Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Herr Elsen
0 22 35 / 409-214
10
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 13.12.2006
Rat
Betrifft:
F 842/2006
19.12.2006
Anfrage bzgl. der rechtlichen Umsetzung der Aufgabe des
Schülerlotsendienstes in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
bezüglich des Schülerlotsendienstes ergibt sich folgender Sachstand:
zu 1.
Ich verweise auf die Stellungnahme der Verwaltung zu A 675/2006 sowie auf die
Beschlussfassung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.11.2006 zu TOP 8
Ein Einsatz von 1-Eurojobbern zur ausschließlichen Wahrnehmung der Schülerlotsentätigkeit ist
nach Stellungnahme der ARGE vom 30.10.2006 nicht zulässig.
Zu 2. und 3.
Die ordentlichen Kündigungen wurden bisher noch nicht ausgesprochen. Der Personalrat hat in
seiner Sitzung am 25.10.2006 den ordentlichen Kündigungen nicht zugestimmt.
Mit Schreiben vom 31.10.2006 habe ich die Vorsitzende der Einigungsstelle gebeten, das
Einigungsstellenverfahren gemäß LPVG-NRW einzuleiten.
Unter Berücksichtigung der anstehenden Ferienzeit gehe ich davon aus, dass die Vorsitzende die
Sitzung der Einigungsstelle in die zweite Januarhälfte terminieren wird.
Ob Kündigungen durch den Arbeitgeber rechtswirksam sind, kann letztendlich nur
arbeitsgerichtlich geklärt werden.
Aufgrund der bisherigen politischen Beschlusslage zur Einstellung des Schülerlotsendienstes bin
ich gezwungen, das Verfahren der ordentlichen Kündigungen einzuleiten und durchzuführen.
Hierüber habe ich die Schülerlotsen/innen in einer Dienstbesprechung am 31.10.2006 unter
Beteiligung des Personalrates persönlich informiert.
Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeberverband ist der Ergänzungsantrag der CDU vom
30.10.2006 zum A 675/2006 nicht schädlich für das Kündigungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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