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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 220/2008 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 28.04.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 14.05.2008 Finanz- und Personalausschuss 10.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte "Tausendfüßler" E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.04.2008 Beschlussentwurf: Zwecks Einstellung einer krankengymnastischen Fachkraft ab dem 01.08.2008 wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Es handelt sich um die Tätigkeit von 19,5 Std. wöchtlich. Begründung: Zum 01.08.2008 wird in der städtischen Kindertagesstätte E.-Liblar „Tausendfüßler“ eine weitere integrative Gruppe eingerichtet. Die kankengymnastische Behandlung der behinderten Kinder ist Voraussetzung. Die Personalkosten werden zum 100% vom Landesjugendamt übernommen. Für den Fall, dass keine geeignete interne Bewerbung eingeht, ist eine externe Besetzung angestrebt. In Vertretung (Erner)