Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 213/2008
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.04.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.05.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.06.2008
Rat
19.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
Beschluss über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.04.2008
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl I S. 3316),
in Verbindung mit § 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte
Satzung der Stadt Erftstadt über eine Veränderungssperre für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. 159 E. – Konradsheim, Frenzenstraße, beschlossen. Der Anlageplan ist
Bestandteil des Beschlusses
Begründung:
Der Planbereich der Veränderungssperre umfasst räumlich das Plangebiet des zur Aufstellung
beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 159, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße. Zur
städtebaulichen Begründung wird auf die V 212/2008, Bebauungsplan Nr. 159, ErftstadtKonradsheim, Frenzenstraße, Aufstellungsbeschluss, verwiesen.
Die vorliegende Veränderungssperre dient dem Ziel, die weitere städtebauliche Entwicklung im
Plangebiet zu sichern und über geplante Vorhaben im Einzelfall und am gegebenen
Planungsstand orientiert, zu entscheiden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Die Firma PJK Konradsheim GmbH hat mit Eingang vom 25.02.2008 einen Antrag auf Erteilung
eines Vorbescheides für die Nutzungsänderung und den Umbau bzw. die Sanierung von
landwirtschaftlichen Gebäuden in E.-Konradsheim, Frenzenstraße 43 (s. Anlagen), gestellt.
Beabsichtigt ist die Einrichtung von ca. 15 bis 20 Pflegeplätzen, ca. 50 seniorengerechten
Wohnungen - alternativ als Pflegewohnungen - , sowie die Errichtung von zwei Arztpraxen und
eines ambulanten Pflegedienstes.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.159 soll diese Nutzung an den derzeitigen
und künftigen städtebaulichen Zielen orientiert werden, sodass der vorliegende Antrag auf
Erteilung eines Vorbescheides auf der Grundlage der Veränderungssperre negativ beschieden
werden muss.
(Bösche)
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