der Arbeitsplatzfindung. Diese zeitlich befristeten Maßnahmen liefen 1998 aus.
Ab 1998 wurden im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Erftstadt und dem Umweltnetzwerk
Erftstadt e.V. im Umweltzentrum Friesheimer Busch durchgehend AB-Maßnahmen durchgeführt. Hierbei
wurden Grundqualifikationen im den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Holzbearbeitung,
Gebäudesanierung und -unterhaltung vermittelt.
Da der Bedarf an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose zwischenzeitlich
weiter gestiegen war und eine Erweiterung des Beschäftigungsspektrum sinnvoll erschien, begann in
Erftstadt die Diskussion zur Gründung einer städtischen Beschäftigungsgesellschaft.
Parallel zu diesem Diskussionsprozess wurden auf Bundesebene Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum ALG-II
zusammengefasst und die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in zusätzlichen und
gemeinnützigen Bereichen geschaffen.
Kontakte mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der ‚Lichtblick – Wesselinger Selbsthilfe gegen
Arbeitslosigkeit e.V.’ führten zu der Erkenntnis, dass sich im Rahmen einer Kooperation mit den o.g.
Partnern ohne weitergehendes personelles und finanzielles Engagement der Stadt der gleiche Effekt wie
durch eine städtische Beschäftigungsgesellschaft erreichen lassen müsste.
Im Januar 2005 wurde auf der Grundlage der Arbeiten im Umweltzentrum Friesheimer Busch vom
Umweltnetzwerk Erftstadt e.V. und der HELIOS-Beschäftigungsförderung–gGmbH (gGmbH der
Arbeiterwohlfart) das Gemeinwohlzentrum Erftstadt gegründet. Zwischen dem Gemeinwohlzentrum und der
Stadt Erftstadt besteht eine Kooperationsvereinbarung.
Das Gemeinwohlzentrum betreut und qualifiziert die Teilnehmer durch fest angestellte Sozialpädagogen und
Fachanleiter auf der Basis der von NRW-Wohlfahrsverbänden erarbeiteten Grundsätze für
Gemeinwohlarbeit. Für die schulische Qualifikation (Hauptschulabschluss und sonstige
Bildungsmaßnahmen wie z.B. Alphabetisierung, Deutsch für Ausländer, PC-Kurse) wurde 2006 eine
Kooperation mit der Volkshochschule Erftstadt abgeschlossen.
Zur berufsvorbereitenden Qualifizierung bestehen z.Zt. Möglichkeiten in den Fachbereichen: Garten- und
Landschaftsbau, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Bauen und Sanieren, Innenausbau, Maler und
Lackierer, Handel und Verkauf, Floristik und Hauswirtschaft.
Primäres Ziel der Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Hartz-IV-Empfänger ist nicht die direkte
Vermittlung in den sog. 1.Arbeitsmarkt. Die in diesen Maßnahmen zugewiesenen Teilnehmer/innen verfügen
i.d.R. über so schwerwiegende Reintegrationshindernisse, dass sie nicht direkt vermittelbar sind. Aus
diesem Grund ist das Ziel dieser Maßnahmen der Abbau dieser Hindernisse und damit meist der Übergang
in eine weiterführende Qualifizierungsmaßnahme.
Die von der ARGE Rhein-Erft zugewiesenen Teilnehmer/innen werden nach einem ersten Gespräch in einer
4-8 Wochen dauernden Profiling-Phase im Umweltzentrum Friesheimer Busch eingesetzt. Im Rahmen
dieser Phase werden die individuellen Fähigkeiten erarbeitet und die Vermittlungshemmnisse analysiert.
Diese Profiling-Phase erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Job-Center der ARGE Rhein-Erft.
Anschließend werden die Teilnehmer/innen bei erhöhtem Betreuungsbedarf in Arbeitsgruppen des
Umweltzentrums oder bei weniger starkem Betreuungsbedarf in geeigneten, gemeinnützigen
Außeneinsatzstellen eingesetzt.
Als Einsatzstellen sind vorhanden*:
(da die Einsatzstellen je nach Qualifikation bzw. Qualifizierungsbedarf der Teilnehmer/innen ausgewählt
werden, sind nicht immer alle Einsatzstellen gleichzeitig besetzt)
A) städtische
Gymnasium Lechenich
Grundschule Gymnich
Hauptschule Liblar
Kindergarten Borr
Kindergarten Liblar W-B-Str.
Schloßpark Lechenich
Reinigungskolonne
Feuerwehr-Werkstatt
B) sonstige
AWO-Lechenich
ASB-Erftstadt
Ville Gymnasium Liblar
Grundschule Bliesheim
Kindergarten Gymnich
Kindergarten Friesheim
Kindergarten Lechenich Nord
Schlosspark Liblar
Schulverwaltungsamt
DRK-Erftstadt
SKFM-Erftstadt
An den Außeneinsatzstellen werden die Teilnehmer/innen weiter vom Betreuungsteam des
Gemeinwohlzentrums unterstützt.
