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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept – 5. Fortschreibung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 253/2008 Az.: 81 22-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.05.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 04.06.2008 Rat 19.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Abwasserbeseitigungskonzept – 5. Fortschreibung Finanzielle Auswirkungen: Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in den jeweiligen Wirtschaftsplänen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.05.2008 Beschlussentwurf: Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzep der Stadt Erftstadt wird in der vorliegenden Form beschlossen. Begründung: Gemäß §53 LWG sind die Kommunen verpflichtet, den übergeordneten Behörden eine verbindliche Planung über die durchzuführenden Maßnahmen der Abwasserbeseitigung vorzulegen. Die Stadtwerke haben hierzu erstmals im Jahr 1984 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt, welches seither bereits viermal (1988, 1991,1995, 2001 ) fortgeschrieben wurde. Um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird das Konzept nunmehr erneut für fünf Jahre bis 2012 fortgeschrieben. In den Ursprüngen beinhaltete das Abwasserbeseitigungskonzept vorwiegend Kanalisationsmaßnahmen bzw. Erweiterungen des Netzes. Die folgenden Fortschreibungen wurden dann zunehmend hinsichtlich Netzbetrieb ausgerichtet, wobei die Kanalsanierung mit den Jahren an Bedeutung gewann. Zum Netzbetrieb gehört ebenso die Hydraulik (Auslastung) der Kanäle und auch der Bauwerke z.B. RÜB (Regenüberlaufbecken), RRB (Regenrückhaltebecken). Speziell im Rahmen des Vollzuges der Selbstüberwachungs-verordnung Kanal, traten Schäden in der Kanalisation zutage, die innerhalb des Zeitraumes einer „Fortschreibung“ nicht zu sanieren waren. So sieht auch das vorliegende Werk einen erheblichen Anteil an Kanalsanierungen vor, wobei davon ausgegangen werden darf, dass zumindest die klassische Schadensbehebung im Jahr 2010 abgeschlossen sein wird. Unbeschadet dessen werden sich aber weiter Notwendigkeiten hinsichtlich der Hydraulik der Kanäle ergeben, welche wiederum den Bau von RRB oder die Auswechslung überlasteter Kanäle zur Folge haben wird. Es darf an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Stadtwerke bislang ihrer Abwasserbeseitigungspflicht in vollem Umfang nachgekommen sind und die gesetzlichen Erfordernisse exakt und zu günstigen Preisen erbracht wurden. Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Erläuterungen zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Erftstadt entnommen werden. (Bösche) -2-