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Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Generationen verbindenden Wohnprojektes "Dorf in der Stadt" im Bereich der Waldorfschule, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
08.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Schaffung eines Generationen verbindenden Wohnprojektes "Dorf in der Stadt" im Bereich der Waldorfschule, E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 412/2006 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.05.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.06.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 08.03.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Schaffung eines Generationen verbindenden Wohnprojektes "Dorf in der Stadt" im Bereich der Waldorfschule, E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.05.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Das beschriebene und beantragte Wohnprojekt "Dorf in der Stadt" kann als generationenübergreifende Wohnform ein sinnvoller Beitrag bei der Entwicklung von alternativen Wohngebieten in der Stadt Erftstadt sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der künftigen demographischen Entwicklung bedeutet eine Erweiterung der Angebotspalette für integriertes Wohnen eine Attraktivitätssteigerung des Wohnstandortes Erftstadt. Ein Standort an der Waldorfschule in Liblar erscheint aufgrund der Bahnhofsnähe, der fußläufig zu erreichenden Infrastruktur und der Nähe zum Erholungsgebiet Ville geeignet. Eine entsprechende Nachfrage bei der Stadtverwaltung Heidenheim hat ergeben, dass das dortige Projekt auf Privatinitiative eines Vereins entstanden ist, welcher zunächst ein Konzept für ein generationenübergreifendes Wohnprojekt erarbeitet hat. Die Realisierung des Projektes ist dann nach Gründung einer Stiftung und Vorfinanzierung durch die Hannoversche Kasse in Abstimmung mit der Stadt erfogt. Die Stadt Heidenheim war dabei in der Standortfindung und bei der Bauleitplanung eingebunden; der notwendige Bebauungsplan wurde von der Stadt erstellt und von der Stiftung finanziert. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der spezifischen Anforderungen des Projektes an das Nutzungskonzept ein Bebauungsplan nur in Abstimmung mit einem entsprechenden Investor bzw. auf der Grundlage einer konkreten Realisierungsplanung aufgestellt werden sollte. (Bösche)