Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 838/2006
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 11.12.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
08.03.2007
Bemerkungen
Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Robinie auf dem Spielplatz
Am Lindenfeld in E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind vorhanden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.12.2006
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer zweistämmigen Robinie (StU 89 und 68 cm) auf dem Spielplatz Am Lindenfeld
in Lechenich neben dem Grundstück Am Lindenfeld 10 wird lt. § 6 Abs.1 (e und f) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Ca. 2,5 m vom Grundstück Am Lindenfeld 10 entfernt stehen zwei ca. 15 m hohe Robinien, deren
Wurzeln weit in den Hausgarten hineinwachsen und dort die für Robinien arttypischen
Wurzelschösslinge bilden.
Dadurch entsteht für den Eigentümer ein unangemessen hoher Pflegeaufwand und eine freie
Gestaltung des Gartens ist auch nicht möglich.
Eine der beiden Robinien (StU 82 cm) fällt nicht unter die Baumschutzsatzung, während die
andere zweistämmige Robinie (StU 89 und 68 cm), die u.a. einen größeren Totholzanteil
aufweist, geschützt ist.
Beide Bäume stehen in einem dichten aus rund 30 Exemplaren bestehenden Baumbestand, der
mittelfristig aufgrund des Dichtstandes auszulichten ist.
(Bösche)
Anlage