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Anfrage (Anfrage bzgl. der Kontrolle der Baumbestände an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 6710-15 13.10.2008 Holzdamm 10 Herr Schipper 0 22 35 / 409- Ihre Anfrage vom 05.12.2006 Rat Betrifft: F 836/2006 19.12.2006 Anfrage bzgl. der Kontrolle der Baumbestände an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr StV Holtz, gern beantworte ich Ihre Anfrage vom 05.12.2006. Zu 1) Im Eigenbetrieb Straßen ist der Betriebszweig Gartenbau für die Kontrolle des Baumbestandes zuständig. Für die Ausführungen der Pflegemaßnahmen habe ich ein Fachunternehmen beauftragt. Zu 2) Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Bei den Kontrollen wird nach Alter und Standort der Bäume unterschieden. Dabei werden Jungbaumbestände in bis zu 3-jährigen Intervallen kontrolliert. Bei alten Bäumen ist für die Häufigkeit der Kontrollen im hohem Maße auch der Standort entscheidend. An exponierten Stellen kann es dann zu ½-jährigen Nachschauen kommen, wenn es der Gesamtzustand des Baumes erforderlich erscheinen lässt. Die Verwaltung hält sich dabei an eine Empfehlung der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.). zu 3) Die von mir beauftragte Firma ist vertraglich verpflichtet nach den zusätzlich technischen Vorschriften (ZTV) – „Baumpflege“ zu arbeiten. Diese stellen einen bundeseinheitlichen Standard dar und wurden ebenfalls von der FLL erarbeitet. Von der aktuellen Rechtsprechung wird dieser Standard allgemein akzeptiert und anerkannt. Zu 4) Etwaige Anomalien an den Bäumen, die ein mögliches Gefahrenpotential aufzeigen könnten, werden im Kontrollbuch vermerkt. Im gleichen Zuge reiche ich diese Eintragungen als Arbeitsauftrag an die Pflegefirma weiter. Die verkehrsichernden Pflegearbeiten sind anhand der Auftragsschreiben und Ausführungsbestätigungen im Fachamt dokumentiert. Zu 5) Durch den Gemeindeunfallversicherungsverband ist die Stadt hinsichtlich eines Haftpflichtanspruchs versichert. Falls Sie bzgl. der Verkehrssicherungspflicht der Stadt noch mehr Fragen haben, so können Sie sich gerne auch direkt (fernmündlich) an den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wenden. Mit freundlichen Grüßen Die Betriebsleitung (Bösche) -2-