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Beschlussvorlage (Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Robinie auf dem Spielplatz Am Lindenfeld in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Robinie auf dem Spielplatz Am Lindenfeld in E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 838/2006 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 11.12.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 08.03.2007 Bemerkungen Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Robinie auf dem Spielplatz Am Lindenfeld in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind vorhanden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.12.2006 Beschlussentwurf: Der Fällung einer zweistämmigen Robinie (StU 89 und 68 cm) auf dem Spielplatz Am Lindenfeld in Lechenich neben dem Grundstück Am Lindenfeld 10 wird lt. § 6 Abs.1 (e und f) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Ca. 2,5 m vom Grundstück Am Lindenfeld 10 entfernt stehen zwei ca. 15 m hohe Robinien, deren Wurzeln weit in den Hausgarten hineinwachsen und dort die für Robinien arttypischen Wurzelschösslinge bilden. Dadurch entsteht für den Eigentümer ein unangemessen hoher Pflegeaufwand und eine freie Gestaltung des Gartens ist auch nicht möglich. Eine der beiden Robinien (StU 82 cm) fällt nicht unter die Baumschutzsatzung, während die andere zweistämmige Robinie (StU 89 und 68 cm), die u.a. einen größeren Totholzanteil aufweist, geschützt ist. Beide Bäume stehen in einem dichten aus rund 30 Exemplaren bestehenden Baumbestand, der mittelfristig aufgrund des Dichtstandes auszulichten ist. (Bösche) Anlage