Aktuell werden in den verschiedenen Beschäftigungsmaßnahmen mit 70 Plätzen 58 Teilnehmer/innen (12
weiblich/46 männlich) betreut.
Hinzu kommt eine Jugendmaßnahme zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss mit 40 Plätzen von
denen z.Zt. 34 (8 weiblich/26 männlich) besetzt sind.
Nach diesem Überblick über die bisherigen Aktivitäten nun zur Beantwortung der gestellten Fragen:
1) Welche Arbeiten können grundsätzlich im Rahmen von Zusatzbeschäftigungen übernommen werden?
Die durchzuführenden Arbeiten müssen zusätzlich und gemeinnützig sein, d.h. es dürfen über diese
Beschäftigungen keine Konkurrenzsituationen zur gewerblichen Wirtschaft geschaffen werden. Ebenso ist
der Einsatz zum Ersatz von Mitarbeitern der Stadt nicht zulässig. Gemeinnützig bedeutet, dass sie von
Nutzen für die Allgemeinheit sein müssen. Diese Kriterien werden bei allen Tätigkeiten überprüft.
2) Welche Voraussetzungen muss die Stadt bieten, damit eine Beschäftigung für die Arbeitslosen sinnvoll ist
(Anleitung, Überwachung, Angebot einer Qualifizierung)?
Die Stadt stellt bei allen Einsatzstellen eine entsprechende Anleitung und Überwachung sicher. Die
Qualifizierungsmaßnahmen werden von dem Träger (Gemeinwohlzentrum Erftstadt) in enger
Zusammenarbeit mit der ARGE erarbeitet und angeboten. Die Stadt unterstützt diese
Qualifizierungsangebote durch z.B. die Kooperationsvereinbarung der Volkshochschule und entsprechende
Einsatzstellen.
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3) Wie kann die Stadt diesen Kräften eine möglichst gute Qualifizierung/Verbesserung ihrer Chancen auf
dem 1. Arbeitsmarkt bieten? Ist dabei eine Zusammenarbeit mit anderen sinnvoll? Wer bietet sich dazu an?
Die Qualifizierung in Form von schulischen und praktischen Fortbildungsmaßnahmen erfolgt i.d.R. durch den
Maßnahmenträger, d.h. durch das Gemeinwohlzentrum. Die Kooperation mit der Volkshochschule erweitert
die bisher vorhandenen Möglichkeiten. Durch sinnvolle Beschäftigung in den Einsatzstellen ist eine weitere,
berufsnahe Einarbeitung/Qualifizierung möglich und erwünscht. Die hierzu notwendigen
Rahmenbedingungen werden zwischen dem Gemeinwohlzentrum und der Einsatzstelle individuell
abgeklärt.
4) Wie kann die Auswahl der Kräfte erfolgen damit die angestrebte Qualifizierung zum Bedarf der Kräfte
passt und die eingesetzten Fähigkeiten zum Arbeitsauftrag?
Die Auswahl der Kräfte erfolgt zwischen dem Gemeinwohlzentrum und den Einsatzstellen. Im Rahmen der
Profiling-Phase werden auf den jeweiligen Teilnehmer zugeschnittene Arbeits- und
Qualifizierungsmaßnahmen erarbeitet.
5) Wie hoch sind die Mindestanforderungen im Sinne einer Verbesserung der
Vermittlungswahrscheinlichkeit durch den Einsatz?
Mindestanforderung für die Teilnahme an Beschäftigungsmaßnahmen ist eine dreistündige tägliche
Arbeitsfähigkeit. Die Gemeinwohlarbeit hat die Aufgabe, andere Vermittlungshindernisse darzustellen und
Lösungswege aufzuzeigen. Die Einsatzstellen sind dabei bzgl. einer fachspezifischen Beschäftigung
besonders wichtig innerhalb des gesamten Wiedereingliederungsprozesses.
6) Welche finanziellen Folgen sind mit einem Einsatz verbunden?
Die Träger der Einsatzstellen tragen nur die mit dem Einsatz verbundenen Sachkosten. Neben den
finanziellen Kosten ist natürlich damit auch ein entsprechendes Engagement der mit der Anleitung und
Betreuung beschäftigten Mitarbeiter/innen der Verwaltung verbunden.
Einsatzstellen bei öffentlichen Trägern und gemeinnützigen Verbänden sind wichtige Trittsteine zur
Eingliederung und Wiedereingliederung von langzeitarbeitlosen Mitbürger/innen. Ich gehe davon aus, dass
über eine gezielte Suche nach weiteren Einsatzstellen insgesamt ca. 200 Plätze im Bereich der Stadt
Erftstadt eingerichtet werden könnten.
Unabhängig von den sozialen und arbeitsmarktpolitischen Vorteilen von Beschäftigungsverhältnissen
bewirken die zusätzliche Arbeiten –wie vom Gesetzgeber gewünscht- eine Qualitätssteigerung der für die
Bevölkerung angebotenen Leistungen. Dies gilt sowohl für den Einsatz bei öffentlichen Trägern wie auch bei
gemeinnützigen Verbänden.
In Vertretung
(Erner)
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