Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 229/2008
Az.: 6619 - L33
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.05.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
29.05.2008
Rat
19.06.2008
Betriebsausschuss Straßen
02.09.2008
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Radweg von Erp nach Friesheim entlang der L 33
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige Mittel sind bei einem Beschluss zur Vorfinanzierung des Radweges durch die Stadt im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen bereitzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist für den Ausbau des geplanten Geh- und Radweges entlang der Landesstraße
L 33 zwischen Friesheim und Erp der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger
zuständig. Dieser hat mir bisher jedoch mitgeteilt, dass mit einer Realisierung der Maßnahme in
nächster Zukunft nicht gerechnet werden kann.
Hinsichtlich der Kostentragung bei einem Ausbau des Weges als kombinierten Geh-und Radweg
oder als Wirtschaftsweg mit gleichzeitiger Nutzung für den Fußgänger und Radfahrer gibt es
keinen Unterschied, da in jedem Fall das Land die Finanzierung übernimmt. Auch bei einer
Vorfinanzierung der notwendigen Mittel durch die Stadt müssen die Kosten nachträglich durch das
Land zurückerstattet werden. Die Stadt hätte dann jedoch den Zinsverlust zu tragen.
Ich beabsichtige beide Möglichkeiten mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuklären und die
erforderlichen Mittel in die Wirtschaftsplanberatungen einzubringen. Sobald mir Informationen vom
Landesbetrieb vorliegen, werde ich hierüber berichten.
(Bösche)