Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 253/2008
Az.: 81 22-12
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.05.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
04.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Abwasserbeseitigungskonzept – 5. Fortschreibung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in den jeweiligen Wirtschaftsplänen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.05.2008
Beschlussentwurf:
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzep der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden
Form beschlossen.
Begründung:
Gemäß §53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine
verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung
vorzulegen.
Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt,
welches seither bereits viermal (1988, 1991,1995, 2001 ) fortgeschrieben wurde. Um der
gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr erneut für fünf Jahre bis
2012 fortgeschrieben.
In
den
Ursprüngen
beinhaltete
das
Abwasserbeseitigungskonzept
vorwiegend
Kanalisationsmaßnahmen bzw. Erweiterungen des Netzes. Die folgenden Fortschreibungen
wurden dann zunehmend hinsichtlich Netzbetrieb ausgerichtet, wobei die Kanalsanierung mit den
Jahren an Bedeutung gewann. Zum Netzbetrieb gehört ebenso die Hydraulik (Auslastung) der
Kanäle und auch der Bauwerke z.B. RÜB (Regenüberlaufbecken), RRB (Regenrückhaltebecken).
Speziell im Rahmen des Vollzuges der Selbstüberwachungs-verordnung Kanal, traten Schäden in
der Kanalisation zutage, die innerhalb des Zeitraumes einer „Fortschreibung“ nicht zu sanieren
waren. So sieht auch das vorliegende Werk einen erheblichen Anteil an Kanalsanierungen vor,
wobei davon ausgegangen werden darf, dass zumindest die klassische Schadensbehebung im
Jahr 2010 abgeschlossen sein wird. Unbeschadet dessen werden sich aber weiter
Notwendigkeiten hinsichtlich der Hydraulik der Kanäle ergeben, welche wiederum den Bau von
RRB oder die Auswechslung überlasteter Kanäle zur Folge haben wird.
Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Stadtwerke bislang ihrer Abwasserbeseitigungspflicht in vollem Umfang nachgekommen sind und die gesetzlichen Erfordernisse
exakt und zu günstigen Preisen erbracht wurden.
Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt entnommen werden.
(Bösche)
-2-