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Antrag (Antrag bzgl. Erneuerung des Straßenbelags der Luxemburger Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Erneuerung des Straßenbelags der Luxemburger Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 207/2008 Az.: 6500-24 Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 22.04.2008 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Faßbender leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.05.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Erneuerung des Straßenbelags der Luxemburger Straße Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten werden ermittelt und in Wirtschaftsplan 2009 eingestellt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.04.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1 des Antrages. Die vorhandenen Löcher werden kurzfristig verfüllt. Zu Punkt 2 des Antrages. Nach einer groben Betrachtung der Fahrbahnoberfläche habe ich festgestellt, dass einzelne Fahrbahnabschnitte der Luxemburger Str. in absehbarer Zeit saniert werden müssen. Um den genauen Zustand des bituminösen Deckenaufbaus einschätzen zu können, beabsichtige ich einen Gutachter mit Kernbohrungen zu beauftragt. Dieser soll dann zu den einzelnen Abschnitten anhand der Profile entsprechende Reparaturvorschläge unterbreiten. Die geschätzten Kosten werde ich dann in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2009 einstellen. Natürlich können sich diese Maßnahmen nur auf die städtischen Straßenabschnitte beziehen (nicht auf den Abschnitt der Kreisstraße K 23). Bezüglich der Kreisstraßentrasse K 23 muss ich den Antrag an das Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises weiterreichen und um eine Stellungnahme bitten. Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Anlieger an den Kosten der Reparatur beteiligt werden müssen. Eine genau Aussage hierzu kann ich jedoch erst nach der Beurteilung des Fachgutachters treffen. Um einen objektiven Vergleich des Straßenzustandes innerhalb der einzelnen Ortschaften und im gesamten Stadtgebiet zu erhalten ist eine Bewertung des Straßenzustandes sinnvoll (so wie sie in Gymnich bereits durchgeführt wurde). Nur so ist auch ein vorausschauendes und aussagekräftiges „Straßen – Unterhaltungsmanagement“ möglich. (Bösche)