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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 213/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 13.05.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 11.06.2008 Rat 19.06.2008 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße; Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.04.2008 Beschlussentwurf: Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl I S. 3316), in Verbindung mit § 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erftstadt über eine Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 159 E. – Konradsheim, Frenzenstraße, beschlossen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses Begründung: Der Planbereich der Veränderungssperre umfasst räumlich das Plangebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße. Zur städtebaulichen Begründung wird auf die V 212/2008, Bebauungsplan Nr. 159, ErftstadtKonradsheim, Frenzenstraße, Aufstellungsbeschluss, verwiesen. Die vorliegende Veränderungssperre dient dem Ziel, die weitere städtebauliche Entwicklung im Plangebiet zu sichern und über geplante Vorhaben im Einzelfall und am gegebenen Planungsstand orientiert, zu entscheiden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat mit Eingang vom 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43 (s. Anlagen), gestellt. Beabsichtigt ist die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten Wohnungen - alternativ als Pflegewohnungen - , sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und eines ambulanten Pflegedienstes. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.159 soll diese Nutzung an den derzeitigen und künftigen städtebaulichen Zielen orientiert werden, sodass der vorliegende Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides auf der Grundlage der Veränderungssperre negativ beschieden werden muss. (Bösche) -2-