Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 234/2008
Az.: 6619-3022
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 07.05.2008
Den beigefügten Antrag der Ortsvorsteherin Frau Moron leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
29.05.2008
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.06.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1 :
Die Erstellung eines „städtebaulichen Entwicklungsplanes“, ....der vor allem die Frage prüfen soll,
wie die Carl-Schurz-Straße zwischen dem Viry-Chatillon-Platz und der Seestraße gestaltet werden
kann...., ist grundsätzlich aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen.
Jedoch befindet sich der betreffende Straßenabschnitt (Fahrbahn) als Kreisstraße (K 45) in der
Baulast des Rhein-Erft-Kreises; lediglich der Gehweg ist in der Baulast der Stadt. Erst nach dem
Bau der Umgehungsstraße (K 45n) wird auch die Fahrbahn in das Eigentum der Stadt übergehen,
sodass dann die Carl-Schurz-Straße in diesem Bereich insgesamt als städtische Straße in die
Planungsverfügung der Stadt übergeht.
Bis dahin sind Umbauplanungen mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen; grundlegende bauliche
Änderungen der Fahrbahn – insbesondere des Querschnittes, Material etc. – wurden bisher vom
Rhein-Erft-Kreis nicht befürwortet. Bevor entsprechende Planungen eingeleitet werden, sollte
daher zunächst der mögliche Rahmen von baulichen Umbaumaßnahmen mit dem Rhein-Erft-Kreis
abgesteckt und das Ergebnis den Fachausschüssen zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Zu Punkt 2-4:
Erst nach Konkretisierung des unter Punkt 1 geforderten „Stadtentwicklungsplanes“ können die
hier angesprochenen weiteren Planungs- und Realisierungsschritte durchgeführt werden
(Bösche)