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Beschlussvorlage (Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 243/2008 Az.: -65.4- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.4- Datum: 09.05.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.05.2008 Bemerkungen Festlegung Ablösebeträge Erschließung BP 80 a, Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2008 Beschlussentwurf: 1.) Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a, Gewerbegebietserweiterung Friesheim, können Ablösevereinbarungen gemäß §§ 127 ff. BauGB für die Erschließungsbeiträge abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für das Bebauungsplangebiet beträgt einheitlich 24,60 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. 2.) Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 a Ablösevereinbarungen für die Kostenerstattungsbeträge zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 135 a – c BauGB abgeschlossen werden. Der Ablösebetrag für die Eingriffsgrundstücke im Plangebiet beträgt einheitlich 1,41 Euro pro qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Begründung: Die Stadt möchte möglichst kurzfristig mit der öffentlichen Erschließung des Plangebietes beginnen. Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Gewerbegrundstücke durch den Eigenbetrieb Immobilien ist die Festlegung der Ablösebeträge notwendig. Gemäß § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB kann die Gemeinde Bestimmungen über die Ablösung des Erschließungsbeitrages im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht treffen. Die Ablösebeträge beruhen auf Kostenvoranschlägen und ergeben sich im Übrigen aus den einschlägigen Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung bzw. der Naturschutzkostensatzung. (Bösche) -2-