Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
04.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 211/2008
Az.: 65.4 BP 145
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 23.04.2008
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
04.06.2008
Bemerkungen
Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 145, Erftstadt- Blessem;
Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Fassbender- Str.
Festlegung der Baukostenzuschüsse für Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.04.2008
Beschlussentwurf:
Die Baukostenzuschüsse Kanal werden gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für
Abwasser festgelegt.
Pro
Quadratmeter
anrechenbarer
Grundstücksfläche
beträgt
dieser
für
die
Schmutzwasserbeseitigung bei einer eingeschossigen Bebauung 9,14 Euro und 11,88 Euro bei
einer zweigeschossigen Bebauung.
Für die Oberflächenwasserbeseitigung beträgt der Baukostenzuschuss bei einer eingeschossigen
Bebauung 6,91 Euro und bei einer zweigeschossigen Bebauung 8,98 Euro pro qm anrechbarer
Grundstücksfläche.
Begründung:
Die Stadt wird ab Mai 2008 die öffentliche Erschließung herstellen.
Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Grundstücke durch den Eigenbetrieb
Immobilien ist die Festlegung der Baukostenzuschüsse für die Schmutz- und
Oberflächenwasserbeseitigung notwendig.
Die Baukostenzuschüsse beruhen auf Kostenvoranschlägen sowie den einschlägigen Vorgaben
des § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der Stadtwerke
Erftstadt.
(Bösche)