Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
04.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 244/2008
Az.: 65.4 BP 80 a
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 09.05.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
04.06.2008
Bemerkungen
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal im BP 80 a, Gewerbegebietserweiterung
Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.05.2008
Beschlussentwurf:
Die Baukostenzuschüsse Kanal werden gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für
Abwasser festgelegt.
Pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beträgt dieser für die
Schmutzwasserbeseitigung im Bebauungsplangebiet einheitlich 7,22 Euro pro qm anrechenbarer
Grundstücksfläche.
Für die Oberflächenwasserbeseitigung beträgt der Baukostenzuschuss einheitlich 7,93 Euro pro
qm anrechenbarer Grundstücksfläche.
Begründung:
Die Stadt möchte möglichst kurzfristig mit der öffentlichen Erschließung des Plangebietes
beginnen.
Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Gewerbegrundstücke durch den Eigenbetrieb
Immobilien ist die Festlegung der Baukostenzuschüsse für die Schmutz- und
Oberflächenwasserbeseitigung notwendig.
Die Baukostenzuschüsse beruhen auf Kostenvoranschlägen sowie den einschlägigen Vorgaben
des § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der Stadtwerke
Erftstadt.
(Bösche)