Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu A 229/2008
Antrag zur Anlegung eines Radweges von Erp nach Friesheim entlang der
Landesstraße L 33
Zur Begründung der Notwendigkeit und der Dringlichkeit eines Radweges entlang der L 33
zwischen Erp und Friesheim habe ich am 17.06.2008 ein Erörterungsgespräch mit den beiden
Ortsbürgermeistern, mit den Antragstellern, mit Vertretern der Fraktionen im Rat, mit
Vertretern der Grundschule Erp geführt (siehe Niederschrift vom 17.06.2008).
In diesem Gespräch wurde einstimmig festgestellt, dass die größte Chance für eine zeitnahe
Realisierung des Weges bei einer Einbeziehung der Maßnahme in den Ausbauumfang der
geplanten Anschlussstelle A 1/ L 33 besteht. Den Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Baulastträger der Landesstraße L 33 habe ich deshalb gebeten, die Planung und den Ausbau
des Radweges in dieses Programm mit aufzunehmen und sobald wie möglich durchführen zu
lassen. Mit dem Planungsleiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen habe ich
diesbezüglich für den 14.08.2008 einen Gesprächstermin vereinbart.
Am 26.06.2008 habe ich vor Ort mit Vertretern der BezReg. Köln über die
Fördermöglichkeiten gesprochen. Eine Bezuschussung ist nur dann möglich, wenn der
Landesbetrieb Straßenbau NRW den eigentlich ihm obliegenden Ausbau des Weges
(gut) begründet ablehnt. Dies ist jedoch nicht zu erwarten.
Dies gilt auch für den „Rückbau“ der alten Eisenbahntrasse der Euskirchener Kreisbahn.
(Bösche)