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Anfrage (Anfrage bzgl. der rechtlichen Umsetzung der Aufgabe des Schülerlotsendienstes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Herr Elsen 0 22 35 / 409-214 10 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 13.12.2006 Rat Betrifft: F 842/2006 19.12.2006 Anfrage bzgl. der rechtlichen Umsetzung der Aufgabe des Schülerlotsendienstes in Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, bezüglich des Schülerlotsendienstes ergibt sich folgender Sachstand: zu 1. Ich verweise auf die Stellungnahme der Verwaltung zu A 675/2006 sowie auf die Beschlussfassung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.11.2006 zu TOP 8 Ein Einsatz von 1-Eurojobbern zur ausschließlichen Wahrnehmung der Schülerlotsentätigkeit ist nach Stellungnahme der ARGE vom 30.10.2006 nicht zulässig. Zu 2. und 3. Die ordentlichen Kündigungen wurden bisher noch nicht ausgesprochen. Der Personalrat hat in seiner Sitzung am 25.10.2006 den ordentlichen Kündigungen nicht zugestimmt. Mit Schreiben vom 31.10.2006 habe ich die Vorsitzende der Einigungsstelle gebeten, das Einigungsstellenverfahren gemäß LPVG-NRW einzuleiten. Unter Berücksichtigung der anstehenden Ferienzeit gehe ich davon aus, dass die Vorsitzende die Sitzung der Einigungsstelle in die zweite Januarhälfte terminieren wird. Ob Kündigungen durch den Arbeitgeber rechtswirksam sind, kann letztendlich nur arbeitsgerichtlich geklärt werden. Aufgrund der bisherigen politischen Beschlusslage zur Einstellung des Schülerlotsendienstes bin ich gezwungen, das Verfahren der ordentlichen Kündigungen einzuleiten und durchzuführen. Hierüber habe ich die Schülerlotsen/innen in einer Dienstbesprechung am 31.10.2006 unter Beteiligung des Personalrates persönlich informiert. Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeberverband ist der Ergänzungsantrag der CDU vom 30.10.2006 zum A 675/2006 nicht schädlich für das Kündigungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-