Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Radweg von Erp nach Friesheim entlang der L 33)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Radweg von Erp nach Friesheim entlang der L 33)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 229/2008 Az.: 6619 - L33 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.05.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 29.05.2008 Rat 19.06.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.09.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Radweg von Erp nach Friesheim entlang der L 33 Finanzielle Auswirkungen: Notwendige Mittel sind bei einem Beschluss zur Vorfinanzierung des Radweges durch die Stadt im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen bereitzustellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist für den Ausbau des geplanten Geh- und Radweges entlang der Landesstraße L 33 zwischen Friesheim und Erp der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger zuständig. Dieser hat mir bisher jedoch mitgeteilt, dass mit einer Realisierung der Maßnahme in nächster Zukunft nicht gerechnet werden kann. Hinsichtlich der Kostentragung bei einem Ausbau des Weges als kombinierten Geh-und Radweg oder als Wirtschaftsweg mit gleichzeitiger Nutzung für den Fußgänger und Radfahrer gibt es keinen Unterschied, da in jedem Fall das Land die Finanzierung übernimmt. Auch bei einer Vorfinanzierung der notwendigen Mittel durch die Stadt müssen die Kosten nachträglich durch das Land zurückerstattet werden. Die Stadt hätte dann jedoch den Zinsverlust zu tragen. Ich beabsichtige beide Möglichkeiten mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuklären und die erforderlichen Mittel in die Wirtschaftsplanberatungen einzubringen. Sobald mir Informationen vom Landesbetrieb vorliegen, werde ich hierüber berichten. (Bösche)