Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
6710-15
13.10.2008
Holzdamm 10
Herr Schipper
0 22 35 / 409-
Ihre Anfrage vom 05.12.2006
Rat
Betrifft:
F 836/2006
19.12.2006
Anfrage bzgl. der Kontrolle der Baumbestände an öffentlichen Wegen, Straßen
und Plätzen der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr StV Holtz,
gern beantworte ich Ihre Anfrage vom 05.12.2006.
Zu 1) Im Eigenbetrieb Straßen ist der Betriebszweig Gartenbau für die Kontrolle des
Baumbestandes zuständig. Für die Ausführungen der Pflegemaßnahmen habe ich ein
Fachunternehmen beauftragt.
Zu 2) Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.
Bei den Kontrollen wird nach Alter und Standort der Bäume unterschieden. Dabei werden
Jungbaumbestände in bis zu 3-jährigen Intervallen kontrolliert. Bei alten Bäumen ist für die
Häufigkeit der Kontrollen im hohem Maße auch der Standort entscheidend. An exponierten
Stellen kann es dann zu ½-jährigen Nachschauen kommen, wenn es der Gesamtzustand
des Baumes erforderlich erscheinen lässt. Die Verwaltung hält sich dabei an eine
Empfehlung der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung,
Landschaftsbau
e.V.).
zu 3) Die von mir beauftragte Firma ist vertraglich verpflichtet nach den zusätzlich technischen
Vorschriften (ZTV) – „Baumpflege“ zu arbeiten. Diese stellen einen bundeseinheitlichen
Standard dar und wurden ebenfalls von der FLL erarbeitet. Von der aktuellen
Rechtsprechung wird dieser Standard allgemein akzeptiert und anerkannt.
Zu 4) Etwaige Anomalien an den Bäumen, die ein mögliches Gefahrenpotential aufzeigen könnten,
werden im Kontrollbuch vermerkt.
Im gleichen Zuge reiche ich diese Eintragungen als Arbeitsauftrag an die Pflegefirma weiter.
Die verkehrsichernden Pflegearbeiten sind anhand der Auftragsschreiben und
Ausführungsbestätigungen im Fachamt dokumentiert.
Zu 5) Durch den Gemeindeunfallversicherungsverband ist die Stadt hinsichtlich eines
Haftpflichtanspruchs versichert.
Falls Sie bzgl. der Verkehrssicherungspflicht der Stadt noch mehr Fragen haben, so können Sie
sich gerne auch direkt (fernmündlich) an den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Betriebsleitung
(Bösche)
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