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Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 145, Erftstadt- Blessem; Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Fassbender- Str. Festlegung der Baukostenzuschüsse für Schmutz- und Oberflächenwasser-beseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
04.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 145, Erftstadt- Blessem;
Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Fassbender- Str.
Festlegung der Baukostenzuschüsse für Schmutz- und Oberflächenwasser-beseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 211/2008 Az.: 65.4 BP 145 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 23.04.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 04.06.2008 Bemerkungen Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes 145, Erftstadt- Blessem; Wilfried- Neumann- Str./ Matthias- Fassbender- Str. Festlegung der Baukostenzuschüsse für Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.04.2008 Beschlussentwurf: Die Baukostenzuschüsse Kanal werden gemäss § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser festgelegt. Pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beträgt dieser für die Schmutzwasserbeseitigung bei einer eingeschossigen Bebauung 9,14 Euro und 11,88 Euro bei einer zweigeschossigen Bebauung. Für die Oberflächenwasserbeseitigung beträgt der Baukostenzuschuss bei einer eingeschossigen Bebauung 6,91 Euro und bei einer zweigeschossigen Bebauung 8,98 Euro pro qm anrechbarer Grundstücksfläche. Begründung: Die Stadt wird ab Mai 2008 die öffentliche Erschließung herstellen. Für den Verkauf der zur Bebauung anstehenden Grundstücke durch den Eigenbetrieb Immobilien ist die Festlegung der Baukostenzuschüsse für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung notwendig. Die Baukostenzuschüsse beruhen auf Kostenvoranschlägen sowie den einschlägigen Vorgaben des § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A- der Stadtwerke Erftstadt. (Bösche)