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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Fuß- und Fahrradweg in der Klosterstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Fuß- und Fahrradweg in der Klosterstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 846/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.12.2006 Den beigefügten Antrag des Ortsvorstehers von E.-Lechenich, Herrn Oberhofer, leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 15.03.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Fuß- und Fahrradweg in der Klosterstraße Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten von ca. 9000€ sind nicht im Wirtschaftplan 2007 eingestellt, die Maßnahme wird zu den Ersatzmaßnamen hinzugefügt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.12.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Geh und Radweg an der östlichen Seite der Klosterstraße verengt sich im Bereich zwischen Schützengelände und der Brücke uber den Stadtweiher auf ca. 1,25m m. Dieser Gehweg ist mit Verbundpflaster befestigt. Bis Mitte des Jahres 2006 war ein breiterer Ausbau durch drei Pappeln behindert. Um den Radfahrern Gelegenheit zur ungestörten Weiterfahrt zu geben, wurde hinter den Bäumen ein zusätzlicher Weg durch die Grünanlage gebaut. Er ist, wie fast alle Wege im Park mit einer „wassergebundenen Decke“ befestigt. Der Gehweg und „Radweg“ sind gerade in dem angesprochenen Bereich durch eine Straßenlaterne beleuchtete und auch von allen entsprechenden Verkehrsteilnehmern ohne Einschränkung zu gebrauchen. Durch die Erweiterung des Gehweges mit dem „Radweg“ vergrößert sich die Aufstellfläche an der Bedarfsampel um ca. 3,50m in Richtung Park. Hier kann bei gefährlichen Situationen oder bei größerem Fußgängeraufkommen ausgewichen werden. Die Verbreiterung des vorhandenen Gehweges auf die sonst vorliegenden 2,50m wäre für die Übersichtlichkeit und die Verkehrsführung zwar wünschenswert, kann aber nicht vordringlich sein. Da keine Unfallgefahr vorliegt, wird die Maßnahme in die Wunschliste zu den Ersatzmaßnahmen hinzugefügt und bei Ausfall einer anderen Maßnahme eventuell durchgeführt. (Bösche)