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Beschlussvorlage (Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal im BP 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
04.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal im BP 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 244/2008 Az.: 65.4 BP 80 a Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 09.05.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 04.06.2008 Bemerkungen Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal im BP 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2008 Beschlussentwurf: Die Baukostenzuschüsse Kanal werden gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser festgelegt. Pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beträgt dieser für die Schmutzwasserbeseitigung im Bebauungsplangebiet einheitlich 7,22 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Für die Oberflächenwasserbeseitigung beträgt der Baukostenzuschuss einheitlich 7,93 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Begründung: Die Stadt möchte möglichst kurzfristig mit der öffentlichen Erschließung des Plangebietes beginnen. Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Gewerbegrundstücke durch den Eigenbetrieb Immobilien ist die Festlegung der Baukostenzuschüsse für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung notwendig. Die Baukostenzuschüsse beruhen auf Kostenvoranschlägen sowie den einschlägigen Vorgaben des § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der Stadtwerke Erftstadt. (Bösche)